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Drogen

Der deutsche Zoll verkauft jetzt Grow-Zubehör

Habt ihr euch schon mal gefragt, was mit all den Lampen, Lüftern und Blumentöpfen passiert, die der Zoll so beschlagnahmt?

Habt ihr euch schon mal gefragt, was mit all den beschlagnahmten Lampen, Lüftern und Blumentöpfen passiert, die ertappte Hobbygärtner einmal im Growshop ihres Vertrauens gekauft haben? Ganz einfach: Zoll und Polizei verkaufen sie einfach weiter, nachdem sie die Asservatenkammer verlassen durften.

Einen Reflektor ohne Leuchtmittel, der im Laden ungefähr 20 Euro kostet, gibt es beim Zoll schon für schlappe 11 Euro, beim Vorschaltgerät für die Pflanzenlampe (Ladenpreis 50 Euro) liegt das Startgebot bei 19, genauso wie bei der Lampe für die dicken Blüten (Ladenpreis 40 Euro). Auch Lüfter, Blumentöpfe oder Ventilatoren, die einst der illegalen Aufzucht gedient haben, können so als Schnäppchen wieder ihrer Bestimmung zugeführt werden.

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Die Auktion kann, ganz wie im Online-Growshop, über einen anonymen Account abgewickelt werden, nach Zahlungseingang wird die Ware versandt. Eigentlich werden solche Natriumdampf-Leuchtmittel in Deutschland offiziell zur Straßenbeleuchtung oder zum Erhellen großer Hallen eingesetzt, beim Zoll heißt das gute Stück offen und ehrlich „Blütelampe."

Das kann man so lange lustig finden, bis wann weiß, wie es anderen, die Anbau-Ausrüstungen kaufen oder verkaufen, ergehen kann. In Bremen und in Hannover wurden 2014 zahlreiche Kleinkunden von Growshops überwacht, es gab Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen die Kunden und die Shops. Die agieren zwar legal, dürfen aber offiziell nicht zum Cannabis-Anbau beraten.

Im Kundengespräch geht es deshalb immer um Tomaten, Paprika oder Petersilie, ansonsten machen sich Verkäufer und Inhaber der Beihilfe zum Cannabis-Anbau schuldig. In Hannover und in Bremen versucht man nun auch gegen die Shops vorzugehen, weil Angestellte bei der Beratung angeblich nicht so getan haben sollen, als ob es um Tomaten ginge. Ertappten Hobbygärtnern, die aussagen, eine freundliche Thesenkraft habe prognostiziert, wie viel Gramm Gras man mit einer Lampe ernten könne, winkt dadurch Strafmilderung.

In Bayern oder Baden-Württemberg stehen die Shops sowieso unter ständiger digitaler sowie realer Beobachtung, hier ist ein Einkaufsbummel nicht selten Anlass für eine anschließende Fahrzeug- oder Personenkontrolle. Selbst die Niederlande, wo solche Läden ihren Ursprung haben, versucht derzeit, Growshops mit einem Gesetz zur „Strafbarkeit der Vorbereitung illegaler Hanfzucht" zum Schließen zu zwingen.

Die Läden existieren weiterhin, jedoch ohne die übliche Anbauliteratur, dafür mit geschultem Fachpersonal, das die Worte Hanf, Gras, Weed, Cannabis oder Hasch im Kundengespräch erst gar nicht erwähnen darf. In Frankreich, das europaweit die höchste Kifferquote aufweist, ist das schon seit Jahren so, dort müssen Fachbücher sogar komplett umgeschrieben sowie die Grasfotos gegen Gemüse-Porträts ausgetauscht werden werden, um publiziert werden zu dürfen.

Bei uns gab es auch schon erfolglose Versuche, Growshops als solche zu illegalisieren. Doch selbst der Verkauf von Cannabis-Literatur ist eindeutig legal. Einer der vor Gericht meist beachteten Kommentare zum BtMG ist der „Körner-Kommentar" des ehemaligen Oberstaatsanwaltes in Frankfurt, Hans Harald Körner. Körner spricht bei einem „Growshop" sogar explizit von einem Laden, der Anbauzubehör für Drogenpflanzen verkauft. Der Betrieb eines Growshops sei laut Körner kein Verstoß gegen das BtMG, solange kein „Bezug zu einem bestimmten BtMG-Delikt", also einem „konkreten Anbau", gegeben ist, sprich: Solange nicht direkt zum Anbau von Weed beraten werde, dürfen Zubehör und auch Bücher über den Anbau von Gras verkauft werden.

Aber auch ein Kommentar zu Betäubungsmittelgesetz kann angepasst, aktualisiert oder von einer Gesetzesänderung außer Kraft gesetzt werden. Deshalb beobachten Szenekenner die aktuellen Prozesse gegen die Läden in Hannover und Bremen sehr genau. Würden deren Angestellte und Verkäufer wegen Beihilfe zum Cannabis-Anbau verurteilt, könnten auch viele andere Läden aus der Branche Probleme bekommen und sich schlussendlich als Garten-Fachhandel tarnen müssen. So wie in den den Niederlanden oder in Frankreich.

Weniger Gras wird deshalb trotzdem nicht angebaut werden. Und zur Not kann man das nötige Zubehör jetzt ja auch im nächsten Baumarkt oder gleich beim Zoll kaufen.