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Hangover-News, 09. November 2015

Die RAF ist wieder da und will 41 Funktionäre ermorden, das Bundesumweltministerium will die Kategorie „Klimaflüchtlinge" einführen, Einbrecher erbeuten ganze 3 Euro in einem Friseursalon und die „geschäftsmäßige Sterbehilfe" wurde vom Bundestag...

Die RAF ist wieder da und will 10 Richter, 10 Staatsanwälte, 10 Polizisten und 10 Politiker ermorden

Die Rote Armee Fraktion rund um Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof ist Geschichte. Drei Generationen der linksextremistischen Terrorvereinigung gab es offiziell, mindestens 34 Morde an führenden Köpfen aus Politik und Wirtschaft gingen auf ihr Konto. Entweder erlaubt sich jemand aktuell einen schlechten Scherz oder es hat sich tatsächlich eine vierte Generation der RAF formiert und letzte Woche eindrucksvoll zu Wort gemeldet. Thüringen ist in Alarmbereitschaft, genauer gesagt die Justizbehörden in Gera. Sowohl das dortige Landgericht wie auch die Staatsanwaltschaft bekamen Post von einer Gruppierung namens „RAF 4.0".

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In den zwei Schreiben wurde die Absicht verkündet 10 Richter, 10 Staatsanwälte, 10 Polizisten, 10 Politiker und den Präsidenten des Land­gerichts Gera zu ermorden. Ein drittes Schreiben erreichte mittlerweile auch die AfD-Fraktion des Thüringer Landtags. Als Motiv für die geplanten Morde wird das Versagen der Behörden bei den Ermittlungen rund um die rechtsextreme Terrorzelle NSU genannt. Die Hellsten scheinen die Vertreter der vierten Generation aber nicht zu sein, sie hatten Glück, dass ihre Briefe überhaupt zugestellt worden waren, trotz falsch geschriebener Postleitzahlen.

Eine Anwältin wird wegen eines Foto von ihrem nacktem Rücken angezeigt

Screeshot via Facebook.

Ja, ernsthaft. Die Wiener Strafverteidigerin Astrid Wagner hatte nach ihrem Kroatien-Urlaub Anfang September ein Foto auf Facebook gepostet. Es zeigte sie von hinten, in Jeans und nacktem Oberkörper am Strand. Der Kamera dreht sie den Rücken zu. Ein Kollege fand das Foto zu freizügig und zeigte die Frau bei der Anwaltskammer an. Dass er auch einen männlichen Kollegen angezeigt hätte, der so auf einem Foto zu sehen gewesen wäre, ist fraglich. Nun wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Vorbildwirkung von Rechtsanwälten ermittelt.

Laut Österreich am Sonntag kann Wagner die Aufregung nicht nachvollziehen und soll gesagt haben: „Ich finde überhaupt nichts Anstößiges an diesem Bild. Schließlich war ich im Urlaub und nicht vor Gericht. Es gibt auch Fotos von vorne, aber aus nachvollziehbaren Gründen habe ich die nicht gepostet".

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In Los Angeles filmten Hunderte Menschen einen Kometen, den sie für ein UFO hielten, das in Wahrheit eine Interkontinentalrakete war

Am Samstagabend kurz nach 18:00 Uhr bekam so manche Person in Los Angeles eine Nackenstarre, als minutenlang ein nicht identifiziertes Flugobjekt am Himmel beäugt wurde. Zunächst glaubte man, Zeuge eines kometenhaften Naturschauspiels zu sein, bis der Komet sich gar nicht mehr wie ein Komet verhielt und die Gesetze der Physik zu brechen schien. Nicht Wenige begannen, sich ob einer potenziellen Alien-Invasion ins Nachthemd zu machen, was nicht nötig gewesen wäre, denn das extraterrestrische Gefährt entpuppte sich—laut US Militär—als eine neuartige Interkontinentalrakete des Typs Trident II, die in ihrer unbewaffneten Form vom Atom-U-Boot USS Kentucky abgefeuert wurde.

