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- Der Kauf und der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis soll nicht mehr unter Strafe stehen.
- Der Anbau von bis zu drei Pflanzen soll legal sein. Wer mehr als 30 Gramm erntet, darf seinen Vorrat zu Hause aufbewahren.
- Kommerzieller Anbau und Verkauf unterliegen strengen, staatlichen Auflagen wie einer Dokumentations- und Meldepflicht.
- Der Verkauf erfolgt über staatlich lizenzierte Cannabis-Fachgeschäfte, zu denen Jugendliche unter 18 keinen Zutritt haben.
- Der Verbraucherschutz wird durch ähnliche Auflagen wie bei Lebensmitteln oder Medikamenten geregelt, Stichwort sichere Verpackung und Beipackzettel.
- Pro Gramm verkauftem Gras soll eine Steuer von vier bis sechs Euro erhoben werden
- Im Straßenverkehr soll der Grenzwert von derzeit 1ng THC/ml im Blut auf 5ng THC/ml im Blutserum angehoben werden.
- Vier Jahre nach Inkrafttreten sollen die Auswirkungen des neuen Gesetzes evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
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