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Eine Frau hat knapp eine Million Euro zerschnitten und damit eigentlich eine Straftat begangen

Wir haben bei der Österreichischen Nationalbank nachgefragt, wie das mit dem Bargeld jetzt genau ist, wem es gehört und was wir damit machen dürfen.

Vergangene Woche sorgte ein Fall in Niederösterreich für Aufmerksamkeit, bei dem eine 85-jährige Bewohnerin eines Seniorenwohnheims kurz vor ihrem Tod hunderte 100- und 500-Euroscheine im Wert von knapp einer Million Euro in kleine Papierschnitzel zerschnitten hat . Warum sie das gemacht hat, wird vermutlich für immer ein Rätsel bleiben.

Manche Medien vermuten, dass sie ihren Erben eins auswischen wollte. Es könnte aber auch sein, dass die Frau einfach „Zerschneide eine Million Schilling" auf ihrer Bucket-List stehen hatte und nicht bedacht hat, dass das zwar eventuell in Ordnung gewesen wäre, aber dasselbe bei einer Million Euro jedenfalls eine Straftat darstellt. (In diesem konkreten Fall wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen angestellt.)

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Damit euren Omas und Opas und damit euch als potentiellen Erben nicht etwas Ähnliches widerfährt, haben wir nachgefragt, wie das mit dem Bargeld jetzt genau ist, wem es gehört und was wir eigentlich damit machen dürfen.

Dein Geld ist dein Eigentum und du darfst es kaputt machen

Entgegen anders lautender Mythen gehört dein Geld dir und nicht der Nationalbank oder der europäischen Zentralbank. Damit kannst du in Österreich im Grunde alles mit deinem eigenen Geld anstellen, solange du dabei nicht fremdes Eigentum beschädigst, jemanden verletzt, Geld fälscht, oder sonst irgendwie mit dem Gesetz in Konflikt kommst.

Dabei musst du nur eine einzige Sache beachten: Du darfst nicht mehr als 15.000 Euro im Klo runterspülen, verbrennen, zerschneiden oder sonst wie mutwillig beschädigen oder zerstören. Anders als etwa in den USA, wo du laut Titel 18, Sektion 333 des United States Code bereits für das Kaputtmachen einer einzelnen Dollarnote (egal mit welchem Wert) bis zu einem halben Jahr ins Gefängnis musst, oder in Thailand, wo du wegen Majestätsbeleidigung verurteilt werden kannst, wenn du auf einen Geldschein trittst, blüht dir in Österreich höchstens eine Strafe von 2000 Euro, wenn du die maximale zur Zerstörung freigegebene Menge an Geld beschädigst. Trotzdem ist nur die Nationalbank dazu befugt, mehr als 15.000 Euro zu vernichten.

Dabei handelt es sich um eine grundsätzliche Regulierung, die EU-weit von der Europäischen Kommission empfohlen wird. In dieser Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. März 2010 heißt es: „Mitgliedsstaaten dürfen die komplette Zerstörung von kleinen Mengen Euromünzen oder Scheinen nicht verbieten oder bestrafen, wenn diese im Privaten passiert. Wohl aber müssen sie die unautorisierte Zerstörung von großen Mengen von Euromünzen oder Noten verbieten." Außerdem sollen Mitgliedsstaaten die Zerstörung von Euromünzen oder Scheinen im Rahmen von Kunstaktionen zwar nicht gut heißen oder fördern, wohl aber tolerieren.

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Gesetzlich nicht klar geregelt ist allerdings, ob es sich bei den 15.000 Euro um eine Summe handelt, die in einer einzigen Aktion zerstört wird, oder ob man quasi ein Guthaben von 15.000 Euro besitzt, das man im Zuge seines gesamten Lebenszyklus verunstalten und zerstören kann.

Gesetzlich ebenfalls nicht geregelt ist, was passiert, wenn man in Österreich eine oder gar mehrere tausende Dollarnoten unbrauchbar macht.

