FYI.

This story is over 5 years old.

News

Bayerns Polizei haut auch mal drauf, wenn's sein muss

Die bayerische Polizei hat in ganz Deutschland den Ruf, das Verbrechen gnadenlos und rigoros zu bekämpfen. Ab und an gehen sie aber auch genauso gnadenlos gewalttätig gegen Behinderte, Blinde, Betrunkene, Selbstmordgefährdete und Kinder vor. Eine...

Opfer Theresa aus München 

Neun Polizisten rücken an, um in München einer Ruhestörung nachzugehen. Dabei schmeißt der geistig behinderte 18-jährige Sohn des Ehepaares einen kleinen Plastikgegenstand. Nicht nur er, sondern auch die Eltern, die ihn schützen wollten, werden „zu Boden gebracht“, wie es so schön im Polizeislang heißt, wenn körperlich unterlegene Personen mit äußerster Härte auf den Boden geschmissen und fixiert werden wie in einem Actionfilm.

Anzeige

Jedes Kind weiß, dass die bayerische Polizei nicht unbedingt zimperlich ist. Recht und Ordnung werden dort gerne mal durch drei oder vier zusätzliche Kontrollen aufrechterhalten.

Aber um das, was sich dort in letzter Zeit abspielt, skandalös zu finden, muss ich kein Jura studiert haben. Freunde erzählen mir, dass sie besonders nachts versuchen, jeden Kontakt mit Polizisten zu vermeiden, weil sie nie wissen, was dabei rauskommt.

Nun könnte man denken, OK, vielleicht waren die ja wirklich laut und sie wollten auch wirklich nicht einsehen, dass sie etwas falsch gemacht haben. Aber braucht man wirklich neun Uniformierte, um einer kleinen Familie mit einem geistig behinderten Kind zu sagen, dass sie leiser sein soll? Braucht man dafür vor allem Spezialkräfte des USK (Unterstützungskommando), die üblicherweise bei Demonstrationen, Geiselnahmen und dem Erstürmen von Gebäuden eingesetzt werden? Eine klitzekleine Sache macht dabei nämlich stutzig: Am Ende landete der Fall vor Gericht. Verurteilt wurden aber nicht etwa die Polizisten, weil sie so brutal vorgegangen waren, sondern der Vater. Er soll einen Polizisten geschubst und am Arm festgehalten haben. Seine Verteidigung dagegen sagt, er habe nur die Arme nach vorne gestreckt. Er ist blind.

Also nochmal langsam: Verurteilt wurde der blinde Vater eines geistig behinderten Kindes, weil er geschubst und einen Polizisten am Arm festgehalten hat. Man fragt sich an dieser Stelle ganz schlicht und einfach: weshalb verurteilt?

Anzeige

In Deutschland ist für die Erhebung einer Anklage die Staatsanwaltschaft zuständig. Das bedeutet, dass diese Behörde überhaupt erst einmal Kenntnis von der vorgeworfenen Straftat haben muss, um überhaupt eine Anklage erheben zu können. Das geschieht üblicherweise durch Ermittlungen der Polizei.

Der blinde Vater wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt—genauer: gegen Vollstreckungsbeamte—verurteilt. Das bedeutet: Hier hat der betroffene Polizist selbst die Anzeige erstattet. Wegen „am Arm festhalten und Schubsen“. Strafrechtsprofessor Tobias Singelnstein von der FU Berlin erklärt mir das Ganze: „So eine Anzeige ist für Polizisten eine Möglichkeit, Gewaltanwendung zu legitimieren. Die gehen in einen Einsatz, wenden Gewalt an. Wenn sie dann feststellen, dass es vielleicht ein bisschen zu viel war, lässt sich dies mit dem Vorwurf des Widerstands ausgleichen.“ Unnötig zu erwähnen, dass die Polizisten nicht behelligt wurden.

Dass aber nicht nur die Jungs von den Spezialeinheiten im Nahkampf ganz versiert sind, bewies unlängst der Polizeichef (!) von Rosenheim. Was ihn dazu brachte, derart auszurasten, bleibt wohl im Dunklen. Vielleicht fehlte einfach mal wieder der Geruch der Straße. Jedenfalls schien ihm die Gelegenheit günstig, als beim Rosenheimer Herbstfest 2011 ein 15-jähriger, angetrunkener Junge gefesselt auf die Wache geführt wurde, weil er rumgepöbelt hatte. Nach ein paar Ohrfeigen und Tritten mit dem Knie in den Allerwertesten prallte der Junge völlig unbeabsichtigt mit dem Kopf gegen die Wand. Gefesselt. Einfach so. Dumm nur, dass gerade in diesem Augenblick seine Mutter die Wache betrat und sah, wie ihr Sohn an den Schultern hochgerissen, und kopfvoraus mindestens dreimal gegen die Wand geschlagen wurde. Dass diesmal ausnahmsweise nicht das Opfer auf der Anklagebank landete, sondern der Täter, ist wohl nur diesem glücklichen Zufall zu verdanken.

