Pauls Cannabis-Plantage auf seinem Schiff
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Drogen

Die rechtliche Twilight Zone mitten in Wien

Paul will beweisen, dass auf der Donau internationales Recht gilt. Deshalb lebt er mit einer Cannabis-Plantage auf seinem Schiff, wo er von einer „anderen EU" auf dem Wasser träumt.

Wir alle wissen ungefähr, was gesetzmäßig in Österreich erlaubt ist und was nicht—ob wir uns auch daran halten, ist eine andere Geschichte und jedem selbst überlassen. Dennoch gehen vermutlich die meisten von uns davon aus, dass zumindest alle Bundesgesetze in ganz Österreich dieselbe Gültigkeit besitzen. Tatsächlich soll es aber eine juristische Grauzone geben, die sich zum Teil gravierend von dem unterscheidet, was wir vom Gesetz in unserem Land wissen. Dabei ist „Grauzone" nicht nur metaphorisch, sondern auch farblich gemeint: Die rechtliche Twilight Zone befindet sich nämlich mitten im Herzen von Wien, direkt auf der Donau. Der Fluss, den wir mit Erholung, dem Inselfest, Street Art-Ufern und Nacktschwimmern verbinden, verbirgt mehr, als wir denken.

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Das rechtliche Gefälle zwischen Land und Wasser hängt mit dem sogenannten „Belgrader Abkommen" zusammen. Das Abkommen wurde nach Ende des Zweiten Weltkriegs bei einer Konferenz in Belgrad beschlossen und im Jahr 1948 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Rumänien, der Ukraine, der Tschechoslowakei und Jugoslawien unterzeichnet. Österreich gab seine Beitrittserklärung einige Jahre später ab, am 19. Dezember 1959. In der Zwischenzeit wurde es geringfügig novelliert. Inzwischen gehören auch Deutschland, Kroatien und Moldawien dazu.

Laut dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie geht es dabei um zwei wesentliche Grundsätze: Erstens, „die Freiheit der Schifffahrt für alle Staaten mit Ausnahme der Kabotage, das ist der Verkehr zwischen zwei Häfen desselben Staates" und zweitens, „die Verpflichtung der Donaustaaten, ihre Donauabschnitte in einem für Schiffe geeigneten Zustand zu erhalten und zu verbessern, sowie die Schifffahrt nicht zu behindern." Dies gilt laut Artikel 2 von Ulm bis zum Schwarzen Meer über den Arm von Sulina mit Zugang zum Meer durch den Sulina-Kanal.

Für diesen Aufgabenbereich zuständig ist die Donaukommission, die von jeweils einem Vertreter der Signatarstaaten repräsentiert wird. Dass das alles aber nicht nur eine theoretisch interessante Angelegenheit ist, zeigt der Fall von Paul, der auch in der Praxis beweisen will, dass die Donau internationales Gewässer sein soll.

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Paul lebt eigentlich in der Steiermark in einer Selbstversorgerhütte und ist im Zuge seiner Projekte immer wieder in Wien. Er ist gelernter Schauspieler und Sozialpädagoge, hat den Beruf des Pädagogen allerdings vor drei Jahren aus „Gewissensgründen" niedergelegt, da er das Gefühl hatte, dort würden systematische Mängel herrschen, wie es seiner Meinung nach überhaupt im arbeitsmarktpolitischen Bereich der Fall ist.

