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Flüchtlinge in Deutschland

Bundeswehr kommandiert Soldaten in Asylämter

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sucht wohl händeringend neue Mitarbeiter und hat deswegen die Bundeswehr in einem Amtshilfegesuch um Soldaten für die Arbeit in deutschen Asylämtern gebeten.

Die Bundeswehr ist auf der Suche nach Soldaten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Bearbeitung von Asylanträgen temporär für sechs Monate zwischen dem 1. März und dem 31. August unterstützen sollen, wie ein Schreiben des Bundesamts für Personalmanagement vom gestrigen Mittwoch belegt und dem Blog Augen geradeaus! vorliegt.

In der sogenannten Freiwilligenwerbung sucht das Amt nach „temporärer Personalunterstützung“ im Rahmen der Amtshilfe bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im Vergleich zu 2012 habe sich die Anzahl der Asylanträge mehr als verdoppelt und das BAMF scheint nicht mehr in der Lage zu sein, dieser Anträge Herr zu werden.

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Laut eines Sprechers des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr in Köln werden 25 Soldaten aus der Laufbahn eines Feldwebels gesucht, die Aufgaben in den Asylverfahrenssekretariaten des BAMF erledigen sollen. Darunter fallen neben organisatorischen Verrichtungen—wie die Aufarbeitung der eingehenden Post und die Bekanntgabe von Terminen—auch die Überprüfung von Personalien und Dokumenten sowie das Fotografieren und Nehmen von Fingerabdrücken im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung.

Auf die Frage, wie dieser Einsatz mit den Artikeln 35, 87a und 91 des Grundgesetzes, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren regeln, zu vereinbaren ist, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums, dass nach eingehender Prüfung der Einsatz durch Artikel 35 (1)—der besagt, dass „[a]lle Behörden des Bundes und der Länder […] sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe [leisten]“—gedeckt sei. Die rechtliche Grundlage sei nach dem Unterstützungsgesuch an die Bundeswehr durch das Bundesinnenministerium vom Verteidigungsministerium eingehend geprüft worden.

Doch auch wenn das Grundgesetz juristisch per se nicht im Widerspruch zu dem Amtshilfegesuch steht, so stellt sich die Frage, ob der Einsatz von Soldaten in einer militärisch fernen und zivilen Verwaltung, die sich mit der heiklen Asylthematik befasst, nicht Anlass für eine politische Debatte wäre.

Die Suche nach Freiwilligen innerhalb der Bundeswehr soll bis zum 13. Dezember abgeschlossen sein. Wieso nur 25 Soldaten gesucht werden und weshalb diese von aktiven Soldaten der Bundeswehr gestellt werden sollen und nicht von zivilen Beamten aus dem Verteidigungsministerium oder anderer ziviler Behörde, ist derzeit noch unklar.

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Dem BAMF liegen Fragen von uns vor, die jedoch bei Erscheinen dieses Artikels noch nicht beantwortet wurden.

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