Anzeige

Andernfalls hätte wohl wieder die bereits beschriebene, perfide Logik des Bündnisses aus Polizei und Staatsanwaltschaft die Oberhand behalten: Der „Täter“ war gefesselt und es musste Gewalt gegen ihn angewendet werden. Demzufolge muss er sich vorher gewehrt haben. Demzufolge hat er Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.

Wer sich schon einmal in einer Situation befand, in der er sich vom Staatsbürger in Uniform gedemütigt fühlte und wehrlos vorkam, dem sei gesagt: Schlimmer geht immer. Denn nichts geht über die beschriebene unheilige Allianz aus Polizei und  Staatsanwaltschaft. Oder wie weit bist du gekommen, als du dir das letzte Mal dachtest: Den Penner zeig ich an! „Geben Sie mir Ihre Dienstnummer! Ich will Ihren Namen wissen!“ Das Vertrauen in den Rechtsstaat war wahrscheinlich groß. Bis zu dem Zeitpunkt, als du ernüchtert feststellen musstest, dass der eine Hund den anderen nicht anscheißt—die Hundebesitzer unter euch wissen, Hunde essen viel lieber die kleinen braunen Häufchen ihrer Artgenossen still und heimlich auf. Unappetitlich.

Prof. Singelnstein meint dazu: „Zwar führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren, aber in der Praxis macht die Polizei die Ermittlungen, es ermitteln also Kollegen gegen Kollegen. Das führt mitunter dazu, dass die Ermittlungen nicht besonders effektiv sind.“

Man fühlt sich irgendwie an Zustände aus US-amerikanischen Gangsterfilmen erinnert: Die Partner auf Streife, Good Cop, Bad Cop, Gewalt, verdrehte Tatsachen.

Anzeige

Was aber, wenn Baltimore zu Regensburg wird? Oder aus Rodney King der Musikfachschüler Tennessee Eisenberg?

Der erschossene Tennessee Eisenberg

Im April 2009 kommt es zu einem WG-Streit und der als sensibel geltende Tennessee greift zu einem Messer, droht erst dem Mitbewohner und dann damit, sich umzubringen. Der Mitbewohner sprintet überfordert aus der Wohnung und setzt einen Notruf ab. Wir wären nicht in Bayern, wenn nicht umgehend vier Streifenwagen um die Ecke gebogen wären. Nun kommt es aber nicht zur klassischen Selbstmörderszene mit dem gutzuredenden Polizeipsychologen. Nein, da werden keine langen Sperenzchen gemacht, immerhin hat er ein Küchenmesser in der Hand und will sich umbringen. Dann ruft er auch noch: „Erschießt‘s mich doch!“ Gesagt, getan. Da helfen zwei Polizisten doch gleich mal nach und ballern zwölf Kugeln in ihn rein. Sieben davon von hinten. Also nicht, dass nicht vorher versucht worden wäre, ihn mit Pfefferspray und Schlagstöcken zu beruhigen. Das behaupten zumindest die beiden Schützen.

Der Fall landete erst gar nicht vor Gericht.

Die Verantwortlichen in Tennessee Eisenbergs Fall ahnten wohl, dass diesmal zur Rechtfertigung die Allzweckwaffe „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ nicht ganz ausreichen dürfte. Kurzerhand griff man zum schneidigeren Schwert der „Notwehr und Nothilfe“. Wie der Name schon sagt: In der Not darf man sich wehren. Nur darf  man es dabei nicht übertreiben, sonst nützt einem dieser Rechtfertigungsgrund nämlich denkbar wenig. Vielleicht war das die Sorge. Bei zwölf Schüssen, sieben davon von hinten. Jedenfalls hatte Tennessee „ein zerschossenes Kniegelenk und einen durchschossenen Oberarmknochen, einen Steckschuss in der Lunge sowie weitere Treffer an den Extremitäten“, bevor ihn dann erst die vier tödlichen Schüsse in die Brust trafen. Trotzdem entschied die Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten einzustellen, also keine Anklage zu erheben.

Anzeige

Es braucht nicht lange, um sich in den Fall einzulesen und die Widersprüche zwischen der offiziellen Version der Ermittlungsbehörden und den Gutachten, Aussagen und Spuren zu erkennen.

Die Anwälte der Familie sind vor das Verfassungsgericht gezogen, um endlich zu erzwingen, dass die Schützen angeklagt werden. Ob es dann zu einer Verurteilung oder einem Freispruch kommt, ist immer noch ungewiss. Aber wenigstens könnte der Vorwurf der Vertuschung entkräftet werden. Die Angehörigen müssten sich nicht länger hilflos fühlen. Und wir alle hätten etwas weniger das Gefühl, dass die Polizei sogar schießen kann, wie sie will. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts könnten schlimmstenfalls noch Jahre vergehen.

Wer aber nun meint, die bayerischen Polizisten trauen sich nur gegen Behinderte, Blinde, Betrunkene und Selbstmordgefährdete, der liegt falsch. Es gibt ja auch noch Kinder!

