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Gegenstimmen zu A.s Ziel gibt es jedenfalls zuhauf. Christian Ragger, FPÖ-Landesrat und Jagdreferent in Kärnten, hat gegenüber dem ORF von „katastrophalen" Folgen gesprochen, sollte dem Antrag tatsächlich stattgegeben werden. Andere Landesbeamte sprechen ebenfalls von „unabsehbaren Zuständen" im Falle der erstmaligen Jagdfreistellung. Kärnten müsste auf die Aufhebung des VfGh reagieren, die anderen Bundesländer würden in der Sache—Jagd wird von den Ländern geregelt—entsprechend nachziehen. Das Vorgehen des Einzelkämpfers A. hat jetzt schon Nachahmer gefunden. Neben einem zweiten Antragsteller in Kärnten werden auch schon zwei Fälle aus Niederösterreich geprüft.„Alle wissen, dass es früher oder später so kommen wird", ist sich Christian A. sicher. „Warum sollte es in Österreich anders ausgehen als in Deutschland?" Dort, wie auch in Frankreich, hat es in den letzten Jahren schon Präzedenzfälle gegeben, in denen die betroffenen Grundbesitzer den Gang bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte taten—und Recht zugesprochen bekamen.Der Jurist aus Kärnten würde es im Falle einer unzureichenden Entscheidung des VfGh jedenfalls gleichtun. „Ich will niemanden missionieren und niemandem meine Philosophie aufdrängen", meint der Beinahe-Veganer, der Massentierhaltung ablehnt, höchstens hofeigene Eier und Hendlfleisch konsumiert, ansonsten im Tierschutz aber nicht weiter aktivistisch tätig ist. Im Fall seines Grund und Bodens gehe es ihm aber „ums Prinzip".Thomas auf Twitter: @T_Moonshine„Wenn man den Wald als eigenen Stall sieht, in dem man Tiere züchten kann wie man will, duldet man natürlich auch keine Konkurrenz."