​Cop Watch: Polizei in Sachsen-Anhalt überfährt Schüler und fordert 1690,40 Euro Schadensersatz

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​Cop Watch: Polizei in Sachsen-Anhalt überfährt Schüler und fordert 1690,40 Euro Schadensersatz

Der auf dem 17-Jährigen zum Stehen kommende Ford Mondeo hat ihm beide Beine gebrochen. Allein die Rechnung für den fünftägigen Nutzungsausfall der Karre: 295 Euro. Ohne Reparaturkosten.

Symbolfoto: imago | Steinach Angenommen du bist Entscheidungsträger auf einem Polizeirevier in Sachsen-Anhalt und du erfährst, dass ein paar deiner Beamten mit ihrem Polizei-Auto einen 17-Jährigen angefahren und ihm beide Beine gebrochen haben. Was machst du? Beten, dass die Presse von der Nummer nicht Wind bekommt und nicht die multimediale Scheiße über dir und deinen Kollegen zusammenbricht? Vielleicht eine Strauß Blumen und ein Entschuldigungskärtchen mit der Aufschrift „Get well soon" dem im Krankenhaus liegenden Schüler schicken? Ja, in die Richtung würde ich auch denken, säße ich mit meinen blauen oder noch senffarbenen Hosen hinter einem Polizeischreibtisch und hätte über derartige Dinge zu entscheiden.

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In Bitterfeld-Wolfen haben sich die Beamten, wie die Bild berichtet, allerdings für eine andere Option entschieden. Sie schickten einem von ihnen angefahrenen Jungen eine Rechnung über 1690,40 Euro nach Hause, weil der Schüler beim Aufprall ihren Dienstwagen beschädigte. Der eigentliche Vorfall ereignete sich am 20. Dezember 2014, als die Beamten in ihrem Ford Mondeo eigentlich wegen eines Einbruchalarms ausrückten. Noch auf dem Weg zum Tatort sahen sie allerdings den 17-jährigen Dominik C. auf seinem Fahrrad radeln—ohne Licht! Die Polizisten nahmen umgehend Verfolgung auf. „Ich hatte kein Licht am Rad, wollte weder Stress noch ein Knöllchen", erklärte der Schüler. Also trat der Junge in die Pedale; es half aber alles nichts, die Polizisten holten ihn ein. Und zwar derart, dass sie ihn anfuhren und der Junge mit beiden gebrochenen Beinen 10 Minuten unter dem Auto eingeklemmt liegen musste. Schließlich konnte er unter dem Dienstwagen herausgezogen und ins Krankenhaus gebracht werden.

Nun mit etwas Verspätung, nämlich am 25. Februar 2016, flatterte bei der Familie des Opfers ein Schreiben von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt ins Haus. Unter dem Aktenzeichen Az. 479/14 TA07 wird der Junge dazu aufgefordert, der Behörde 1690,40 Euro zu erstatten, die sie sich aus den anfallenden Reparatur-, Abschlepp-, und Pauschalkosten errechnen lassen hat. Darin enthalten sind auch 295 Euro, die die Polizei für den fünftägigen Nutzungsausfall des Streifenwagens in Rechnung stellte. Kann man machen.

Wäre interessant zu wissen, ob die Beamten sich auch noch in therapeutische Obhut begeben mussten, nachdem sie ihren Ford Mondeo derart ramponiert durch den Körper des 17-Jährigen entdeckten und ob Dominik in diesem Falle nicht fast schon von Glück reden kann, zumindest diese Kosten zur Traumabewältigung nicht übernehmen zu müssen.

Nun klagt die Familie selbst: „Die Polizeidirektion macht Ansprüche geltend, behauptet quasi, mein Mandant habe sich absichtlich überfahren lassen, somit das Polizeiauto beschädigt", argumentiert Rechtsanwalt Sven Talmoschus gegenüber der Bild. „Die starke Knieverletzung ist ein dauerhafter Folgeschaden. Wir wollen eine Schadensersatz-

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