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Cop Watch

Gleiches Recht für alle? Wann Polizisten anders bestraft werden

Nur 3% der Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Foto: Björn Kietzmann

Welche Strafe bekommt ein Polizist, der für den Verbrennungstod eines Menschen in einer Ausnüchterungszelle verantwortlich ist? Antwort: 10.800 Euro Geldstrafe. Und was bekommt ein Polizist, der sich in eine VIP-Lounge schleicht und dort am Buffet isst? Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht. Wie kann das sein?

Seit wir mit dieser Kolumne begonnen haben, haben wir uns mit einer ganzen Reihe von Fällen auseinandergesetzt, in denen Polizisten im Dienst offensichtlich Mist gebaut haben. Manchmal sogar so großen Mist, dass Menschen ernsthaft verletzt, gedemütigt oder sogar getötet wurden. Es ist also wichtig, diese Fälle zu dokumentieren. Nicht, um auf Polizisten rumzuhacken, sondern weil der Rechtsstaat davon abhängig ist, dass die Bürger den Kräften trauen können, denen sie das Gewaltmonopol übertragen.

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Foto: Björn Kietzmann

Die größte Schwierigkeit dabei ist allerdings, diese Fälle überhaupt zu finden. Zwar hat die Tatsache, dass jetzt jeder eine Videokamera in seinem Handy mit sich herumträgt, zu deutlich mehr Aufmerksamkeit für Polizeigewalt gesorgt. Aber es passiert immer noch viel zu häufig, dass Verfahren wegen „Körperverletzung im Amt“ gegen Polizisten fallengelassen werden. Der Strafrechtsprofessor Tobias Singelnstein hat herausgefunden, dass es bei diesen Anzeigen nur in 3 Prozent der Fällen zur Anklage kommt—das heißt, dass 97 Prozent der Verfahren eingestellt werden.

„Das ist eine auffällige Zahl. Die Einstellungsquote ist extrem hoch“, erklärte mir der Experte am Telefon. „In solchen Verfahren kommt es nur sehr selten zu einer Anklage.“ Zwar argumentieren Polizeigewerkschaften, dass es immer wieder zu ungerechtfertigten Anzeigen gegen Polizeibeamte komme—das allein erklärt aber diese Zahl noch nicht. „Eher sind das problematische Verfahren, weil oft Aussage gegen Aussage steht, und Polizeibeamte selten gegen ihre Kollegen aussagen.“

Foto: Screenshot aus diesem Video

Ein weiteres Problem ist, dass die Zeugenaussagen von Polizisten bei Staatsanwälten und Richtern generell höheres Ansehen genießen als die anderer Zeugen. Aber selbst wenn ein Staatsanwalt tendenziell Zweifel an den Aussagen eines Beamten hat, muss er einiges an Mut aufbringen, um den Fall zur Anklage zu bringen: Es bedeutet erstens automatisch viel mehr Arbeit, und zweitens macht man sich mit solchen Verfahren in der Behörde unbeliebt. „Die Zahlen sprechen für sich“, meint auch Singelnstein. „Die Staatsanwälte sind auf jeden Fall sehr zurückhaltend damit, dann Anklage gegen Polizeibeamte zu erheben.“

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Aber selbst wenn es zu einem ordentlichen Verfahren kommt, sind die Ergebnisse für die Opfer oder ihre Angehörigen oft alles andere als befriedigend. Was folgt, sind ein paar willkürliche Beispiele für Strafen, die verurteilte Polizisten aufgedonnert bekommen haben:

  • Der Dienstgruppenleiter, der wegen der fahrlässigen Tötung von Oury Jalloh verurteilt wurde, bekam wie eingangs schon erwähnt eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro. Die Gewerkschaft der Polizei hat bereits angekündigt, diese Strafe in voller Höhe zu übernehmen. Das mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass es sich um einen der umstrittensten Fälle der jüngeren Justizgeschichte handelt, da immer noch nicht geklärt wurde, wie der gefesselte Jalloh sich eigentlich selbst angezündet haben soll.
  • Ein Polizist, der wiederholt in die „Business-Lounge“ des „Audi-Sportparks“ in Ingolstadt gegangen war, obwohl er dort eigentlich gar keinen Zutritt gehabt hätte, wurde vor Kurzem wegen Betrugs zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für diese schockierende Tat aber ein Jahr und sechs Monate gefordert. Wenn ein Polizist zu über einem Jahr verurteilt wird, verliert er seinen Job. In dem Fall, weil er ein bisschen Kartoffelsalat im Audi-Sportpark gemümmelt hat.
  • Ebenfalls 10 Monate bekam dafür der Münchner Polizist, der der gefesselten Teresa Z. 2013 auf der Polizeiwache mit einem einzigen Schlag ins Gesicht die Augenhöhle und das Nasenbein gebrochen hatte.
  • Am 30. September 2010 entwickelte sich ein Einsatz gegen die Stuttgart 21-Proteste zu einem der katastrophalsten Polizeieinsätze der jüngeren Geschichte. Vor allem der rücksichtslose Einsatz von Wasserwerfern verursachte mehrere ernste Verletzungen—am bekanntesten ist das Beispiel des Rentners Dietrich Wagner, dem die Augen praktisch aus den Höhlen geblasen wurden. Im Anschluss wurden zwei der Beamten in dem Wasserwerfer wegen Körperverletzung zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt, ein weiterer Wasserwerfer-Kommandant erhielt eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen.
  • 90 Tagessätze galt einem Gericht aber auch als gerechte Strafe für einen Polizisten, der in seiner Dienstzeit heimlich Shoppen gegangen war—und zwar ganze sieben Mal.

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Natürlich sind das immer nur Einzelfälle, sie zeigen aber trotzdem eines: Polizisten sind absolut nicht vor Strafverfolgung sicher, vor allem wenn sie sich zu kleinen Betrügereien oder Selbstbereicherung herablassen. Wenn es aber um Körperverletzung im Amt geht, sind die Gerichte auffallend zurückhaltend. Der Meinung ist auch Dr. Singelnstein: „Mein Eindruck ist auch, dass da eher nicht allzu schwere Sanktionen verhängt werden“, erklärt der Strafrechtler. „Die Gerichte sind bei so was tendenziell eher milde.“

Foto: Björn Kietzmann

Das hängt möglicherweise mit denselben Mechanismen zusammen, die auch Staatsanwälte davon abhalten, solche Fälle überhaupt vor ein Gericht zu bringen. Das Ergebnis: Die Chancen, als Opfer von ungerechtfertigter Polizeigewalt Gerechtigkeit zu bekommen, stehen erschreckend niedrig. Weil das auch bei den Gruppen, die am ehesten mit dieser Art von Polizeigewalt konfrontiert werden, bekannt ist, kommt es in vielen Fällen erst gar nicht zur Anzeige.

Diese Verbindung—hohe Dunkelziffer wegen weniger Anzeigen; geringe Wahrscheinlichkeit, dass eine Anzeige zum Verfahren führt; relativ geringe Strafen selbst bei Verurteilung—führt dazu, dass Polizeigewalt in Deutschland immer noch ein Problem ist. Solange nicht ein gewisses Maß an Unabhängigkeit in die Strafverfolgung gebracht wird, wird das wohl auch so bleiben.