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"Natürlich nicht, um Jagd auf Asylanten zu machen", erklärt der NPDler. Sondern, um "darauf hinzuweisen, dass der Stellenabbau der Polizei uns in Teufels Küche bringen wird, vor allem in Verbindung mit dem ungehemmten Zuzug krimineller Asylanten." Klingt sehr nach: Jagd machen auf Asylwerber.Bürger hätten nach §32 des deutschen Strafgesetzbuchs das Recht zu Notwehr. Dort heißt es:
Aber natürlich gilt ein Flüchtling allein noch lange nicht als Grund für Notwehr —auch nicht vollverschleiert, mit langem Krausebart und Koran unter der Achsel. Wer das glaubt, hat beim sommerlichen Grillen den Kopf wohl so nah an die glühende Kohle gehalten, dass ihm die Platine im Hirn zerschmolzen ist.Die Lagergruppe streifte übrigens auch in muslimischen Frauengewänder gehüllt durch die norddeutsche Kleinstadt Schwerin. Dabei hielten sie Schilder mit der Aufschrift: "Heute leben wir von eurem Geld. Morgen nehmen wir uns euer Land." Der Staatsschutz ermittelt deshalb wegen Volksverhetzung und beschlagnahmte die Niqabs, die Schilder und auch das Fuchskostüm des ebenfalls anwesenden NPD-Maskottchens. Das wirbt für die Landtagswahl am 4. September in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Slogan: "Schlaue Füchse wählen NPD."(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die Vorhersagen für die Wahlen sind leider düster. Laut aktuellen Umfragen liegt die NPD bei vier Prozent und die AfD sogar bei 19 Prozent. An der Stelle empfehlen wir das Spiel Afd oder NPD?, bei dem man den Parteien Zitate zuordnet. Da bleibt einem leider das Grillwürstchen im Halse stecken.#JN-Maskottchen nach nicht genehmigter Aktion offenbar von Polizei beschlagnahmt #NPD #ltwmv pic.twitter.com/AsAa5orTgq
— ENDSTATION RECHTS. (@ER_MV) August 18, 2016