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Jeden Tag 4/20

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Cannabis-Patienten mit 21 Pflanzen freigesprochen

Die gute Nachricht zum Montag: Die Polizei hat kein Recht, den Eigenanbau von Cannabis-Patienten zu beschlagnahmen.

Foto von Jake Lewis

Erst heute ist bekannt geworden, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 11. Februar entschieden hat, dass die Beschlagnahmung von Cannabispflanzen durch die Polizei illegal sein kann.

Konkret ging es um Frank-Josef Ackerman aus Darmstadt, der aufgrund einer schweren Krankheit seit 2013 die Erlaubnis hat, Cannabis aus der Apotheke zu beziehen. Weil er sich das nicht leisten konnte, fing er an, selbst anzubauen—wovon er die Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzte.

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Die leistete seiner und der Bitte des behandelten Arztes, von der Strafverfolgung abzusehen, trotzdem keine Folge. So fand die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung 21 Pflanzen, die beschlagnahmt wurden. Dagegen legte Ackermann Beschwerde beim Amtsgericht Darmstadt ein. Er habe das Gras angebaut, weil er sich die herkömmliche Therapie, bei der ein Gramm Gras zwischen 15 und 20 Euro kostet, nicht leisten könne.

Das Amtsgericht Darmstadt verwarf die Beschwerde, woraufhin Ackermann sich an die Karlsruher Richter wandte. Vor drei Wochen sprach die dritte Kammer des Bundesverfassungsgerichts den Cannabis-Patienten dann einstimmig frei.

Schon die Hausdurchsuchung sei illegal gewesen, denn im konkreten Fall habe keine Einzefallabwägung statt gefunden. Dieses Vorgehen verstoße gegen Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der eigenen vier Wände regelt.

In der Urteilsbegründung heißt es:„Das Amtsgericht verzichtet in der Durchsuchungsanordnung auf jede einzelfallbezogene Begründung seiner Entscheidung, obwohl die besondere gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers, seine Mittellosigkeit, die einer angemessenen und ärztlich indizierten Therapie entgegensteht, und seine Selbstanzeige hierzu Anlass gegeben hätten. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung fehlt vollständig. [..] Die Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts sowie der diese bestätigende Beschluss des Landgerichts sind danach ebenfalls verfassungswidrig."

„Diese Entscheidung erhöht auch den Druck auf die Politik, eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherzustellen", so Cannabinoid-Experte Dr. Franjo Grothenermen im Blog der Huffington Post. Nach dem positiven Urteil für Cannabis-Patient Günther Weiglein 2014 sei das Urteil eine weitere schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber.