Drogen

Staatsanwaltschaft geht weiter gegen Cannabis-Richter Müller vor

Jetzt muss die nächste Instanz entscheiden, ob der Richter je wieder über Fälle urteilen darf, in denen es um Cannabis geht.
Der Richter Andreas Müller sitzt in seinem Haus. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) geht mit einem Befangenheitsantrag gegen ihn vor
Foto: Rebecca Rütten

Andreas Müller soll als Richter nicht mehr über Cannabis-Fälle urteilen. Wie am Montag bekannt wurde, verfolgt die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) dieses Ziel auch weiterhin. Nachdem ein erster Befangenheitsantrag gegen den Richter gescheitert war, geht das Verfahren nun in die nächste Runde. 

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Andreas Müller ist nicht nur für seine harten Urteile als Jugendrichter bekannt, sondern auch dafür, sich für die Legalisierung von Cannabis einzusetzen. Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht auf seinen Antrag hin, ob das Cannabis-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wegen seines Aktivismus äußerte die Staatsanwaltschaft den Verdacht, der Richter entscheide am Amtsgericht Bernau nicht neutral, wenn es in Verhandlungen um das Thema Cannabis geht. Also stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen Müller.


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Diesen Antrag hatte die zuständige Richterin im Januar als unbegründet abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Nun muss das Landgericht Frankfurt (Oder) diese Entscheidung prüfen. Sollte das Gericht der Staatsanwaltschaft Recht geben, kann Müller nicht mehr in Verfahren urteilen, in denen es um Cannabis geht. 

Seitdem bekannt ist, dass das Verfahren weitergeht, trendet der Hashtag #RichterMüller bei Twitter. Möglicherweise erreicht die Staatsanwaltschaft mit ihrem Vorgehen also eher, dass die Bewegung der Legalisierungs-Befürworter neuen Schwung bekommt.

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