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Heulsuse der Woche

Ein Rentner rastet vor einer Wursttheke aus und ein älteres Ehepaar zerrt seine Nachbarn wegen Geruchsbelästigung durch Waschmittel vor Gericht.

Und wieder ist es an der Zeit, sich über ein paar Menschen zu wundern, die mit der Welt nicht fertig werden.

Heulsuse #1: Der Wursttheken-Rambo

Der Vorfall: Ein Mann braucht etwas länger, um sich an der Theke für die Wurst seiner Wahl zu entschieden.

Die angemessene Reaktion: Man wartet geduldig ab oder schreibt passiv-aggressive Tweets an alle seine Twitter-Follower.

Die tatsächliche Reaktion: Man verprügelt den Unentschlossenen.

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Jeder kennt das. Man hat es eilig, will nur noch eben schnell einkaufen und steht dann stundenlang in der Schlange, weil irgendjemand fest entschlossen ist, seine Rechnung mit 5-Cent-Stücken zu begleichen oder sich einfach nicht entscheiden kann, worauf er gerade Lust hat. Während solche Situationen im Rest der Republik durch mürrische Bemerkungen oder affektiertes Räuspern gelöst werden, scheint man im badischen Rheinfelden etwas anders mit nervigen Miteinkäufern umzugehen.

Als sich ein Kunde an der Wursttheke eines Supermarkts etwas länger Zeit ließ, machte das den dahinter wartenden Rentner so wütend, dass er den jüngeren Mann vor sich mehrfach mit seinem Einkaufswagen anstieß. Dadurch kam es zu einem lauten Wortgefecht, das dann endgültig eskalierte. Der 83-Jährige entschied die Situation schließlich für sich, in dem er seinem 40-jährigen Gegenspieler mit seinem Krückstock „zünftig auf den Kopf" schlug. Der unentschlossene Kunde kam mit leichten Verletzungen davon. Ob der Rentner mit einer Scheibe Mortadella beruhigt werden konnte, ist nicht bekannt.

Heulsuse #2: Das Anti-Waschmittel-Ehepaar

Der Vorfall: Jemand wäscht, scheinbar mehrmals in der Woche, seine Wäsche.

Die angemessene Reaktion: Keine. Vielleicht freut man sich sogar, dass die Nachbarn so ein ausgewiesenes Sauberkeitsverständnis haben.

Die tatsächliche Reaktion: Man zerrt die reinlichen Leute wegen „Geruchsbelästigung" vor Gericht.

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Wer sich bisher nicht ganz sicher war, ob dem Klischee des nervigen, stetig nörgelnden Rentners Gehör zu schenken ist, dürfte jetzt endgültig überzeugt sein. Wie zwei Mietparteien im bayerischen Icking auf die harte Tour herausfinden mussten, reicht es scheinbar schon, in regelmäßigen Abständen seine Wäsche zu waschen, um von den rüstigen Nachbarn vor Gericht gezerrt zu werden. Konkreter Grund für die Klage: Die Duftstoffe des verwendeten Waschmittels (Persil, wie die Angeklagten ausdrücklich betonten) würden durch den Schlauch des Wäschetrockners direkt in den Garten der benachbarten Rentner entweichen und sich dort im Apfelbaum, Salatbeet und vor allem auch der Ligusterhecke festsetzen.

Nach Angaben des Klägers leide seine Frau durch die „Geruchsbelästigung" mittlerweile an körperlichen Beschwerden wie Schlafstörungen und Übelkeit und würde mit der stetigen Angst leben, dass ihr beim Verlassen des Hauses der Persilgeruch entgegenkomme. Vor dem Wolfratshausener Amtsgericht gab der Rentner außerdem zu Protokoll, dass sich seine Angetraute wegen der unhaltbaren Duftsituation mittlerweile sogar in psychiatrischer Behandlung befinde.

Da die Angeklagten weder ein geruchsloses Waschmittel verwenden, noch auf eigene Kosten einen neuen Wäschetrockner anschaffen wollten, kam es zwischen den Parteien bisher noch zu keiner Einigung. Ein Sachverständiger soll sich nun ein Bild von der Situation machen.

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