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Drogen

Kiffende Olympia-Sportler haben es bei Kontrollen leichter als Autofahrer

In Rio dürfen sie Medaillen gewinnen, in Deutschland gehts zum Idiotentest.

Illustration: Sarah Schmitt

Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat vor drei Jahren den Grenzwert für sportliche Cannabis-Konsumenten gesenkt. Besonders in den USA wurden bis dahin immer mehr Sportler wegen Dopings gesperrt, bei denen THC-Spuren gefunden worden waren. Unter den Basketballprofis der NBA ist Cannabis ziemlich beliebt. Im vergangenen Jahr forderten einige der Spieler, es für den medizinischen Gebrauch zu legalisieren.

Mit dem neuen, höheren Grenzwert erteilt die WADA den Sportlern zwar keinen Freischein für einen bekifften Wettkampf, passt sich aber doch der Realität an. Maximal 150 Nanogramm THC-COOH dürfen nun in jedem Milliliter Blut vorhanden sein, bevor es als Doping gilt. THC-COOH ist Carbonsäure, ein Abbauprodukt des Cannabis-Wirkstoffs THC. Es kann Hinweise auf einen Konsum liefern, der bereits Tage oder Wochen zurückliegt. Einige Fachleute bezweifeln, dass der Wert wirklich viel darüber aussagt, wie oft jemand kifft. Länder wie Tschechien verzichten bei Drogenkontrollen im Straßenverkehr mittlerweile darauf, ihn zu messen.

In Österreich sieht die Situation schon anders aus: Wird man hier im Zuge einer Verkehrskontrolle aufgehalten und es ergibt sich der Verdacht auf Drogenkonsum, so wird man erst einmal zum Amtsarzt gebracht. Bestätigt dieser den Verdacht, kommt es zu einer Blutkontrolle. Bei Alkohol gibt es eine gesetzliche Grenzmenge von 0,5 Promille, die nicht überschritten werden darf, bei Drogen allerdings nicht. Sobald ein Suchtmittel im Körper nachgewiesen werden kann, gilt man als beeinträchtigt.

In Rio hingegen ist die Toleranz viel größer. Dort wird zu den 150 Nanogramm sogar noch eine Messtoleranz hinzugerechnet. Olympioniken müssen erst bei 175 Nanogramm mit Konsequenzen rechnen. Das heißt, wer 160 Nanogramm Carbonsäure im Blut hat, darf bei Olympia starten, würde aber bei einer Verkehrskontrolle in Österreich als fahruntauglich gelten. Die Konsequenz hierzulande wäre ein Verwaltungsstrafe von bis zu 3700 Euro, vier Wochen Führerscheinentzug und eine Meldung bei der Gesundheitsbehörde.