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Drogen

Ich bekomme mein Weed aus der Apotheke

Medizinal-Hanfblüten sind zwar teurer als die aus dem Stadtpark, aber dafür ist man auf der sicheren Seite.
Foto: Imago | Manngold

Foto: Imago | Manngold

Weshalb ich meine Medizin vor den Augen der Polizei schlucken musste, kann ich nur erklären, indem ich ein wenig aushole. 1993 haben mir ein Autofahrer und ein ignoranter Arzt die Schulter ruiniert. Der Autofahrer hat mich auf dem Heimweg von der Arbeit am hellichten Tag umgefahren, der Durchgangsarzt hat mich viel zu schnell wieder gesund geschrieben, anstatt mir, wie bei einer Schulter-Luxation üblich, sofort eine OP zu verordnen.

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Die kam dann sechs paar Jahre später, als meine Schulter schon völlig hinüber war. Außerdem hatte ich mir in der Zwischenzeit aufgrund der hohen Arbeitsbelastung als Zimmerer vom jahrelangen Balkenschleppen ein schweres Rückenleiden zugezogen. Mit vier Nägeln in der Schulter und einen krummen Rücken erklärte mich meine Berufsgenossenschaft für unfähig, meinen erlernten Beruf weiterhin auszuüben.

Nebenbei leide ich seit meiner Kindheit an mehr oder weniger heftigen Migräneattacken, bei denen ich mir bei stechenden Kopfschmerzen stundenlang unter Schweißausbrüchen die Seele aus dem Leib kotze. Mit 20 habe ich irgendwann zufällig gemerkt, dass vom Kiffen der Kotzreiz und die Schweißausbrüche nachlassen. Seitdem habe ich, wenn ich die Möglichkeit hatte, gekifft, sobald das Messer im Kopf aufzuklappen drohte. Herkömmliche Schmerzmittel habe ich immer schon ausgekotzt oder sie aufgrund ihrer Nebenwirkungen schon früher nicht vertragen.

Mit Gras waren die stechenden, meist einseitigen Kopfweh zwar immer noch da, aber ich musste wenigstens nicht mehr abwechselnd schwitzen und kotzen. Nur dadurch war und ist es mir heute noch möglich, bei einem Anfall eine ruhige Liegeposition zu finden, ohne mich rumwälzen zu müssen, und irgendwann einzuschlafen. Schlaf ist die beste Medizin bei meiner Form der Migräne. Nach ein paar Stunden Tiefschlaf ist mir nicht mehr zum Kotzen zumute und die Kopfschmerzen sind in der Regel stark abgeklungen oder ganz verschwunden.

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Kurzum: Ich bin eigentlich ganz fit und treibe immer noch viel Sport, bin aber aufgrund der erwähnten Umstände das, was man gemeinhin als chronischen Schmerzpatienten bezeichnet. Auch wenn es vor 30 Jahren nicht die Schmerzen waren, die mich zum gelegentlichen Kiffen verleitet hatten. Das war mein Gastvater, seines Zeichens hoch dekorierter Uni-Professor, in der 1980er Jahren beim Schüleraustausch in den USA. Hätte ich vor dem Schlüsselerlebnis bei der Migräneattacke mit 20 nicht schon gelegentlich gekifft, wäre mir die schmerzlindernde Wirkung eines Joints bestimmt noch über Jahre hinweg verborgen geblieben. So aber hatte ich schon vor über einem Viertel Jahrhundert meine beste Medizin gegen Migräne gefunden.

Nachdem in Deutschland dann die ersten Cannabis-Patienten ihr Recht auf Cannabis als Medizin erstritten hatten, bin auch ich zu einem Schmerzmediziner, um meinen Zustand legalisieren zu lassen. Immerhin hatte ich mittlerweile Migräne, vier Nägel in der Schulter und eine kaputte Bandscheibe. Der Arzt musste, so sieht es der Gesetzgeber vor, mir nochmal herkömmliche Schmerzmittel verschreiben, damit ich als austherapiert gelte. Nachdem Betablocker und andere starke Schmerzmedikamente wieder die mir bereits vertrauten, unerträglichen Nebenwirkungen von Durchfall über Verstopfung bis hin zu Müdigkeit und Verpeiltheit verursacht hatten, konnte ich nach vier Monaten endlich ein Rezept für Dronabinol-Tropfen in den Händen halten. Dronabinol ist der medizinische Name für den Hauptwirkstoff THC, ich war jetzt legaler Cannabis-Patient, wenn auch nur in Tropfenform.

