Wenn aus Sterbehilfe Suizid wird
Illustrationen von Adam Vogt

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Wenn aus Sterbehilfe Suizid wird

Ein Schweizer möchte mit einer Sterbehilfe-Organisation sein Leben beenden. Doch seine Familie zieht vor Gericht.
AV
illustriert von Adam Vogt

Illustrationen von Adam Vogt Ein 82-jähriger Schweizer plante seine letzten Tage sorgsam, damit er am 18. Oktober 2016 auf rechtmässige und begleitete Weise sein Leben lassen kann. Obwohl begleiteter Suizid in der Schweiz legal ist und ihm dieser zugesprochen wurde, brachten ihn seine zwei Brüder deswegen vor Gericht. Die Geschwister der Genfer Familie, Bernard und Claude (81 und 70), beharrten darauf, dass ihr älterer Bruder nicht in der Lage sei, einen Tod durch begleiteten Suizid zu verfolgen. So entzog das Genfer Gericht dem Mann das Recht auf den Freitod bis zur nächsten Gerichtsverhandlung. Das tödliche Mittel, welches die Sterbehilfeorganisation EXIT zur Verfügung stellte, stand ihm nicht mehr zu. Der Familie sowie den Anwälten und Anwesenden der ersten Gerichtsverhandlungen wurde gesagt, es könne bis zu drei Monate dauern, bis der schwerwiegende Entscheid steht, ob der Mann aus freiem Wille in Ruhe sterben darf.

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Die Nachricht einer dreimonatigen Verzögerung war für den 82-Jährigen unerträglich; er nahm sich nur wenige Wochen später selbst das Leben. Er tat es alleine, ohne Hilfe der in Zürich ansässigen Organisation EXIT, die angibt, im Jahr 2015 bereits 71 Menschen in Genf Sterbehilfe geleistet zu haben. Obwohl der Schweizer sich zu Beginn so um ein friedvolles und schmerzloses Sterben mithilfe von EXIT bemüht hatte, übertrumpfte der Wunsch zu sterben das Bedürfnis, dies mit EXIT zu tun. Und so ging er aus dem Leben, ohne die Wahl, dies mithilfe der Organisation zu tun—und damit beim Abschied von seinen Liebsten umgeben zu sein. Auf ihrer Webseite bekräftigt EXIT das Ziel, "die Rechte ihrer Patienten anzuerkennen, indem der Wunsch und die Entscheidung hinsichtlich ihres Todes respektiert werden." In diesem Fall konnte aber nichts davon gewahrt werden. Und Claude und Bernard verloren nicht den Prozess, aber ihren Bruder.

Die zwei Männer bestanden darauf, diejenigen zu sein, die ihren Bruder vor einem frühzeitigen Tod bewahren sollten. Sie dachten, seine Suizidgedanken entstammten einer verblendenden Depression, die dem kürzlich erlittenen Verlust seiner Frau zuzuschreiben sei. Der älteste Bruder, dem nun die Fähigkeit abgesprochen wurde, diese wichtige Entscheidung auf eine vernünftige Art zu fällen, musste seine letzten Tage also damit verbringen, seine Familie im Gericht zu bekämpfen. Der Mann plädierte gegen die Einwände der Brüder und erklärte, dass der Freitod eine Notwendigkeit sei und er sein Leben aufgrund der unerträglichen körperlichen und psychischen Schmerzen beenden müsse. In einem Brief an SRF schrieb er: "Meine Brüder retten nicht mein Leben, sondern verwehren mir ein harmonisches, friedliches Ende, umgeben von denen, die mich lieben. Sie foltern mich buchstäblich."

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Um Anspruch auf die Sterbehilfe durch EXIT zu haben, muss man volljährig sein, mit einer aussichtslose Diagnose leben und unter unerträglichen Symptomen oder einer inakzeptablen Behinderung leiden. Dazu sind eine medizinische Diagnose eines EXIT-Mitglieds, dem die ganze medizinische Vorgeschichte vorliegt, und die Vergewisserung von Urteils- und Handlungsfähigkeit, erforderlich. Es folgt eine Reihe von Gesprächen und Rücksprachen, bis es zu einer Bewilligung kommt. Wird die Sterbehilfe bewilligt, wird dem Patienten eine tödliche Lösung von Barbituraten in Wasser zugesprochen. Ziel ist es, das Mittel in einer sicheren, privaten Umgebung zu sich nehmen zu können. EXIT hatte die Sterbehilfe für diesen Mann insbesondere darum bewilligt, da ein Teil seiner Familie und Freunde hinter ihm stand.

