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Nach „Drecksasylant“ ist der Hitlergruss jetzt auch okay

In der Schweiz darf man seit heute den Hitlergruß zeigen, wenn man damit nur seine Gesinnung ausdrücken will.

Foto vom Deutschen Bundesarchiv

Man darf in vielen Ländern viele Dinge nicht und andere Dinge schon. In Deutschland darf man kein durchgestrichenes Hakenkreuz tragen, aber „Ruhm und Ehre der Waffen-SS" sagen. Das klingt komisch, ist aber so. Immer wieder treffen einzelne Gerichte Entscheide, die verwirren. Das Schweizer Bundesgericht hat heute einen Nazi freigesprochen, der an einer PNOS-Feier den Hitlergruss gezeigt hat. Was geht mit denen? Sind die Bundesrichter nach der Annahme der Pädophilen Initiative einfach traumatisiert?

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Um das vorweg ganz klarzustellen: Es geht um einen echten Hitlergruss. So richtig klassisch, mit ausgestrecktem Arm, finsterer Miene und allem. Hat der olle Henryk M. Broder noch vor zwei, drei Jahren polemisiert "Vergesst Auschwitz!", ist es jetzt soweit. Semiotisches Tabula Rasa. Ja. Endlich dürfen wir Hitlergrüsse in Katzenbilder photoshoppen! Endlich dürfen wir auf Facebook den Hitlergruss machen! Vielleicht noch mit dem Comment: „Ich möchte meine persönliche nationalsozialistische Haltung ausdrücken und niemanden diskriminieren." Wichtig bleibt dabei, dass man die Etikette wahrt.

Foto von Markus Nägele

Der frischgebackene Entscheid reiht sich in die leicht bräunliche Tendenz, die das Bundesgericht in letzter Zeit eingeschlagen hat. Man erinnere sich an den Basler Polizisten, der einen Verhafteten lauthals und öffentlich als „Drecksasylant" beschimpft hat und in zweiter Instanz freigesprochen wurde. Vom Bundesgericht versteht sich. Das mag etwas paradox anmuten, da dasselbe Gericht vor genau einem Jahr einen Familienvater als Provokateur einer Schlägerei bezeichnete. Dieser hat zwei Rowdys den Mittelfinger gezeigt und wurde daraufhin krankenhausreif geprügelt.

Das Bundesgericht hat diesen Mann wegen dem Mittelfinger zum Mitschuldigen erklärt und gab deshalb dessen Versicherung darin Recht, sein Krankentaggeld zu halbieren. Man könnte jetzt denken, dass das Bundesgericht den Bürgerkrieg will. Wenn ich ein Symbol, das für den rassistisch motivierten Mord an Abermillionen Unschuldigen steht, ohne weiteres zeigen darf, ein anderes, das für eine Körperöffnung steht, aber nicht, könnte das sozialen Zündstoff mit sich bringen. Man stelle sich vor, der Familienvater hätte anstelle des Fingers den Hitlergruss zum Besten gegeben, so hätte er jetzt vielleicht das volle Krankentaggeld. Das könnte einige Leute wütend machen. Das könnte im Alltag zu Problemem führen.

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Foto von chätzle

Das Bundesgericht hat aber differenziert: In der Schweiz darf man den Hitlergruss nur dann zeigen, wenn man damit nur seine Meinung ausdrückt und damit niemanden von seiner „nationalsozialistischen Gesinnung" überzeugen will. Es gilt also das Werbeverbot. Der Hitlergruss als Werbemittel ist aber auch etwas suboptimal gewählt. Wer mit dem Hitlergruss Neumitglieder anwerben will, kann auch an einem Marketingkurs bei den Zeugen Jehovas noch etwas lernen.

Foto von Tim Bartel

Werben wollte der nette Herr Nazi auf dem Rütli aber sicher nicht. Nein! Er war ja an einer Nazifeier. Wen will er dort überzeugen? Die anwesenden Polizisten? Alle Freunde des Wilhelm Tell-Reenactments glauben doch schon an den Dolf. Und hey, Mitglieder anderer Kulturen wollte der unschuldige Nazi mit seinem Hitlergruss auch nicht diskriminieren! Man sagt das nicht laut, aber ja: Die „eidgenössisch-sozialistische" Partei PNOS hat relativ wenig Anhänger unter Ausländern und Secondos. Also, es gibt kein PNOS-Gegenstück zu den Secondos bei der SP. Da war also niemand, der sich diskriminiert gefühlt hat. Drum ist es anscheinend okay, wenn Schweizer Nazis einander Verslein von Friedrich Schiller vortragen und dann mal die Hand heben. Gegen einen Literaturkreis hat eigentlich niemand was und dass unsere Nazis Schillers Tell nicht schon aus der Schule kennen, dürfen wir ihnen wirklich nicht vorwerfen. Sind ja alles einig Hirten, die Braunen. Nazis unter Nazis dürfen Pfötchen heben. Vielleicht hat der unbescholtene Herr Nazi ja nur die Hand gehoben, um eine Frage zu stellen? „Sie, Herr…äh Herr PNOS, wo zwischen Sturm & Drang und Weimarer Klassik lässt sich der Wilhelm Tell eigentlich verorten?"

Foto von kyuubidemon98

Sind wir irgendwann so weit wie in Ostdeutschland, wo der Staat No-Go-Areas für Touristen bestimmen muss, dürfen die Nazis in dem Nazi-Reservat die Pfötchen heben. Grade wegen der Zweitwohnungsinitiative sollten Nazis auf Zonenplänen eingetragen werden. National befreite Zonen haben nur Vorteile: 1. Die Nazis bleiben da. Keine kalten Betten. 2. Da Nazis unter Nazis jetzt ganz Nazi sein dürfen, gibt es in den No-Go-Areas auch niemanden, der sich diskriminiert fühlt. Zudem würde ein etliches an Steuern für unnötige "Antirassismus"- Gerichtsverfahren gespart.