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Die Polizei sagt: Wenn du auf Crystal bist, kannst du kein Rassist sein

Ein Sachse greift seine Nachbarn mit Pfefferspray an, weil sie Flüchtlinge sind—und die Polizei interessiert sich nur für seinen Konsum.
Foto: imago/blickwinkel

Eine kleine Meldung, die gestern im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung nicht besonders viel Beachtung fand: Am Dienstagabend hat ein Bauarbeiter aus Sachsen im brandenburgischen Halbe die Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft mit Pfefferspray attackiert. 14 der insgesamt 35 Verletzten, unter ihnen fünf Kinder, mussten anschließend aufgrund von Atemwegsreizungen im Krankenhaus behandelt werden.

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Polizeiangaben zufolge hatte der 28-Jährige als Angestellter einer Baufirma, die in der Unterkunft Arbeiten verrichtet, unkontrollierten Zugang zum Flüchtlingsheim. Mittlerweile hat der Täter gestanden und wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.

Liest man die Polizeimeldung und andere Medienberichte zu dem Vorfall, sucht man Worte wie „rassistisch motiviert" oder „ausländerfeindlich" allerdings vergeblich. Stattdessen betont die Polizei in ihrer Meldung, der Bauarbeiter aus Sachsen sei angetrunken und auf „Amphetamine und Methamphetamin" gewesen.

Dabei spricht auch die Übernahme der Ermittlungen durch den Staatsschutz für eine politisch motivierte Straftat. Aber anstatt die Gesinnung von Anfang an zu hinterfragen, wird betont, der Typ hätte „legalen" Zugang zur Unterkunft gehabt und sei auf Drogen gewesen.

Aber mal ehrlich: Ist es nicht scheißegal, was der Typ genommen hat, bevor er fast drei Dutzend Menschen, unter ihnen fünf Kinder, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hat? Dass er auf Crystal war, entschuldigt überhaupt nichts. Er hätte ja auch einfach laut Skrillex hörend, die B179 entlangballern oder in der Kneipe extrem detaillierte Prognosen für die 2. Liga anbringen können, oder was auch immer man auf Crystal in Brandenburg halt so macht. Stattdessen hat er sich entschieden, seine eigenen Nachbarn anzugreifen, nur weil sie Flüchtlinge sind. Anscheinend hat der Mann wahllos herumgesprüht, er wollte also so viele Menschen wie möglich verletzen.

Selbst wenn sich herausstellt, dass der Angreifer vor der Tat nicht Mitglied der rechten Szene war, handelt es sich hier eindeutig um einen rassistischen Übergriff. Sind 35 verletzte Menschen, von denen heute noch zehn im Krankenhaus behandelt werden, nicht alleine Anlass genug, das Kind beim Namen zu nennen, anstatt sich auf einen eventuellen Drogenkonsum zurückzuziehen? Denn der muss, anders als der eindeutig rassistische Übergriff, demnächst noch anhand einer Blutprobe nachgewiesen werden.

Der durchgeführte Vortest sagt wenig darüber aus, ob ein Rassist wirklich zum Tatzeitpunkt auf Crystal, Koks oder Alk ist. Das bleibt bis zum Ergebnis der Blutprobe Spekulation. Der rassistische Übergriff ist hingegen bereits eine Tatsache.