Über verschiedene Wege ist er dann auf die Donau gestoßen, hat sich intensiv mit deren Gesetzeslage beschäftigt und ist im Zuge dessen auf die Donaukommission und das Belgrader Abkommen gestoßen. Seine Idee war es, Artikel 1 sowie Artikel 27 des Belgrader Abkommens auszuprobieren. Artikel 1 beinhaltet den bereits erwähnten ersten Grundsatz, während Artikel 27 noch näher darauf eingeht. Laut Donaukommission lautet dieser folgendermaßen:

Wenn beide Donauufer zum Hoheitsgebiet ein und desselben Staates gehören, hat dieser Staat das Recht, das Transitgut unter Zollverschluss zu nehmen oder der Aufsicht von Zollbeamten zu unterstellen. Ein solcher Staat ist ferner berechtigt, vom Schiffer, vom Ausrüster oder vom Schiffseigner eine schriftliche Erklärung zu verlangen, aus der lediglich hervorgeht, ob er Güter befördert, deren Einfuhr durch den Transitstaat verboten ist; dieser hat aber nicht das Recht, den Transit zu verbieten. Diese Förmlichkeiten dürfen weder eine Beschau der Ladung umfassen oder auslösen noch die Transitdurchfahrt verzögern. Ein Schiffer, Ausrüster oder Schiffseigner, der eine falsche Erklärung abgibt, ist dafür nach den Gesetzen des Staates, dem gegenüber sie abgegeben wurde, verantwortlich.
Wenn die Donau die Grenze zwischen zwei Staaten bildet, sind Schiffe, Flöße, Reisende und Güter im Transit von allen Zollförmlichkeiten befreit.

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Das soll laut Paul nun bedeuten, dass die Donau internationales Gewässer und somit frei von unserem auf Land geltendem Rechtssystem ist. Aufgrund von Österreichs Vertrag mit der Donaukommission und seiner Mitgliedschaft beim Belgrader Abkommen soll die Donau eine „andere europäische Union" bilden—eben die Donaukommission, die die bereits erwähnten Gesetze beinhaltet.

Zunächst fragte er bei der ersten Anlaufstelle für eine solche Thematik nach, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, ob dies denn tatsächlich der Wahrheit entspreche—er hatte nämlich den Plan, eine Cannabisplantage von Bayern in die Slowakei zu transportieren, unter den Bedingungen des Belgrader Abkommens beziehungsweise des Artikels 27. Im Zuge dessen müsste es also möglich sein, dies frei von Gesetzen an Land zu machen.

Das heißt im Detail also, Paul ist Herr über sein Schiff „Maria Stolz", hat seine Cannabisplantage bei sich und den österreichischen Behörden ist es laut jenem Artikel nicht erlaubt, seine Ladung zu beschauen. Sie dürfen an Bord kommen, um sicherzustellen, dass die Schifffahrt nicht behindert wird (zum Beispiel aufgrund eines kaputten Motors, des Alkoholisierungsgrads und so weiter), sie selber dürfen allerdings auch nicht die Schifffahrt verzögern. Theoretisch können sie bei Verdacht auf illegales Transportgut ein Dokument verlangen, aus welchem hervorgeht, was befördert wird—beschauen dürfen sie die Ladung jedoch nicht. Das heißt, grob gesagt, auf der Donau herrschen diesbezüglich anscheinend komplett andere Gesetze als an Land.

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Ziel seiner Aktion sei primär gewesen, die Leute darauf aufmerksam zu machen und zu beweisen, dass es funktioniert—und vor allem den Beweis zu erbringen, dass die Donau internationales Gewässer sei. Vom BMVIT kam bei Nachfragen allerdings keine zufriedenstellende Antwort. Tatsächlich ist dies schwieriger als gedacht. Mehrfach wurde ich weiter verbunden, bis irgendwann das Versprechen kam, ich werde zurückgerufen; das ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht passiert. Paul hat sich nach ähnlichen Erlebnissen dazu entschlossen, es einfach auszuprobieren und ist zusammen mit einem Helfer und der Cannabisplantage Ende März 2014 gestartet.