In Colrado ist ein Sexting-Ring mit über 100 Schülern aufgeflogen

Foto: Imago | Christian Ohde

Der Besitz und das Tauschen von Kindernacktfotos stellt im US-Bundesstaat Colorado eine Straftat dar. Gleich 100 Personen gingen den Behörden in der 16.000 Einwohner zählenden Gemeinde Canyon City ins Netz, die in einem Sexting-Ring 300 bis 400 Fotos untereinander tauschten. Es gab sogar ein Punktesystem, wonach die attraktivsten Bilder die höchste Punktzahl erhielten, mit dem Ziel, die eigene Fotosammlung auf dem Handy mit der höchstmöglichen Punktzahl zu versehen. Eigentlich sollte die Aufdeckung des Rings für die Behörden ein Grund zur Freude sein, stattdessen befinden sie sich vor einem Dilemma, weil ein Großteil der 100 aufgeflogenen Personen selbst aus Kindern besteht.

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Neben diversen Highschool-Kids befinden sich sogar Kinder der örtlichen Mittelschule darunter, sprich 13- bis 14-Jährige. Dreh- und Angelpunkt des Sexting-Rings sollen die Spieler des High-School-Football-Teams Canon City Tigers gewesen sein, einige von den älteren Jugendlichen erwägt die Staatsanwaltschaft anzuklagen, doch eigentlich möchte man das Ganze so diskret wie möglich halten, weil keinem der Beteiligten daran gelegen ist, Dutzende Kinder festzunehmen.

Schweizer Nationalrat: „Von mir aus könnte man alle Drogen freigeben"

Foto CC0 Public Domain.

Vor 23 Jahren verzeichnete die Schweiz 419 Drogentote in nur einem Jahr. Seither wurde die kontrollierte Heroin-Abgabe eingeführt. Heute sind es rund viermal weniger Opfer—noch etwas mehr als 100 Fälle pro Jahr.

Der Erfolg der Drogenpolitik scheint nun auch die Haltung einst überzeugter Gegner zu ändern. Der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer, der lange in der Allianz gegen eine Liberalisierung in der Drogenpolitik war, sagte gegenüber der Schweiz am Sonntag: „Von mir aus könnte man alle Drogen freigeben. Konsequenterweise müssten die Konsumenten dann aber für die gesundheitlichen Folgen selbst aufkommen und nicht der Staat."

Die Schweizer Drogenpolitik sei jedoch festgefahren, meint Felix Gutzwiller. „Beim Thema Heroin ist die Schweiz vorne mit dabei, doch im Umgang mit Cannabis stagniert die Schweizer Drogenpolitik", so der Zürcher FDP-Ständerat. Gemäss dem Bericht „Drogenpolitik der Schweiz" vom Bund werden heute vor allem Substanzen wie Cannabis, synthetische Drogen und Kokain konsumiert. Nur noch 0,1 Prozent der Bevölkerung konsumiert dagegen Heroin.

Die ominöse „geschäftsmäßige Sterbehilfe" wurde vom deutschen Bundestag verboten

Foto: Imago | Christian Ohde

Es ist beschlossene Sache: Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung wird in Deutschland gesetzlich verboten. (Im katholischen Österreich war sie—Überraschung!—nie erlaubt). Aus vier zur Wahl stehenden Gesetzesentwürfen wurde eben dieser Entwurf von der Abgeordnetengruppe rund um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) in der Schlussabstimmung am Freitagabend vom Bundestag mit 369 von 602 Stimmen gewählt. Jeder Abgeordnete hätte auch für die Erlaubnis von ärztlich durchgeführten Sterbehilfen stimmen können, oder die Erlaubnis nicht nur Ärzten, sondern auch Organisationen erteilen können, oder er hätte seine Stimme dem Entwurf des CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg geben können, der die Sterbehilfe grundsätzlich unter Strafe stellen wollte (er erhielt 37 Stimmen).

Doch die Mehrheitsentscheidung fiel auf das besagte Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe" und trotzdem ist mit diesem Entscheid keine wirkliche Klarheit bei dem äußerst delikaten Thema gewonnen worden, denn es bleibt immer noch viel Interpretationsspielraum bei der Frage, was denn eigentlich konkret das Adjektiv „geschäftsmäßig" bedeuten soll. Handelt zum Beispiel ein Arzt, der mehr als nur einmal bei einem Suizid Hilfe geleistet hatte, bereits „geschäftsmäßig" und macht sich damit strafbar? Als eine der Ersten bemühte sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) um eine Begriffsklärung: „Geschäftsmäßig—da kommt es auf die Intention an. Wer Leiden lindern will, fällt nicht unter das Kriterium der Geschäftsmäßigkeit." Alles klar?