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Drogen

Trotz Gerichtsurteil: Cannabis-Patienten dürfen immer noch kein eigenes Gras anbauen

Wir haben mit Günther Weiglein, einem der drei erfolgreichen Cannabis-Kläger, gesprochen.
Günther Weiglein. Foto: Michael Knodt

Am 22.Juli hatte das Verwaltungsgericht in Köln entschieden, dass drei anerkannte Cannabis-Patienten, die aus medizinischen Gründen derzeit Gras aus niederländischen Apotheken erhalten, ihre Medizin grundsätzlich auch selbst anbauen dürfen. Legal importiertes Medizinal-Gras aus den Niederlanden kostet in Deutschland zwischen 15 und 20 Euro pro Gramm, wird von den Krankenkassen nicht erstattet und ist so für die meisten Patienten trotz ihrer Ausnahmegenehmigung unerschwinglich.

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Einem Menschen, der sich in einer solchen Notlage befindet, dürfe der Anbau von Cannabis als letzter Ausweg nicht grundsätzlich verwehrt werden, urteilten die Richter. Als Bedingung muss die Wohnung jedoch besonders gesichert sein, um das Gras vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei zwei der insgesamt fünf Kläger, die die geforderten Sicherungsmaßnahmen nicht nachweisen konnten, wurde die Klage abgewiesen. Einer der drei siegreichen Cannabis-Patienten ist Günther Weiglein. Weiglein leidet nach einem unverschuldeten Motorradunfall an chronischen Schmerzen, die er seit Jahren erfolgreich mit Cannabis therapiert. Ich habe mich mit Günther in Amsterdam getroffen, um ein wenig über die Hintergründe seines Falls zu plaudern.

VICE: Hallo Günther. Darf ich dich fragen, was du da inhalierst?
Günther Weiglein: Ich verdampfe hier gerade Bedrocan-Cannabis. Das ist die erste Sorte, die die Niederländer produziert haben. Dabei handelt es sich ja eigentlich um „Jack Herer", eine alte Sorte von Sensi-Seeds. Die verfügt über einen hohen THC-Gehalt und wirkt ziemlich gut bei meinen akuten Schmerzzuständen. Wenn ich dann mal darf, würde ich die „Jack Herer" auch gerne zu Hause anbauen.

Weil du gute Erfahrungen mit speziell dieser Sorte gesammelt hast?
Nicht nur deshalb. Auch weil Sensi-Seeds über viel Erfahrung bei der Selektion von Cannabis verfügt und die genetische Grundlage für ein bereits existierendes Medizinalprodukt mitentwickelt hat.

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Kannst du kurz beschreiben, wie das bei dir wirkt?
Uns stehen in Deutschland mittlerweile vier Sorten Gras aus von Bedrocan zur Verfügung: Bedrobinol, Bediol, Bedican und eben Bedrocan. Für mich als Schmerzpatient kam von Anfang an eigentlich nur das Bedrocan in Frage. Sobald ich Schmerzen habe, konsumiere ich ein Köpfchen Bedrocan im Verdampfer. Kurz danach ist der Schmerz wie „in Watte gepackt". Nicht weg, aber durchaus erträglich. Bis vor Kurzem habe ich Cannabis wie die meisten auch geraucht, habe mich aus gesundheitlichen Gründen jetzt entschieden, das Weed zu verdampfen. Dabei werden nur die Inhaltsstoffe erhitzt, ohne zu verbrennen; ähnlich wie beim altbewährten Thyminan-Erkältungsbad.

Aber das Sortenangebot reicht bei Weitem nicht aus. In den USA haben Cannabis-Patienten mittlerweile eine riesige Auswahl. Sie können eine genau bei ihrem Krankheitsbild wirksame Sorte wählen,

Krebspatienten brauchen zum Beispeiel sehr CBD-reiche Sorten, Schmerzpatienten wie ich verlangen nach THC-lastigen Blüten. Einige brauchen eher „Sativa"-lastige Sorten, anderen hilft eine „Indica"-Sorte besser. Dann gibt es da noch die zahlreichen Extrakte, die aus der medizinischen Anwendung vielerorts nicht mehr wegzudenken sind. Da liegt bei uns noch viel im Argen.

Seit Neuestem bist du einer von drei Cannabis-Patienten in Deutschland, die jetzt grundsätzlich Cannabis selbst anbauen dürfen, oder?
Ja, insgesamt gab es fünf sehr ähnliche Klagen, von denen drei statt gegeben wurde, darunter auch meiner. Ich selbst verfüge seit fünf Jahren über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM [Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte], die mich zum Kauf von Bedrocan-Cannabis in deutschen Apotheken berechtigt. Ich kann mir das Zeug aus der Apotheke aber bei einem Grammpreis von über 15 Euro nicht in ausreichender Menge leisten. Deshalb habe ich schon vor vier Jahren einen Antrag auf Eigenanbau gestellt, den den Bundesopiumstelle, also das BfArM, abgelehnt hat. Daraufhin habe ich geklagt und jüngst besagtes Urteil erwirkt.