Tatort: Das Klassenzimmer einer 8. Klasse der Friedrich-List-Wirtschaftsschule, November 2012 in München. Vorwurf: Diebstahl eines 5-Euro-Scheins. Ermittlungsmethode: Alle Ausziehen!

Anlässlich irgendeines Präventionskurses war der Freund und Helfer in der Schule zu Besuch. Ein Mädchen behauptete, ihr seien fünf Euro geklaut worden. Schnell wird Verstärkung gerufen und die Kleinen bekommen einen Vorgeschmack auf das, was dem Durchschnittsmünchner schon heute blüht, wenn er „verdachtsunabhängig“ am Bahnhof oder sonst wo willkürlich „überprüft“ wird:  Alle müssen sich in der Toilette nackig machen, wenigstens nach Geschlechtern getrennt. Ein Junge will nicht, da wird ihm kurzerhand das Arschloch mit einer Taschenlampe ausgeleuchtet. Könnte ja sein, dass der Schein da drin gelandet ist. Die anderen müssen nur den Pimmel hochheben. Wir lernen eine neue Polizistenvokabel: „unterschiedlich intensive Kontrollen“. Joaa, also du siehst mir so aus, als könntest du dir einen 5-Euro-Schein in den Arsch gesteckt haben, und du, nee, du eher nicht. Ich frage mich, wie sie dabei eigentlich den gestohlenen Schein identifizieren wollten, die sehen ja immerhin alle gleich aus.

Anzeige

Amnesty International kritisiert schon länger, dass es in Deutschland keine unabhängige Stelle gibt, die Auswüchse polizeilicher Willkür und Gewalt untersucht. Prof. Singelnstein erklärt mir die Folgen für die Aufarbeitung so: „Dabei lässt sich dann regelmäßig beobachten, was in der kriminologischen Forschung als ,Mauer des Schweigens‘ oder ,Korpsgeist‘ bezeichnet wird: dass Beamte in der Regel nicht gegen Beamte aussagen. Man will nicht der sein, der seinen Kollegen hinhängt. Wenn doch mal ein Kollege aussagt, muss er mit negativen Folgen rechnen.“

Gemobbt wird also der, der was dagegen hat, dass sich die Kollegen wie Judge Dredd aufführen. Die Polizei sagt, dass die meisten Anzeigen gegen Beamte unberechtigt sind. Aber das stimmt gar nicht, weiß der Experte meines Vertrauens, Prof. Singelnstein:„Ich halte das nicht für besonders plausibel, weil ich nicht glaube, dass Bürger einfach aus bösem Willen Anzeige erstatten. Eine Anzeige mit folgendem Verfahren ist mit Arbeit und Stress verbunden.“

In Bayern geht das Gerücht um, die Polizei habe nicht nur Ordnungs- und Bußgeldquoten zu erfüllen, sondern sogar Festnahmequoten.
Das würde einiges erklären. Vielleicht noch nicht die krassesten Ausraster der bisher beschriebenen Beispiele, aber doch vielleicht die belästigende Kontrolldichte, über die alle meine Freunde und Bekannten aus dem Freistaat stöhnen. Pinkeln hinterm Busch, Trippen auf einem Rave, freihändig Fahren auf dem Fahrradweg, Kiffen im Park. Nicht ohne dass die Sanktionsmaschinerie hinter der Ecke lauert. Gefunden wird für jeden das passende Vergehen. „Warum haben Sie beim Autofahren eine Mütze auf?“ Drogenkontrolle.

Wir werden sehen, wie es weitergeht mit der Willkür der bayerischen Polizei. Im Augenblick schaffte es eine Frau aus München in die Zeitung, die eigentlich eine Streife zur Hilfe rief, am Ende aber selbst gefesselt in eine Zelle gesteckt wurde. Dort brach man ihr dann mit zwei Faustschlägen das Gesicht und ließ sie erst mal so liegen, bis dann schließlich der Notarzt gerufen wurde.

Während der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer das als „konsequente Vorgehensweise“  bezeichnet und die Polizei als eigentliches Opfer sieht, fürchtet die Staatsanwaltschaft bei so viel Selbstgefälligkeit der Beamten wohl langsam um ihren Job: „Die Bewertung der Ereignisse liegt bei uns, nicht bei Herrn Schmidbauer, sonst könnte man die Staatsanwaltschaft ja gleich abschaffen.“

Nein, abschaffen sollte man sie nicht. Vielmehr wünschen wir uns, dass sie ihre Aufgaben sorgfältig und vor allem unabhängig erledigt. Und das beinhaltet eben auch, Straftaten von Polizisten nachzugehen. Ob in dem derzeitigen System eine unvoreingenommene Untersuchung von Polizeigewalt überhaupt möglich ist, sei dahingestellt. Vielleicht wäre das ja ein Inhalt für die nächste Demo gegen die „Scheißbullen“.

In Bayern spricht jedenfalls schon lang keiner mehr vom „Freund und Helfer“.