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Sex

Die Schweiz kennt die Vorteile legaler Prostitution bereits

Amnesty will die Prostitution entkriminalisieren. In der Schweiz ist dies schon die Regel, aber kein Allerheilmittel gegen die Schattenseiten des Sexgewerbes.
Titelfoto: Nils Hamerlinck

Die Schweiz ist hinsichtlich Prostitution eines der liberalsten Länder der Welt. Seit 1942 darf hier legal Sex für Geld angeboten werden. Bis zum 1. Juli 2014 war sogar bezahlter Sex mit 16-jährigen Sexarbeiterinnen noch legal, dann wurde das Mindestalter auf 18 Jahre angehoben. Prostitution gilt hier als legales Gewerbe und unterliegt damit der Wirtschaftsfreiheit. Sexarbeiterinnen zahlen Steuern und Sozialabgaben. Neu setzt sich auch Amnesty International weltweit für die Entkriminalisierung von Prostitution ein und löst damit einen Aufschrei von pseudofeministischen Hollywood-Stars, aber auch der Schwarzer-Fraktion aus.

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Es gibt einen grossen Unterschied zwischen Prostitution und Frauen- beziehungsweise Menschenhandel. Genau diesen scheinen Lena Dunham, Meryl Streep und Kate Winslet nicht ganz begriffen zu haben. Die Schauspielerinnen unterschrieben einen Protestbrief des Bündnisses „Koalition gegen Frauenhandel (CATW)" und warnten die Menschenrechtsorganisation, dass diese drauf und dran wäre, ihren Namen ernsthaft zu beschmutzen. Wenn man versteht, dass die Menschenrechtsorganisation grundsätzlich menschliches Leid mindern möchte, sind solche „Sorgen über einen beschmutzen Namen" aber hinfällig. Kauf und Verkauf von einvernehmlichem Sex zwischen Erwachsenen soll nicht mehr bestraft werden. Denn diese Kriminalisierung hat zur Folge, dass Sexarbeiterinnen auf verschiedenen Ebenen angreifbar gemacht und diskriminiert werden.

Dass man dem ältesten Gewerbe der Welt nicht einfach so den Garaus machen kann, ist in den meisten Köpfen angekommen. Es geht dabei auch um keine philosophische Frage, ob Prostitution nun gut oder schlecht, notwendig oder frauenverachtend ist. Nein, es geht dabei nur um die rationale Beobachtung unserer Gesellschaft und ihrer Strukturen. Wer käuflichen Sex verbietet, treibt Sexarbeiterinnen in die Illegalität und setzt sie somit den grundsätzlichen und existentiellen Gefahren des rechtsfreien Untergrunds aus. Die Schweiz ist folglich das beste Beispiel, um den Entkriminalisierungsvorschlag von Amnesty International unter die Lupe zu nehmen.

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Obwohl die Prostitution längst nicht mehr strafbar ist, tauchen im medialen Diskurs doch immer wieder verschiedene Themen wie die „Verrichtungsboxen" und „Freier-Bestrafung" auf. Heisst: Auch wir Schweizer haben ein Problem mit käuflichem Sex. Neben der Stigmatisierung—die eben auch legale Prostituierte trifft—gibt es eine Gruppe der Sexarbeiterinnen, die in ebenderselben rechtlichen und gesellschaftlichen Lage stecken, wie alle Sexarbeiterinnen in Ländern, in denen Prostitution verboten ist: Die Illegalen.

Foto: Dennis Jarvis | Flickr | CC BY-SA 2.0

Die Sexindustrie ist nicht nur Einkommensgarant von Prostituierten, es profitieren auch Taxifahrer, Barkeeper, Ärzte, Anwälte, Medien und dutzende andere Wirtschaftszweige. Die Nachfrage nach Sex ist unersättlich. Und das Angebot würde durch Schweizer Sexarbeiterinnen längst nicht gedeckt werden. Vor allem Migrantinnen versorgen das Milieu ständig mit Nachschub der käuflichen Liebe oder Fleischeslust. Deshalb kommen sie in die Schweiz. Oder werden eben in die Schweiz gebracht. Sobald eine Prostituierte illegal in der Schweiz arbeitet, hat sie keine fundierten Mittel, sich gegen Ausbeutung zur Wehr zu setzten. Sie kann nicht zum nächsten Polizeiposten gehen und eine Vergewaltigung zur Anzeige bringen. Sie kann sich nicht gegen die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen wehren, weil sie selbst Risiko läuft, dadurch kriminalisiert zu werden. Sie erhält keine Sozialleistungen und kann sich auf keine Arbeitsrechte berufen. So werden sie erpressbar gemacht. Ein sogenannter „Beschützer" mausert sich zum Zuhälter, indem er Abgaben von den Sexarbeiterinnen verlangt, und sie ansonsten bei den Behörden verpfeift.

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Ohne Aufenthaltsbewilligung eine Wohnung zu mieten, dürfte sich als äusserst schwer herausstellen. Wo also können die Frauen ihrer Tätigkeit nachkommen? Nicht umsonst hat das Wort „Strassenstrich" seinen eigenen Duden-Eintrag. Niemand steht sich gern die ganze Nacht die Beine in den Bauch und wartet auf Autobahnraststätten auf Freier, die schon tagelang in ihrem Brummi unterwegs sind. Diese Frauen haben aber keine andere Wahl. In der Schweiz gibt es spezielle Zonen, in denen Prostituierte ihrer Arbeit nachkommen dürfen. Diese Zonen sind ausnahmslos ausserhalb von Wohnzonen gelegen und somit abgelegen und gefährlich.

Dazu kommt der psychische Druck, dem Frauen im Sexgewerbe ausgesetzt sind. Lehrer ihrer Kinder, Nachbarn und der Hausarzt sollen nicht erfahren, wie sie ihr Geld verdienen. Dass Sexarbeit grosse gesundheitliche Risiken birgt, dürfte auf der Hand liegen. Daher ist es nur logisch, dass ein problemloser Zugang zu Hilfseinrichtungen essentiell ist. Prostituierte müssen sich regelmässig auf HIV testen, bei der Polizei eine Vergewaltigung melden oder sich beim Anwalt über ihre Rechte informieren können.

Foto: Sancho McCann | Flickr | CC BY 2.0

Amnesty International macht sich nun für eine Entkriminalisierung der Prostitution stark, was nicht das Gleiche bedeutet wie deren Legalisierung. So kann jedes Land für sich selbst entscheiden, wie es mit Prostitution umgehen möchte. Gemeinsamer Nenner ist nur, dass sie eben nicht mehr übers Strafgesetz geregelt werden würde. Sobald käuflicher Sex aber Hand in Hand mit Gewalt und Ausbeutung daherkommt, muss dies strafrechtlich verfolgt und die Opfer geschützt werden.

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Die grosse Kritik am Entscheid von Amnesty International sollten wir zum Anlass nehmen, die Situation in unserem Land neu zu hinterfragen. Ja, die Schweiz ist anderen Ländern voraus, wir erfüllen bereits, was Amnesty International nun zum Standard machen will. Doch auch wir haben Probleme. Auch bei uns gibt es Menschenhandel. Ausgebeutete Frauen. Unfreiwillige Sexarbeit. Den Sexarbeiterinnen hilft weder die moralische Verurteilung, noch die Kriminalisierung. Ihre Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden, damit sie nicht mehr weiter ausgebeutet werden können. Die Entkriminalisierung ist nur ein kleiner Schritt in diese Richtung, aber ein verdammt notwendiger.

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Titelfoto: Nils Hamerlinck | Flickr | CC BY-SA 2.0