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Drei bis fünf Jahre Gefängnis für Böhmermann?

Die Schmähkritik an Erdoğan kann Konsequenzen haben.

Foto: imago | Future Image

Der Tagesspiegel berichtet heute, dass das Auswärtige Amt das Schmähgedicht gegen Erdoğan, das Jan Böhmermann in seiner letzten Sendung vorgetragen hat, juristisch geprüft hat und zum Schluss kommt, dass dem Moderator in Deutschland bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen.

Laut §103 StGB können für die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes bis zu drei Jahren Gefängnis drohen; wenn die Beleidigung „verleumderisch" ist, bis zu fünf. Noch muss Böhmermann allerdings nicht seinen Koffer packen, Voraussetzung für ein Strafverfahren wäre nämlich, dass die türkische Botschaft beim Auswärtigen Amt einen entsprechenden Antrag stellt. Im Tagesspiegel heißt es unter Berufung auf Regierungskreise: „Nach dem Telefonat Merkels mit Davutoğlu sei die Wahrscheinlichkeit gewachsen, dass die Türkei auf diesen Schritt verzichten werde."

Wenn man Böhmermann glaubt, sollte das Gedicht ja eigentlich nur den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik zeigen. Eines erlaubt, das andere verboten. Das hatte er in der Sendung auch so angekündigt. Da seine Sendung aber tendenziell eher kein Bildungsfernsehen ist, in dem juristische Details erläutert werden, bleibt bei einem Gedicht, in dem ein Muslim als „Ziegenficker" bezeichnet wird, eventuell aber doch ein komischer Beigeschmack.


Update: Mittlerweile meldet Spiegel Online, dass die Staatsanwaltschaft Mainz gegen Böhmermann wegen Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ermittelt. Andrea Keller, die Leiterin der Ermittlungsbehörde sagte der Website, dass „bei der Staatsanwaltschaft Mainz bislang rund 20 Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen" seien. Gleichzeitig soll jetzt geklärt werden, ob „seitens der Türkei bzw. ihres Staatsoberhauptes ein Strafverlangen gestellt wird."