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Für die Berliner Polizei gibt es keine zu großen Brüste

Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Bewerberinnen mit Brustimplantaten nicht abgewiesen werden dürfen. Egal, wie groß.

Vor Kurzem hat uns eine Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts erreicht, die wir euch auf keinen Fall vorenthalten konnten. Der Inhalt: in Zukunft darf die Berliner Polizei keine Bewerberinnen mehr abweisen, nur weil sie Brustimplantate hat—egal, wie groß.

Der Hintergrund: 2012 hatte der Polizeipräsident Berlin eine Bewerberin abgelehnt, weil er befürchtete „sie könne nicht zu Einsätzen, die das Tragen von Schutzkleidung erforderten, herangezogen werden, da mit dem hiermit verbundenen Druck ein größeres Risiko einer Fibrosebildung (d.h. einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes)“ einhergehe. Damit sei eine gesundheitliche Nichteignung gegeben.

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Polizistinnen mit großen Brüsten haben es in Deutschland ohnehin nicht leicht. In Bielefeld war es letztes Jahr zu einem Eklat gekommen, weil sich die Beamtinnen dort regelmäßig einer Tastuntersuchung unterziehen mussten—angeblich, um ihre Fahrtauglichkeit zu kontrollieren. Auch in Bielefeld ging es dem durchführenden Polizeiarzt darum, durch das Ertasten das Vorhandensein eines Implantats zu erkennen—was die betroffene Polizistin diensuntauglich gemacht hätte.

Die Berliner Bewerberin klagte dagegen und sorgte so dafür, dass das Verwaltungsgericht sich intensiv mit den spezifischen Fragestellungen beschäftigte, die aus der Kombination von weiblicher Anatomie und martialischer Schutzkleidung ergeben. Schließlich wurde zu dem Thema eine Fachärztin befragt, die zweifelsfrei aufklären konnte, dass „typische Polizeieinsätze und das Tragen der Schutzkleidung die Klägerin nicht höher gefährden würde als Bewerberinnen ohne Brustimplantate.“

Über die zur Diskussion stehende Körbchengröße war vom Verwaltungsgericht leider nichts zu erfahren. Anscheinend gibt es auch keine offizielle Obergrenze für Körbchengröße, egal ob sie natürlich oder künstlich entstanden ist. „Gegenstand der Entscheidung war: ist das Implantat geeignet, eine höhere Anfälligkeit für Verletzungen nach sich zu ziehen“, erklärt der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Stephan Groscurth. „Da kommt es auf die Größe nicht an.“

Das sind gute Nachrichten, nicht nur für alle Frauen mit Brustimplantaten, die gerne Polizistinnen werden wollen, sondern auch für das ästhetische Gesamtbild der Polizei. Während die Münchner Polizei sich den Kopf darüber zerbricht, welche Uniform besonders gut ankommen würde, werden die Berliner Kollegen es dank ihres Verwaltungsgerichts jetzt viel einfacher haben, das Erscheinungsbild der Truppe aufzuhübschen.

Für die Klägerin, die dieses Grundsatzurteil erwirkt hat, kommt es leider zu spät. Sie durfte den Dienst damals nicht antreten und hat sich mittlerweile wahrscheinlich nach einem anderen Beruf umgesehen. Ihr Einsatz für alle Frauen, die nach ihr kommen und pflichtbewußt die Uniform füllen werden, wird ihr von den dankbaren Berliner Bürgern trotzdem hoch angerechnet werden.