FYI.

This story is over 5 years old.

News

​Schwule Päpste und persische Zuhälter – Eine kurze Geschichte von Paragraf 103

Das Ende dieses Paragrafen ist vielleicht das Beste, was bei der ganzen Böhmermann-Affäre herausgekommen ist.
Foto: imago | epd

Was auch immer jetzt auf Jan Böhmermann zukommt, nachdem die Bundesregierung dem türkischen Antrag stattgegeben und seine Strafverfolgung zugelassen hat, eines hat er schon mal erreicht: Der Paragraf 103, der ihm jetzt vielleicht zum Verhängnis wird, wird wahrscheinlich bald Geschichte sein. Zum Abschluss ihrer Erklärung zu Böhmermann ließ Angela Merkel nämlich noch verlauten, dass die Bundesregierung den Paragrafen für „entbehrlich" halte und abschaffen werde—und zwar bis 2018.

Anzeige

Damit ginge die fast 150-jährige Geschichte dieses Paragrafen schließlich zu Ende. Ursprünglich geht er nämlich auf den Tatbestand der „Majestätsbeleidigung" zurück, der 1871 ins Strafgesetzbuch des frisch gegründeten Deutschen Reiches aufgenommen wurde. Damals war es übrigens nur verboten, ausländische Könige zu beleidigen—demokratische Staatsoberhäupter wie der US-Präsident waren zum Abschuss frei.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das dann auf alle Staatsoberhäupter ausgeweitet. Die erste Anwendung fand der Paragraf trotzdem wegen Beleidigung eines Königshauses: Die englische Besatzungsregierung verbot das Erscheinen des Spiegel für zwei Wochen, weil über den Thronwechsel in den Niederlanden „in allgemein beleidigendem Ton" berichtet worden sei.

Richtig bekannt wurde der Paragraf aber erst in den 60ern, wo er den Beinamen „Schah-Paragraf" bekam—weil der Shah von Persien sich bei seinen Deutschlandbesuchen besonders oft beleidigt fühlte und deshalb immer wieder Strafverfolgung nach diesem Gesetz verlangte. 1964 zum Beispiel veröffentlichte der Kölner Stadtanzeiger eine Fotomontage, in der der Schah seine Frau an den saudischen König verkaufte. Der Schah war so beleidigt, dass er Genugtuung verlangte, die Regierung erlaubte die Verfolgung, und die beiden verantwortlichen Redakteure mussten Geldstrafen zahlen.

Allerdings war der persische Autokrat in der Folge so oft beleidigt, dass die Bundesregierung irgendwann keine Lust mehr hatte, jeden einzelnen Fall zu prüfen. Als sich dann auch noch Tausende aus Solidarität wegen „Schah-Beleidigung" selbst anzeigten und so die Justiz effektiv lähmten, wurden die meisten dieser Verfahren eingestellt.

Danach hörte man lange so wenig von dem legislativen Wurmfortsatz, dass er fast in Vergessenheit geriet. Erst 1975 kam er wieder zur Anwendung, als Demonstranten vor der chilenischen Botschaft ein Spruchband aufhängten, das die damalige Regierung des Diktators Pinochet als „Mörderbande" bezeichnete. Die Demonstranten wurden zwar nicht belangt, das Plakat musste aber abgehängt werden.

Seitdem fristete der Paragraf weiter ein Schattendasein: Immer mal wieder gruben ihn deutsche Behörden aus, um Leuten zu drohen, die zum Beispiel George Bush „offensichtlich durchgeknallt" und „blutgierig" oder den chinesischen Staatschef Li als „Mörder" bezeichnet hatten. Aber da sich die ausländischen Staatschefs selber nie beschwerten, kam es auch nie zur Anwendung des Paragrafen.

Das letzte Mal, dass er öffentlich diskutiert wurde, war 2006. Damals hatte die Münchner Polizei einen Wagen auf dem Christopher Street Day gestoppt, der ein Bild vom grinsend mit Kondomen wedelnden Papst Benedikt XVI. zeigte. Die Ermittlungen wurden aber ziemlich schnell eingestellt, auch weil klar war, dass das Bild die Haltung des Papstes in der Kondomfrage satirisch kritisierte.

Wie man an seiner Geschichte erkennt, war der Paragraf nie besonders nützlich. Und er wurde auffällig oft gegen Leute angewendet, die Autokraten oder Diktatoren kritisierten, mit denen sich die deutsche Regierung zu dem Zeitpunkt eigentlich gut verstehen wollte. In dem Sinne befindet sich Böhmermann in guter Gesellschaft. Auch wenn er der einzige Fall sein dürfte, dessen Name auf ewig mit dem Wort „Ziegenficker" verbunden bleiben wird.