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Kannst du jetzt sofort anfangen, Gras anzubauen?
Schön wär's. Laut Richter kann ich jetzt Gras anbauen, weil meine Wohnung die notwendigen Sicherungsmaßnahmen erfüllt. Die Auflagen, die die Bonner Behörde in ähnlich gelagerten Fällen gefordert hatte, waren unerfüllbar. Im Prinzip wurde verlangt, die eigene Wohnung wie Fort Knox zu sichern und diesen Umbau selbst zu finanzieren.

Mein Raum, in dem ich das Gras anbauen möchte, ist nach Einschätzung des Richters als solcher sicher genug. Aber die Erlaubnis erteilende Behörde ist immer noch die Bundesopiumstelle, der Richter kann mir die Erlaubnis direkt gar nicht erteilen. Also verfügen weder ich noch die anderen beiden Prozessgewinner bislang über das notwendige Stück Papier, das uns zum Growen berechtigt.

Ist es also jetzt nur noch eine Frage der Zeit?
Das Urteil ist ja noch nicht einmal rechtskräftig. Mein Anwalt Matthias Schillo und ich rechnen fest damit, dass das BfArM in Berufung gehen wird. Im Verzögern und Hinhalten sind die ganz groß, wie man an meiner bisherigen Prozessdauer ja sehen kann. Dann müssten wir sowieso noch das Urteil der nächsten Instanz abwarten. Doch selbst wenn sie das Urteil annehmen, könnten sie immer noch kommen und mir Auflagen erteilen, die im Urteil nicht angesprochen wurden. Zum Beispiel könnte die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Behörde Details wie die Holztür des Pflanzraums monieren und eine Stahltür fordern. Oder ein besseres Schloss, oder sonst irgendwas.

Also, so ein Zelt aus dem Growshop kannst du dir nicht einfach ins Schlafzimmer stellen, wenn du dann mal wirklich darfst. Was genau verlangt denn das BfArM von dir, damit du deine Medizin selbst erzeugen darfst?
Erstmal wäre da natürlich die medizinische Notlage, in der ich mich befinde: Die Kasse zahlt nicht und ich kann mir mein Medikament nicht leisten. Zum Anbauen muss ich die Pflanzen vor dem Zugriff Unbefugter schützen. Dazu muss ich sie in einem abschließbaren Raum stehen haben. In meinem Antrag habe ich dafür eine ehemalige Toilette vorgesehen, die derzeit als Abstellkammer genutzt wird.

Da meine Wohnung im sechsten Stock liegt, muss ich meine Fenster nicht vergittern, im Erdgeschoss oder im Hochparterre wäre das wohl anders. Zudem brauche ich einen abschließbaren Schrank, in dem ich meinen Vorrat einlagern muss. Extrem übertriebene Auflagen wie doppelte Wände, Spezialfenster oder der Einbau eines Tresors, wie sie die Behörde früher einmal von anderen Antragstellern gefordert hatte, sind mit diesem Urteil vom Tisch.

Trotz des Urteils bist du ja derzeit noch auf das teure Cannabis aus der Apotheke angewiesen. Wie machst du das?
Ich kann mir die verordnete Dosis nicht leisten und kaufe mir, was der Geldbeutel gerade hergibt. In der dunklen Jahreszeit brauche ich auch ein wenig mehr Gras als im Sommer, besonders bei der feucht-kalten Witterung im Herbst. Der Eigenanbau ist für mich der einzige Ausweg, dem Dilemma zu entkommen, ständig mit zu wenig oder falscher Medizin dazustehen. Schulmedizin wirkt ja bei mir auch, ich will die gar nicht schlecht reden. Aber die Nebenwirkungen sind, im Vergleich zu denen von Cannabis, in meinem Fall schon übel.

Die anderen Patienten halten sich eher bedeckt, aber du gibst immer mal wieder Interviews. Warum?
Andere Patienten können oder wollen sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich äußern, ich habe selbst erfahren, dass Cannabis-Patienten immer noch oft eine Art Kiffer-Stigma anhaftet, wenn sie sich outen. Ich finde jedoch, Hanf sollte nicht nur als Medizin allen zugänglich sein, deren Leiden er lindert. Hanf muss wieder den Stellenwert innerhalb unserer Gesellschaft erhalten, den er einst hatte und den er zweifelsfrei auch verdient. Die Pflanze kann nicht für sich selbst sprechen, deshalb versuche ich, ihr meine Stimme zu verleihen und so vielleicht andere zu inspirieren, es mir gleich zu tun.