Foto: Images Money | flickr | CC BY 2.0

Dein Geld wird dir nicht ersetzt, wenn du es absichtlich kaputt machst

Eigentlich sollte das jedem klar sein, aber der Vollständigkeit halber hier trotzdem noch mal: Wenn du dein Geld mutwillig zerstörst, wird es dir ziemlich sicher niemand zurückerstatten. Schon gar nicht die Nationalbank. Schließlich kannst du auch nicht zum Autohändler gehen und dein Auto umtauschen, wenn du es gegen die Wand gesetzt hast. Anders als beim Auto bekommst du dein kaputtes Geld aber von der Nationalbank durch neuwertiges ersetzt, wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass es selbstverschuldet kaputtgegangen ist. Voraussetzung dafür ist, dass mehr als 50 Prozent des Scheins vorhanden sind.

Niemand muss dein Geld akzeptieren, wenn du es als Notizzettel verwendest

Ich gehöre zu den Menschen, die sich in der Not eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auch auf einem Geldschein notieren, weil ich mir solche Sachen einfach nicht merken kann. Deshalb ist es mir auch schon passiert, dass mal ein 10er im Supermarkt abgelehnt wurde. Begründet wurde dies damit, dass sie ihn nicht annehmen dürften. Ich war dann natürlich jedes Mal der Überzeugung, dass die Person an der Kassa mein Geld sogar annehmen müsse.

Wie ich jetzt weiß, hatten beide Seiten nicht ganz Recht. Denn einerseits verliert ein Euroschein seinen Wert, sobald du irgendetwas drauf malst oder schreibst. Andererseits können solche Banknoten in den Kassen der Österreichischen Nationalbank gegen neuwertige Banknoten umgetauscht werden. „Aus diesem Grund werden in der Regel auch geringfügig beschädigte Banknoten im Handel als Bezahlung akzeptiert", heißt es von Seiten der Österreichischen Nationalbank. Selbiges gilt übrigens nicht nur für beschmierte Scheine, sondern auch für jene, die eingerissen sind, oder denen eine Ecke fehlt—solange sie noch klar als echte Euroscheine erkennbar sind.

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Du bist als Privatperson nicht verpflichtet, Geld auf seine Echtheit zu überprüfen

Wie die Überschrift schon verrät, musst du als Privatperson nicht bei jedem Geldschein auf Wasserzeichen und Co. achten. Gleichzeitig weist die Österreichische Nationalbank aber darauf hin, dass „Falschgeld auf keinen Fall wieder ausgegeben werden darf". Beim geringsten Verdacht darauf, dass es sich bei einem Schein in deinem Geldtascherl um eine Fälschung handeln könnte, empfiehlt die Nationalbank, diesen auf die nächstbeste Bank zu bringen. Die Note wird dann an die Österreichische Nationalbank weitergegeben und geprüft.

Handelt es sich doch um echtes Geld, hast du Glück gehabt und bekommst dein Geld zurück. Handelt es sich um eine Blüte, hast du weniger Glück, denn dann bekommst du nichts zurück. Einzige Ausnahme: Es geht nicht um einen Schein, sondern eine Münze, die Edelmetalle enthält. Dann bekommst du sie, nachdem sie unbrauchbar gemacht wurde, zurück.

Spielgeld ist kein Falschgeld

Laut Paragraph 81 des Nationalbankgesetzes ist die Ausgabe und Verwendung von banknotenähnlichen, auf Euro lautenden Urkunden zu Zahlungszwecken eine Verwaltungsübertretung, die mit maximal 3000 Euro bestraft werden kann.

Für alle DKT- und Monopoly-Fans hier die beruhigende Nachricht: Spielgeld fällt nicht unter diesen Paragraphen, auch wenn es noch so echt ist und damit ein Zahlungszweck verfolgt wird—zumindest solange dieser nur im Wohnzimmer vorhanden ist und sich auf das Spiel bezieht. Das gilt auch für Gutscheine oder Werbeillustrationen.

Geldvernichtung ist „Eigenschaden"

Zum Abschluss sei noch folgendes angemerkt: Die Österreichische Nationalbank weist darauf hin, dass jemand, der „beispielsweise Euro-Banknoten im Wert von 9.000 Euro zerschneidet oder im Klo runterspült, zwar noch nicht strafrechtswidrig handelt, jedoch sein Eigentum vernichtet und für dieses auch keinen Ersatz bekommt. Die Person schädigt sich somit in Höhe von 9.000 Euro dauerhaft selbst." Damit wäre wohl alles gesagt.

Paul auf Twitter: @gewitterland