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Der ultimative VICE Guide zur Einbürgerung in die Schweiz

Die nächste Abstimmung der SVP kommt bestimmt.

Foto von VICE Media

Keine zwei Wochen ist es her, dass die Schweiz über die Zukunft von mir und gut zwei Millionen anderen Ausländern entschieden hat. Es ging um die Frage, ob unsere Rechte noch weiter eingeschränkt werden sollen, ob wir auch bei Bagatell-Delikten die Schweiz verlassen müssen oder nicht—selbst wenn, wie bei mir, das Elternhaus keine zwei Kilometer Luftlinie von der Schweizer Grenze entfernt liegt.

Die Durchsetzungsinitative wurde zwar mit 59 Prozent abgeschmettert, trotzdem bleibt ein fahler Beigeschmack. Denn wir alle wissen, dass die nächste Abstimmung zur Benachteiligung von uns Ausländern bestimmt kommen wird. Um die Unannehmlichkeiten, die das Dasein als Ausländer in der Schweiz mit sich bringt hinter sich zu lassen—nicht nur die Sache mit der Ausschaffung, auch die rein theoretische Unmöglichkeit, jemals neben Shaqiri auf einem Fussballplatz aufzulaufen—bleibt den 900.000 Ausländern, die die notwendigen Bedingungen dafür erfüllen nur noch eines übrig: Schweizer werden. Ich habe mich deshalb informiert, was man bei einer Einbürgerung alles beachten muss.

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Einbürgerung for Dummies

Du denkst dir vermutlich, dass die Sache mit dem Einbürgern nicht so kompliziert sein könne. Leider muss ich deinem inneren Optimist widersprechen—oder wusstest du bislang, dass eine Einbürgerung innerhalb von acht Jahren wieder rückgängig gemacht werden kann, wenn du etwas Illegales anstellst? Also, fangen wir bei den Grundlagen an.

Es gibt zwei verschiedene Arten der Einbürgerung: die erleichterte und die ordentliche Einbürgerung. Erleichtert einbürgern lassen kannst du dich nur, wenn dein Ehepartner oder mindestens ein Elternteil den rot-weissen Pass hat—individuelle Auskunft, auch über die gefühlt 1.000 Ausnahmen, gibt dir das Staatssekretariat für Migration SEM. Bei dieser Stelle musst du auch dein Gesuch stellen. Bei der ordentlichen Einbürgerung ist alles etwas komplizierter, hier wollen auch die Kantone und Gemeinden mitreden. Um alle notwendigen Infos zu bekommen, musst du die jeweils zuständige Behörde mit deinen Anfragen nerven—welche Behörde dein neuer Brieffreund werden wird, findest du auf dieser Liste heraus.

Lässt du dich einbürgern, bekommst du den Schweizer Pass aber nicht von heute auf morgen. Jährlich wollen sich neben dir gut 30.000 andere Ausländer mit dem Matterhorn-Image schmücken. Eine erleichterte Einbürgerung dauert deswegen gut eineinhalb Jahre. Bei der ordentlichen Einbürgerung hängt die Dauer von den regionalen Regelungen ab.

Übrigens zum Ersten: Du kannst dir den Schweizer Pass auch holen, wenn du stolzer—oder auch weniger stolzer—Besitzer eines anderen Passes bist und das auch bleiben willst. Die Schweiz anerkennt nämlich die doppelte Staatsbürgerschaft. Übrigens zum Zweiten: Eine Einbürgerung kostet zwischen 150 und 2.500 Franken—und sehr viel Geduld. Hinzu kommen noch die Kosten für benötigte Formulare und den Pass selbst.