Aber genau im Vorwurf, der Bruder sehe nicht mehr klar, waren auch die zwei jüngeren Familienmitglieder geblendet—angesichts des potentiell schmerzhaften Verlusts des eigenen Bruders und Freundes, ignorierten sie seine Drohungen. Und genau das ist etwas, was von vielen Medien ausser Acht gelassen wird, wenn sie über die "Hoffnungsvollen" berichten, die sich den Tod wünschen. Es wird wenig beachtet, wie sich eine aktive Sterbehilfe nicht nur auf die Sterbenden, sondern auch die Angehörigen auswirkt. Die Gebrüder, die vom Rechtsanwalt François Membrez vertreten werden, haben das Wort ergriffen. Sie haben aufgrund mangelnder Betreuung des Patienten und Bruders eine Strafanzeige gegen EXIT eingereicht. Der erste Prozess wird nun mit diesem ersetzt. Der Anwalt Membrez sagte zu VICE: "Die zivilen Verfahren, die EXIT davon abhielten, in diesem Falle Sterbehilfe zu leisten, verloren mit dem Tod der betroffenen Person jeglichen Sinn und Zweck."

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Trotz der Entscheidung ihres Bruders, seinen Freitod alleine und ohne Begleitung von EXIT zu begehen, machen die zwei Genfer die Organisation für den frühzeitigen Tod ihres Bruders verantwortlich. Membrez erwähnte: "Obwohl der EXIT-Patient offenbar aufgrund seines psychischen Leidens Kontakt mit der Organisation aufnahm, boten ihm die Ärzte von EXIT keine psychotherapeutische Betreuung an. Sie boten ihm nur den Tod an."

Diese verstrickte Lage ist ein gutes Beispiel dafür, weshalb nur in wenigen Ländern die aktive Sterbehilfe legal ist. Andere sind Kanada, Luxemburg, Holland sowie sechs US-Staaten, darunter auch seit einer kürzlich durchgeführten Abstimmung Colorado. Sterbehilfe wird rechtlich anders behandelt als die freiwillige Euthanasie, die direkte Verabreichung einer tödlichen Injektion, die in Kanada, Luxemburg, Holland, Belgien und Kolumbien legal ist. Die Schweizer Gesetzgebung scheint das Recht bisher auf aktive Sterbehilfe eingeschränkt zu lassen und nicht auf freiwillige Euthanasie. Aber Kritik ist allgegenwärtig: sei es an den ermöglichenden Organisationen, an der Verletzung von religiösen Überzeugungen, wegen der Angst vor einem Schneeballeffekt oder vor Sterbetourismus—oder wegen dem tiefsitzenden Glauben, Depressionen könnten immer behandelt und Suizid müsse immer vermieden werden. Diese Ängste werden aber im Schweizer Recht vom Anrecht auf einen friedlichen, vorhergesehenen Tod in gewissen aussergewöhnlichen Umständen bezwungen.

Dies wird umso offensichtlicher, wenn man die Statistiken der 1982 gegründeten Sterbehilfeorganisation anschaut und sieht, wie viele Patienten seit der Gründung dazukamen. Die Organisation ist zweigeteilt, ein Teil ist für die Westschweiz (EXIT A.D.M.D), der andere für die deutsch- und italienischsprachige Schweiz zuständig. Letztes Jahr zählte alleine die Westschweizer Organisation 22.214 Mitglieder, ein Zuwachs von 8.4 Prozent seit dem Vorjahr. 2014 waren rund 67.45 Prozent aller Mitglieder weiblich und zwei Drittel zwischen 51 und 75 Jahre alt. Mitglieder bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag. EXIT half letztes Jahr 782 Personen schweizweit. Zwischen 2005 und 2015 sprang die Zahl der Fälle, in denen aktive Sterbehilfe von EXIT A.D.M.D in Genf geleistet wurde, von 19 auf 71. Der Anstieg dieser Zahlen zeigt auf, wie neue Ideen über den Tod und das Recht zu Sterben langsam Akzeptanz in der Gesellschaft finden.

Einige werden EXIT oder der Gesetzgebung die Schuld geben, dass im Fall des 82-jährigen Genfers keine bessere Betreuung angeboten oder unnötiges Leiden nicht verhindert wurde. Andere werden der Familie die Schuld zuweisen, weil sie den Mann in seinem Wunsch und in seinem Recht, selbst über seinen Tod zu bestimmen, nicht verstand. Viele werden sich, ob der traurig wirkenden Wahrheit, dass der Mann wusste, was er wollte, und dass seine letzten Tage nicht so harmonisch und ruhig waren, wie sie hätten sein können, den Kopf schütteln. EXIT gab auf Anfrage keine Auskunft zur Situation. Der Anwalt Membrez machte die folgende Ergänzung in Hinblick auf das kommende Strafverfahren und die Gesetzgebung zur Sterbehilfe in der Schweiz: "Diese Situation erfordert nationale Aufmerksamkeit von spezialisierten Fachpersonen und ein Rahmenwerk für Sterbehilfe. Dieser Fall hat gezeigt, dass es gefährlich und unangebracht ist, einer kleinen Organisation mit mehr oder weniger guten Absichten die Verantwortung über die Kriterien für Sterbehilfe in der Schweiz zu überlassen." Es wäre wohl nützlich gewesen, die Meinung des betroffenen Mannes zu kennen, aber es scheint kaum, als hätte er, in dieser Situation, wo es um Leben und Tod ging, bei seinem eigenen Ende mitreden dürfen.

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