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Sex

In Bayern kann man für Sex im Schwimmbad im Gefängnis landen

Dass die Wege der bayerischen Justiz unergründlich sind, musste ein Pärchen jetzt auf die harte Tour lernen.

Foto: Eleazar | Flickr | CC BY 2.0 Öffentliche Schwimmbäder sind im Allgemeinen keine Umgebung, die man als keimfrei oder gar hygienisch bezeichnen könnte. Und das liegt nicht nur an den Kleinkinder-Pissbecken, deren Inhalt zu gleichen Teilen aus Urin und Wasser bestehen dürfte. Weil man als Badeanstaltenbetreiber allerdings keinen Einfluss auf die Schließmuskel der planschenden Besucher hat, versucht man in Bayern zumindest, keine anderen Körperflüssigkeiten ins chlorierte Nass gelangen zu lassen, die da eigentlich nicht hingehören. Zum Beispiel Sperma.

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Kranker Scheiß aus dem Leben eines Bademeisters.

Das musste ein junges Pärchen aus Augsburg nun auf die harte Tour lernen, als sie die „Erlebnisgrotte" in einem großen Spaßbad ein bisschen zu wörtlich nahmen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag wurden ein 19-Jähriger und seine seine Freundin dort nämlich vom zuständigen Bademeister beim Geschlechtsverkehr ertappt und daraufhin wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angeklagt.

Ob der zuständige Richter am Amtsgericht Augsburg nun kein großer Freund von halböffentlicher Unzucht (immerhin befanden sich die beiden in einer Grotte) ist, oder sich von den Ausflüchten des Angeklagten, ihm sei nur die Badehose heruntergerutscht, zusätzlich provoziert fühlte, sei dahingestellt. Fakt ist: mit seinem diese Woche gefällten Urteil toppte er sogar noch den Strafantrag der Staatsanwaltschaft und verdonnerte den 19-Jährigen zu zweiwöchigem Dauerarrest in einer speziellen Strafanstalt für Jugendliche, die disziplinarischer Maßnahmen bedürfen. Seine 18-jährige Freundin, die sich zum Vorfall nicht äußerte, darf sich auf einwöchigen „Freizeitarrest" und 32 Stunden Hilfsdienst freuen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Warum genau der Mann mit der größeren Strafe davon kommt, wenn doch beide Teile des Pärchens sexuell involviert waren, weiß wohl nur der übereifrige Richter selbst. Andererseits: die Wege der bayerischen Justiz waren schon immer unergründlich.