​Es ist deine Pflicht als Mensch, Facebook-Hetzer anzuzeigen

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​Es ist deine Pflicht als Mensch, Facebook-Hetzer anzuzeigen

Es ist nicht nur eine gute Idee, Facebook-Hetzer systematisch bei Staat und Arbeitgeber anzuschwärzen. Es muss passieren, zu unser aller Sicherheit.

Am Dienstag erschien bei uns ein Interview mit dem Rechtsanwalt Udo Vetter, in dem er argumentierte, Neonazis wegen ihrer Facebook-Hetze systematisch anzuzeigen, sei keine gute Idee, weil sich der Mechanismus des Schwarm-Denunzanten irgendwann gegen alle richten könne. Der Berliner Abgeordnete und ehemalige Pirat Oliver Höffinghoff (der hier schon einmal was für uns geschrieben hat) antwortet ihm mit diesem Text.

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Spätestens seitdem die Bild ihre Kampagne „Wir helfen—Refugees Welcome" abgedruckt hat, kann man davon ausgehen, dass er angerollt ist, der sogenannte Aufstand der Anständigen. Wie vor 20 Jahren ist es nicht überraschend, dass die bürgerliche Mitte angesichts täglicher Meldungen über brennende Flüchtlingsunterkünfte endlich aufwacht und sich solidarisch mit Gefüchteten erklärt, vor Ort hilft und sich manchmal sogar dem Neonazimob in den Weg stellt.

Doch so sehr die Bilder aus Heidenau die Mitte geschockt haben mögen—die flüchtlingsfeindliche Eskalation ist weder neu noch überraschend. Der Boden für diese Ausbrüche wurde auch im Netz bereitet. Nazis und Rassisten überbieten sich seit Jahren auf allen möglichen Plattformen im Internet darin, öffentlich oder halböffentlich rassistische Äußerungen von sich zu geben—und dann wahlweise als Personen von der Polizei nicht ermittelbar zu sein. Oder von Staatsanwaltschaften und Polizei gleich in Ruhe gelassen zu werden.

Rassistische Bürgerinitiativen von Hellersdorf bis Heidenau verabreden sich und mobilisieren auf Facebook zu ihren Aufmärschen und Pogromversuchen. Die, die sich ihnen entgegenstellen, aktive Antifaschistinnen und Antifaschisten, werden nicht nur übel beschimpft und beleidigt, sondern es wird ihnen mit dem Verlust ihrer Gesundheit und ihres Lebens gedroht. Und das ist schon lange so.

Erst jetzt, nachdem auch Prominente und Politiker diese Erfahrung machen, wird die Frage, wie wir als Gesellschaft mit menschenverachtenden Aktionen der Rechtsextremen im Internet umgehen wollen, öffentlich diskutiert. Ihnen entgegenzutreten, ist eine Verantwortung der gesamten Zivilgesellschaft. Jede und jeder Einzelne ist nicht nur im öffentlichen Raum wie S-Bahnen oder Bussen aufgerufen, rassistischer Hetze und Angriffen entgegenzutreten. Wer es ernst meint, muss dies auch im Internet tun.

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„Die Würde des Menschen ist kein abstraktes Gut."

Der Rechtsanwalt Udo Vetter ist der Meinung, die vorhandenen juristischen Möglichkeiten sollten im Interesse der Meinungsfreiheit nicht zu intensiv genutzt werden, um Andere vor einer Art Backlash zu schützen. Wenn also zu viele Strafanzeigen gegen Neonazis und Rassisten wegen Volksverhetzung gestellt würden, glaubt er, würde dies früher oder später auf die Antifaschisten zurückfallen. Was Vetter in seiner Argumentation ausblendet, ist die Tatsache, dass Volksverhetzung und insbesondere die Leugnung der Shoah gewollte Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind.

