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Nachahmungstäter treten jetzt auch in anderen deutschen Städten Frauen in den Rücken

Währenddessen ist die Polizei dem Berliner U-Bahn-Treter dicht auf der Spur.

Menschen sind verdammt gut darin, einen zu enttäuschen—wieder und wieder. Wenn man denkt, dass es ja gar nicht schlimmer geht, kommen die nächsten Idioten um die Ecke und machen die Welt noch ein bisschen schlechter.

Nachdem Ende Oktober ein Mann in der Berliner U-Bahn eine Frau mit einem Tritt in den Rücken eine Treppe hinuntergestoßen hat, sollen am vergangenen Wochenende sowohl in Stuttgart als auch München Frauen angegriffen und ebenfalls in den Rücken getreten worden sein.

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Laut Polizei war in München eine 38-Jährige in der Nacht zu Samstag auf dem Rückweg von einer Weihnachtsfeier. Die Frau stand auf der Rolltreppe hinab zur U-Bahn, als drei Jugendlich sie überfallen und getreten hätten. Dadurch stürzte sie und erlitt Blutergüsse am Oberschenkel. Die Täter griffen sich ihre Handtasche und entkamen. Derzeit wertet die Polizei Überwachungskameras aus und sucht nach Zeugen.

Am gleichen Tag soll auch in Stuttgart eine Frau angegriffen und mit einem Tritt in den Rücken verletzt worden sein. Die 19-Jährige war auf dem Heimweg, war kurz zuvor aus der Straßenbahn ausgestiegen und lief den Gehweg entlang, als sie plötzlich getreten wurde. Glücklicherweise wurde sie dabei nur leicht verletzt. Das Opfer sah zwei Männer in dunklen Kapuzenjacken, die von ihr weggingen, nachdem sie am Boden lag. Die Polizei schließt daher einen Raubüberfall aus. Auch für diese Tat werden Zeugen gesucht.

In dem Fall des Berliner U-Bahn-Treters hat sich unterdessen einiges getan: Der Begleiter, der am Montag festgenommen wurde, ist wahrscheinlich bereits wieder auf freiem Fuß. Es handelt sich um den Mann, der im Video der Überwachungskamera nach dem Tritt eine Bierflasche aufhebt. Ein Bürgerhinweis hatte zu seiner Verhaftung geführt. Er soll ausgesagt haben, dass er dabei war.

Die Beweislage hat jedoch nicht für einen Haftbefehl gereicht. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann, so die Staatsanwaltschaft. Auch die unterlassene Hilfeleistung sei kein Haftgrund. Weiterhin unklar ist, welche Verbindung der aus Bulgarien stammende Mann ohne Wohnsitz in Berlin zum Täter hat.

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"Der alte Spruch 'Mitgefangen - Mitgehangen' gilt natürlich nicht", sagte Martin Steltner, der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft.

Das Kopfgeld auf den Täter beträgt mittlerweile 12.000 Euro. Der Bodyguard Michael Kuhr stellte am Sonntag 2.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters zur Verfügung. Außerdem spendete ein anonymer Unternehmer weitere 10.000 Euro—die Hälfte für Tipps, die andere für das Opfer. Nun hat der Musiker Gunter Gabriel die Belohnung für den entscheidenden Hinweis um weitere 5.000 Euro erhöht. "Ich sage, solche Männer sind brutale Arschlöcher, die aufs Härteste bestraft werden müssen", sagte er der Welt.

Laut Martin Steltner von der Berliner Staatsanwaltschaft gebe es keine Einwände gegen privat ausgelobte Belohnungen. Die Ermittlungsbehörden selbst dürften das aber nur bei schweren Straftaten wie Mord tun.

Auch das Kopfgeld wird dazu beitragen, dass der Täter vermutlich bald gefasst wird. In Fällen wie diesem dauere es meist nicht lange, bis nach der Identifizierung des ersten Beteiligten auch alle anderen gefunden würden, sagte Steltner. "Wir sind zuversichtlich und haben die konkrete Hoffnung, dass wir auch den Treter bekommen werden."

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