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Doch nach dem Kauf meines ersten Fläschchens war ich schnell desillusioniert. Leider war die Flasche schon nach der vierten Migräneattacke leer. Bei Rücken- oder Schulterschmerzen habe ich aufgrund des hohen Preises der Tropfen gar nicht erst daran gedacht, Dronabinol zu schlucken. Ein Gramm synthetisches THC in Form der Rezeptursubstanz Dronabinol kostet 900 Euro, meine Krankenkasse hat die Kostenübernahme mehrfach abgelehnt. Mein netter Apotheker hat damals immerhin auf seinen Gewinn verzichtet und es mir für 500 überlassen. Was mich neben dem Preis extrem genervt hat, war die zeitliche Verzögerung von bis zu 90 Minuten, die bei der Einnahme von Tropfen oder Sprays entsteht.

Gerauchtes oder verdampftes Gras wirkt innerhalb von zwei bis drei Minuten. Außerdem fehlen bei Dronabinol andere Cannabinoide wie CBD oder THC-V, die über krampflösende und schmerzlindernde Eigenschaften verfügen. Kurzum: Dronabinol war zwar OK, wirkte aber lange nicht so gut wie echtes Weed und war extrem teuer. Eine entsprechende Menge Gras aus der Apotheke kostet 75 Euro, im Görlitzer oder einem anderen Park noch weniger. Mir fällt es schwer, als Selbstständiger ohne ausreichende Versorgung überhaupt genug Geld zu verdienen, denn die tägliche Schreibarbeit am PC führt schnell zu Migräne oder Rückenbeschwerden, besonders wenn ich sehr lange vor dem Bildschirm sitze oder zu selten Radfahren und Schwimmen gehen kann.

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Ich hatte also mein Rezept, aber immer noch keine Möglichkeit, legal an eine ausreichende Menge Medizin zu gelangen. Mein damaliger Arzt war schon einmal von der Krankenkasse wegen Dronabinol erfolgreich auf Regress verklagt worden und war damals deshalb ein wenig ängstlich, mich bei einem Antrag auf Echtblüten zu begleiten. Für billigeres und besseres Apotheken-Gras, das man sich bei 15 bis 20 Euro pro Gramm fast genauso wenig leisten kann, wären also ein Arztwechsel, ein Haufen Gebühren und ein halber Ordner mit Papierkram notwendig gewesen. Dazu war ich so lange nicht bereit, bis ich von allzu eifrigen Beamten förmlich zur Legalisierung meines Zustandes gezwungen wurde.

Anfang 2014 überfahre ich in Berlin-Mitte gegen 1.00 Uhr morgens mit dem Fahrrad versehentlich eine rote Ampel. Mit den Worten „Junger Mann, die war rot" werde ich aus dem Seitenfenster eines Streifenwagens heraus gebeten anzuhalten. Gefühlte zwei Sekunden später keift mich die Beamtin an. „Der riecht nach Gras, den durchsuchen wir." Ich hatte vorher nicht gekifft und habe ihr gleich nach dem Gezeter freiwillig meine Notration überreicht, die ich immer für drohende Anfälle in der Tasche habe. Gestunken habe ich übrigens höchstens nach Schweiß, weil ich gerade am Trainieren für meine nächste Tour war.

Wer aber dank Rastas ins Raster fällt, riecht schnell mal verdächtig. Das breite, triumphierende Grinsen würde ihr noch vergehen. Ich solle pinkeln, was ich mit den Worten „die Pissprobe wird sowieso positiv, weil ich anerkannter Cannabis-Patient bin" dankend ablehne. Dazu muss man wissen, dass so ein Teststreifen noch lange zurückliegenden Konsum anzeigen kann. Ich bin stocknüchtern und frage deshalb im Gegenzug gleich, ob sie und der herbeigeeilte Kollege denn irgendwelche Ausfallerscheinungen bei mir feststellen könnten. Zu große oder zu kleine Pupillen, Lallen, Schwanken, Pöbeln oder sonst etwas, was mit Ausnahme des freiwillig überreichten Blütchens auf Cannabiskonsum hindeute. Können sie nicht, wollen aber trotzdem, dass ich ihren Streifen vollpisse. „Wer sich weigert, kommt zur Blutprobe …"

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„… aber nur mit richterlicher Anordnung." Ich weise die Beamten auf diesen Umstand hin und verlange freundlich nach dem richterlichen Notdienst. Die beiden ziehen sich hektisch telefonierend ein paar Meter zurück. Ich soll solange auf der Rückbank des Streifenwagens warten, mein Gras hat die extrem eifrige Beamtin vorher aufs Armaturenbrett gelegt. Was macht ein Cannabis-Patient, dessen Medizin von Beschlagnahme bedroht ist, in so einem Moment? Er schnappt sich die gefährdete Medizinalblüte und appliziert sie oral, denn dank des drohenden Ungemachs und des damit verbundenen Stresses ist die nächste Migräne-Attacke bereits vorprogrammiert, Migräne-Prophylaxe in Extremsituationen sozusagen. Doch nicht ohne daran zu denken, es vorher aus der Tüte zu nehmen, denn alles andere kann tödlich enden.