Im Land der Täter stellt es keine legitime Meinungsäußerung dar, die Opfer Deutschlands zu verhöhnen, indem man ihr Leiden leugnet oder relativiert. Und das ist auch gut so. Doch diese vorhandenen juristischen Möglichkeiten müssen eben auch genutzt werden. Im Klartext: Jede antisemitische Hetze und jede Leugnung der Shoa sollte auch angezeigt werden. Genau so wie Aufrufe zur Gewalt gegen Flüchtlingsheime oder Hetze gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie z.B. „alle Ausländer sind kriminell". Denn kein Rechter wird sich von der Formulierung strafrechtlich relevanter Aussagen abschrecken lassen, wenn absehbar ist, dass er keinerlei Folgen zu befürchten hat. Das hat mit nichts Blockwartmentalität, wie sie Vetter befürchtet, zu tun—das nenne ich Zivilcourage!

Anders als von Vetter behauptet, gibt es sicherlich nicht ausgerechnet wegen Beleidigungs- und Bedrohungsverfahren einen übermäßig aufgeblähten Staatsapparat zu befürchten. Da findet jemand wie Thomas de Maizière mit Sicherheit andere Begründungen.

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Auch außerhalb der juristischen Möglichkeiten gegen rassistische Hate-Speech gibt es Möglichkeiten, die Autoren solcher Posts unter Druck zu setzen. Oftmals werden Arbeitgeber oder Familienmitglieder der Hetzer angeschrieben, so sie von Privatpersonen ermittelt werden können. Manchmal führen diese Hinweise zu Entlassungen oder spürbarem sozialem Druck im unmittelbaren Umfeld.

Allerdings bewegt man sich mit solchen Hinweisen an Arbeitgeber in einer rechtlichen Grauzone, in der man selbst eventuell wegen vermeintlicher Verleumdung ins Auge der Strafverfolgungsbehörden geraten kann. Und tatsächlich handelt es sich hierbei auch um ein Mittel, das nur funktioniert, solange eine Mehrheit der Gesellschaft es als Konsens betrachtet, rassistische Hetze sozial zu ächten. Wenn der Wind sich drehen sollte, könnte das dann wirklich auch auf Antifaschisten und Antirassisten zurückfallen. Allerdings hat Deutschland sicherlich ganz andere Probleme, wenn es so weit gekommen ist.

Vetter tut so, als gebe es bei den Beleidigungen und Bedrohungen keine Opfer, als wären die rassistischen Ausfälle nur ein Ärgernis, und stellt die Meinungsfreiheit über die Würde des Menschen. Er vergisst, dass diese immer gegen Personen gerichtet sind, die dadurch meist in ihrem Alltag erheblich eingeschränkt werden. Beleidigungen verletzen oft so sehr, dass die Adressaten versuchen, sich davor zu schützen und sich zurückziehen. Genau das ist die Absicht dahinter. Drohungen verhindern ein angstfreies Leben, so sehr man auch versucht, sich nicht einschüchtern zu lassen. Prominentes Beispiel ist der damalige Tröglitzer Bürgermeister, der von seinem Amt zurücktrat, nachdem er massive Drohungen von lokalen Neonazis bekommen hatte, die mit seiner Solidaritätserklärung für geflüchtete Menschen offensichtlich nicht einverstanden waren.

Vielleicht hätte Herr Vetter sich vor seinen Aussagen einmal kurz mit den Themen Online-Harassment und Hate-Speech befassen sollen. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat dazu bereits gute Vorarbeit geleistet.

Das Internet ist Teil des öffentlichen Raumes. Rechte Hetze und Bedrohungen müssen überall und eben auch auf juristischer Ebene im Netz bekämpft werden. Schließlich wird bei diesen Straftaten der erste Artikel des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar" das höchste Gut deutschen Rechts, unablässig verletzt.

Und diese Würde des Menschen ist eben kein abstraktes Gut—es geht um die körperliche, emotionale und psychische Gesundheit von Menschen.

Oliver Höffinghoff könnt ihr hier auf Twitter folgen: @Riotbuddha