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Deutscher Polizist hat unbewaffneten Cannabis-Dealer erschossen: Ermittlungen eingestellt

Der Zivilfahnder habe dem flüchtenden Mann „weder vorsätzlich noch fahrlässig" in den Kopf statt in die Beine geschossen, entschied die Staatsanwaltschaft.
Wikimedia | CC BY-SA 3.0) und Spice (Schorle | Wikimedia | CC BY-SA 3.0)

Der Zivilfahnder, der vor anderthalb Jahren im bayerischen Burghausen den unbewaffneten Cannabis-Dealer André B. durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet hat, um ihn an der Flucht zu hindern, wird sich dafür nicht vor Gericht verantworten müssen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte mit, das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, da der Beamte den Tod des flüchtenden Mannes „weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht" habe, wie es in einem Schreiben der Behörde heißt.

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Am 27. Juli 2015 waren der Zivilfahnder und ein Kollege unterwegs, um den per Haftbefehl gesuchten André B. zu verhaften. Als sie ihm im Innenhof von B.s Häuserblock antrafen, ergriff der die Flucht. Daraufhin gab einer der Fahnder in den Hof, in dem sich zu dem Zeitpunkt auch Kinder aufhielten, einen Warnschuss ab. Als B. daraufhin weiter flüchtete, schoss der Beamte ein zweites Mal, er will dabei auf die Beine des Flüchtenden gezielt haben—traf ihn aber im Genick. B. starb noch am Ort.

Obwohl B. zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Beamten darstellte, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben, dass „der Schusswaffengebrauch des Polizisten durch die Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes gedeckt gewesen" sei. Der Schuss sei aus einer Entfernung zwischen 6,50 und 10,20 Metern abgegeben worden, und es sei nicht zu widerlegen, dass der Beamte auf die Beine zielte. Man habe den Vorfall umfangreich und durch die Anfertigung mehrere Gutachten geprüft, im Ergebnis sei eine Verhandlung vor Gericht nicht notwendig.

Die Gewerkschaft der Polizei Oberbayern Süd hat erklärt, man „begrüße" die Entscheidung. Auf ihrer Facebook-Seite hat die Gewerkschaft damit einen mittleren Shitstorm ausgelöst, der auch nicht durch den Hinweis beschwichtigt wurde, jeder Kommentar werde bewertet und „u. U. auch strafrechtlich verfolgt". Das hat in diesem Fall Tradition: Auch der Polizist, der André B. durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet hat, las sich danach offenbar Kommentare unter dem VICE-Artikel zu seinem eigenen Fall durch—und verklagte jeden, der ihn beleidigte.

Zum Thema: Die Freundin des erschossenen Cannabis-Dealers fordert Gerechtigkeit

Die Familie des Getöteten hat bereits angekündigt, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Der Fall müsse nicht auf dem Büroweg, sondern in einer öffentlichen Verhandlung geklärt werden, erklärte einer ihrer Anwälte.


Wikimedia | CC BY-SA 3.0) und Spice (Schorle | Wikimedia | CC BY-SA 3.0)