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Fast wie du. Foto von Richard Allaway | Flickr | CC BY 2.0

Sei lange genug in der Schweiz

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Einbürgerung ist, dass du lange genug in der Schweiz wohnst. 12 Jahre, 4.380 Tage oder 105.120 Stunden musst du hier gelebt haben, bis du das Gesuch für die Einbürgerung stellen kannst. Also so lange, wie die Dreharbeiten zu „Boyhood" gedauert haben, ein mittelklassiger Single Malt Whisky in einem Eichenfass reift bevor du ihn im Duty Free-Shop aus dem Regal holst und so lange wie der südafrikanische „Ghost Boy" alles um ihn herum mitbekommen hat, ohne das auch nur mit einem Wort oder Wimpernschlag kommentieren zu können. Zusätzlich verlangt oft auch deine Wohngemeinde, dass du ihr schon einige Jahre treu bist—im Kanton Zürich sind das meistens zwei Jahre. Hier kannst du nachschauen, wie die Regeln in deinem Kanton aussehen.

Zwölf Jahre sind eine lange Zeit. Dementsprechend gehört die Schweiz zu den strengsten Ländern Europas, wenn es darum geht, Pässe zu vergeben. In Grossbritannien, Frankreich und Schweden ist die Einbürgerung generell bereits nach fünf Jahren möglich, in Deutschland und Griechenland nach acht Jahren.

Foto von Jonas Bergsten | Wikimedia | Public Domain

Doch die Schweiz will sich öffnen. Vergangenen August schickte der Bundesrat ein neues Bürgerrechtsgesetz in die Vernehmlassung. Sobald dieses in Kraft tritt, musst du nur noch mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben. Wie heute schon zählen auch mit dem zukünftigen Gesetz aber nur jene Jahre, in denen du über eine Aufenthaltsbewilligung verfügst. Allerdings kannst du nur noch mit Niederlassungsbewilligung, also dem Ausländerausweis C, ein Einbürgerungsgesuch stellen. Ab wann du diese Niederlassungsbewilligung genau bekommst, findest du hier heraus.

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Bis es soweit ist, gelten allerdings noch die zwölf Jahre Aufenthalt. Die lange Wartezeit kannst du nur mit einer erleichterten Einbürgerung umgehen oder wenn du im Alter zwischen 10 und 20 Jahren schon hier gewohnt hast (diese Jahre zählen doppelt). Bei der erleichterten Einbürgerung reichen—sofern du mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet bist—fünf Jahre in der Schweiz und drei Jahre in der Ehe.

Die Sache mit der Integration

Sowohl bei der erleichterten, als auch der ordentlichen Einbürgerung musst du beweisen, dass du in der Schweiz integriert bist. Bei der ordentliche Einbürgerung musst du diese Punkte erfüllen:

Screenshot vom SEM

Neben dem mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz, musst du also vor allem beweisen, dass du die grundsätzlichen Regeln des Zusammenlebens in der Schweiz—Fondue und Raclette darfst du trotzdem ungeniessbar finden—und kein Terrorist bist. Von Zweiterem gehe ich mal aus, bleibt also noch die Integration übrig. Dort geht es vor allem darum, dass du Deutsch sprechen kannst und die grundlegenden gesetzlichen Regeln der Schweiz kennst. Da du diesen Text lesen kannst, nehme ich an, dass du Deutsch verstehst. Hast du dich selbst über diese letzten Hürden gekämpft, haben bei einer erleichterten Einbürgerung dein Wohnkanton und deine Wohngemeinde zwei Monate lang Zeit, um Einsprache zu erheben. Tun sie das nicht, kannst du dir dein rot-weisses Büchlein abholen.

Bei der ordentlichen Einbürgerung ist alles etwas komplizierter. Hier reden die Kantone und Gemeinden stärker mit. Im Kanton Freiburg prüft dich etwa die kantonale Behörde persönlich auf Herz und Nieren und in Graubünden kommt es schon mal vor, dass die Gemeindeversammlung von dir die Scheidung verlangt, damit du eingebürgert wirst. Wie diese Regeln in deiner Gemeinde genau aussehen, findest du beim lokalen Einwohneramt heraus. In Zürich musst du beispielsweise diesen Einbürgerungstest bestehen und im Aargau diesen Sprach- und Einbürgerungstest.

Sebastian steht auf Twitter gerne für Einbürgerungsberatung zur Verfügung: @seleroyale

VICE Schweiz auf Twitter: @ViceSwitzerland