Das Projekt wurde übrigens größtenteils eigenständig finanziert, laut Paul unter äußerst schwierigen Bedingungen. Viele Rückmeldungen kamen nach der Ankündigung im Internet nicht, was daran liegen soll, dass die Leute dies alles nur schwer glauben könnten. Er selber hätte Jahre gebraucht, bis er es glauben und schließlich beschließen konnte, die Sache mit der Cannabispflanze auszuprobieren. Auf die Frage, ob es für eine positive Resonanz der Bevölkerung nicht einfacher gewesen wäre, ein anderes, legales Hilfsmittel zu nehmen, antwortete Paul, es müsse etwas Illegales sein, um eben zu demonstrieren, dass am Wasser eben andere Gesetzeslagen herrschen.

„Eine Cannabisplantage war das, was ich noch am ehesten mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Für mich war die Pflanze Platzhalter für illegale Asylsuchende, Migranten, was auch immer." Der Gedanke dahinter ist nämlich folgender: Besitzt das Belgrader Abkommen rechtmäßige Gültigkeit—wie es auf der offiziellen Homepage der Donaukommission sowie des BMVIT ausgeschrieben ist—, gäbe es laut Paul eine neue Möglichkeit, Flüchtlingen eine vorläufige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Betonung liegt hierbei auf vorläufig, wie Paul betont: Flüchtling sollte man nicht auf Dauer sein. Abgesehen davon braucht man irgendwann zwangsläufig eine Unterkunft an Land, da hierbei Wetter und Witterung natürlich auch eine große Rolle spielen.

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Des Weiteren könnte man ihm zufolge dementsprechend neue Währungssysteme bilden und den Euro beiseite lassen, da mit internationalem Gewässer gleichzeitig eine Freihandelszone entstehe. Dadurch würden hier nicht nur neue Möglichkeiten zur Bekämpfung der Platzproblematik bei Asylwerbern und Flüchtlingen aufscheinen, sondern auch für Menschen, die dem System an Land entkommen möchten. Paul selbst bezeichnet sich zum Beispiel als „EU-Flüchtling", da er, kurz gefasst, das Geldsystem sowie die Entwicklungen in der EU ablehne. Dies könne, wenn sich genug Leute finden, zu einer Entstehung von sogenannten „Wiener Wasserburgen" führen, in denen Menschen unter der jeweiligen Flagge ihres Schiffes leben und freien Handel miteinander betreiben könnten. Für manche klingt das vermutlich wie eine rosarote Fantasie, für andere vielleicht wie eine herbeigesehnte Utopie.

Soweit zum Belgrader Abkommen und dem Projekt Maria Stolz. Ich habe mich bei der gesamten Geschichte vor allem gefragt, warum die wenigsten unter uns wissen, dass ein solches Abkommen überhaupt existiert. Die Theorie von Paul lautet folgendermaßen: Seiner Meinung nach sollte im Kalten Krieg jenes Abkommen von den Regierenden nicht thematisiert worden sein, da es für die Ostblockseite den idealen Fluchtweg gebildet hätte. Auf der anderen Seite hätte der Westblock die Gefahr erkannt, dass die Sowjetunion mit der Schwarzmeerflotte bis nach Ulm hätte fahren können—was ja Anfang- oder Schlusspunkt des Belgrader Abkommens bildet.

Klingt nicht verkehrt. Trotzdem wirkt es fast unglaublich, dass eine solche Gesetzmäßigkeit heute, im dritten Jahrzehnt nach der Sowjet-Ära, immer noch so im Verborgenen liegt und man bei Nachfragen nach wie vor auf eine Mischung aus Desinteresse und anscheinender Ahnungslosigkeit trifft—selbst bei dafür zuständigen Behörden. Auch wenn Österreich nicht fehlerfrei ist, hat man es hier neben einem hohen Maß an Wohlstand auch mit einem ziemlich aufgeklärten, freien System zu tun. Aber eine solche Intransparenz führt natürlich zu Skepsis. Ich glaube, der einzige lösungsorientierte Ausweg ist, wie immer, Fragen zu stellen und Transparenz einzufordern. Eventuell bekommen wir so auch eine zufriedenstellende Antwort auf die Frage, wie viel Autonomie die Donau eigentlich hat.


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