Ich kaue noch, als die Polizistin zurückkommt. „So, wir haben den Richter erreicht. Jetzt geht's zum Polizeiarzt und …, äh, was machst du denn da? Spuck das wieder aus, sofort. Ey, der hat das Gras grad' aufgegessen. Ne, oder? Scheiße, jetzt ist die Blutprobe versaut." Bingo, denn hätte ich vorher gekifft, wäre auch das nach dem Verschlucken einer Blüte im Rahmen einer Blutprobe nicht mehr nachweisbar. Statt einem Glas Wasser zum Runterspülen der letzten Krümel gibt's jetzt die verdiente Acht um die Handgelenke.

Plumpe Einschüchterungs-Taktik.

Eine knappe Stunde später sitze ich dem Polizeiarzt auf der Gefangenensammelstelle gegenüber und spüre noch nichts vom dem verschlungenen Bud. Vielleicht liegt es daran, dass das Gras nicht decarboxyliert war, vielleicht bin ich zu aufgeregt, auf jeden Fall bin ich immer trotz der Blüte im Bauch noch ziemlich nüchtern. Aber so kann ich darauf bestehen, die nicht vorhandenen Ausfallerscheinungen auf dem Torkelbogen ärztlich dokumentieren zu lassen. Mein Gegenüber hat bislang wenig von Cannabis als Medizin gehört und ist sehr interessiert.

Er schlägt den beiden Beamten nach dem Gespräch mit mir vor, mich einfach gehen zu lassen. Ich sei klar im Kopf, voll aufnahmefähig und körperlich fit, das Ganze sei doch sinnlos. Die Polizei besteht trotzdem auf die Blutentnahme, der Arzt muss also abzapfen, obwohl er es selbst für sinnfrei erachtet. Ein grimmiger Polizist erzählt mir noch, man könne feststellen, ob ich auch schon vor der Kontrolle konsumiert habe, weshalb mir zweimal Blut abgezapft werde. Pustekuchen. Erstens werden immer zwei Proben genommen und zweitens kann kein Arzt der Welt anhand von Blutproben feststellen, ob ein Haschkeks vor Fahrtantritt um 0.45 Uhr oder während einer Kontrolle um 1.05 gegessen wurde. Danach werde ich aufgrund der paar Krümel Gras, die in der Tüte geblieben sind, noch erkennungsdienstlich behandelt. Das ist mir dann doch ein wenig too much, aber meinen Anwalt darf ich trotz mehrfacher Bitte nicht anrufen.

Die nette Frau vom Erkennungsdienst ist ebenso überrascht: „Wegen so ein bisschen Cannabis. Das ist ja ungewöhnlich." Ich sage ihr nicht, dass die Kollegen extrem sauer ob meines cannabinoiden Snacks waren und mich wohl deshalb ein wenig zurückärgern wollten. Mein Handy bekomme ich erst wieder, als ich gegen sieben Uhr morgens entlassen werde. Der Polizist, der mir das Telefonat mehrmals verweigert, rückt seine Dienstnummer bei meiner Entlassung erst raus, als ich den Vorgesetzten kommen lasse. Nicht ohne die Warnung, ich dürfe über den Vorfall nicht berichten. „Sonst?", frage ich beim Gehen.

Ein paar Wochen später hat mein Anwalt insgesamt drei Briefe erhalten: Die Einstellung des Verfahrens aufgrund der Tüte mit 0,6 Gramm Cannabis-Resten sowie die Eröffnung und die bald darauf folgende Einstellung eines Verfahrens aufgrund der „Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss". Die Strafe in Höhe von 125 Euro sowie zwei Punkte für das Überfahren der roten Ampel waren schlussendlich die einzigen Konsequenzen. Mehr hatte ich ja auch nicht gemacht. Dafür haben sie jetzt zum ersten Mal seit 48 Jahren meine Fingerabdrücke. Viel Spaß damit, die gibt es seitdem auch auf meiner Visitenkarte.

Die ahnungslosen Beamten und eine Nacht auf dem Polizeirevier haben mich dann doch veranlasst, für die Zukunft vorzubeugen. Ich habe nicht lange nach dem Vorfall meinen Arzt gewechselt, mit meinem neuen Doc einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zur Selbsttherapie mit Cannabis-Blüten bei der Bundesopiumstelle vorbereitet und ein paar Monate später losgeschickt. Seit Juli 2015 bin ich anerkannter Cannabis-Patient und beziehe Medizinal-Hanfblüten, wie das Weed offiziell heißt, aus der Apotheke. Sofern ich mir es leisten kann.