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Wir haben im Innenministerium nachgefragt ob ein ähnlicher Schritt auch in Österreich geplant ist—und erhielten ein klares Nein: „Wir halten an an der Dublin-Verordnung fest", heißt es von Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. „Für syrische Flüchtlinge gibt es dabei keine Ausnahmeregelungen. Neue Leitlinien wie die in Deutschland sind auch nicht geplant." Man begründet das damit, dass die Dublin-Verordnung ein fester Bestandteil des gemeinsamen europäischen Asylsystems sei, welches man voll und ganz unterstütze.Dabei fällt der Bezug auf die Europäische Union aber ein bisschen absurd aus und auch die Organe der EU verhalten sich in der Frage zwiespältig. Von der Sprecherin der EU-Kommission gab es nämlich eindeutiges Lob für den Schritt von Deutschland. Auf der anderen Seite hält man aber auch dort offiziell weiterhin an der Dublin-Verordnung fest. Kommissionspräsident Juncker hat das vor einiger Zeit auch mit Hinblick auf eine neue, europäische Quotenregelung bestätigt.Auf lange Sicht sollte man sich aber entscheiden. Europäische Quotenregelung oder Belastung der Länder mit Außengrenzen nach der Dublin-Verordnung—beides zusammen ergibt eigentlich keinen Sinn.Dublin-Rückführungen nach Griechenland werden eigentlich schon seit 2011 unterlassen, weil der Europäische Gerichtshof damals entschied, dass die dortige Situation für Flüchtlinge menschenunwürdig ist. Die Gesamtanzahl an Rückführungen aus Österreich belief sich laut Innenministerium im Jahr 2014 auf 1327 Fälle, in den ersten fünf Monaten von 2015 auf Fälle. Seit Jahresbeginn beantragten laut neuesten Rohdaten rund 10.000 Menschen aus Syrien Asyl. Für sie gilt jedenfalls bis auf Weiteres die umstrittene Dublin-Verordnung.In Bezug auf syrische Flüchtlinge scheint in Österreich jedenfalls zu gelten: Hier ist man sich für symbolische Aktionen, die mehr Menschlichkeit signalisieren, zu gut.