Drogen

Dieser Aktivist hat Hanftee gekauft und sich dafür selbst angezeigt

Tobias Pietsch marschierte ins Büro der Freiburger Staatsanwaltschaft und brachte auch gleich noch die Beweismittel mit.
Der Cannabis-Aktivist Tobias Pietsch vor einem Hanffeld – Er hat sich selbst angezeigt, um auf die ungenaue Rechtslage zu CBD-Hanf aufmerksam zu machen
Foto: Privat

Normalerweise legen es Cannabis-Aktivisten nicht darauf an, die Aufmerksamkeit der Justiz auf sich zu ziehen. Aber Tobias Pietsch, Inhaber dreier Läden für Hanfprodukte, machte am 5. August genau das. Er spazierte in das Büro der Freiburger Staatsanwaltschaft und zeigte sich selbst an. Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Beweismittel brachte der 36-Jährige auch gleich noch mit: eine 100-Gramm-Packung Hanftee aus dem Supermarkt.

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Man könnte sich jetzt fragen, ob bei Pietsch womöglich ein paar Sicherungen durchgebrannt sind. Gäbe es da nicht eine Vorgeschichte.

Nach einer Anzeige aus der Bevölkerung marschierte am 24. Januar 2019 die Polizei in Tobias Pietschs "Hanfnah"-Geschäfte in Freiburg und Lahr – damals sind es erst zwei. Die Beamten konfiszierten fast vier Kilo Hanfblüten und Hanfharz, außerdem etwa 5.000 Euro. Pietsch sagt, er habe die Ware als Hanftee verkauft, neben hanfhaltigen Kosmetikprodukten, Nahrungsmitteln, Textilien und Growshop-Utensilien. Alles harmlos und legal. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und eröffnete ein Verfahren gegen Pietsch. Der Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – man könnte auch sagen: Drogendealen.


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"Das war besonders verrückt, weil mir die Stadt Lahr fünf Tage später für mein Geschäft einen Förderpreis verliehen hat", sagt Pietsch. Dennoch: Bis zu diesem Punkt ist die Razzia kein ungewöhnlicher Vorgang. In den letzten Jahren wurden Inhaber von Hanfläden in ganz Deutschland angeklagt und teilweise auch verurteilt. Meist ging es dabei um die gleiche Frage: Darf man CBD-Hanf verkaufen oder nicht?

Die Antwort ist kompliziert. Laut Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes ist der Umgang mit Hanf nur dann legal, wenn der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt, er ausschließlich gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken dient und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Besonders um den letzten Punkt wird vor Gericht oft gestritten.

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Bei verarbeiteten Produkten wie Hautcremes oder auch Teemischungen gehen Gerichte meist davon aus, dass es unmöglich ist, davon high zu werden. Aber Hanfaktivisten wie Pietsch argumentieren, dass das auch für THC-arme, unverarbeitete Blüten gelte. Das bestätigt im Prozess ein Gutachter.

In der Hauptverhandlung gegen Pietsch erklärt Volker Auwärter, forensischer Toxikologe an der Universität Freiburg, dass es fast unmöglich sei, sich an Cannabis mit so niedrigem THC-Gehalt zu berauschen. Man müsse schon "10 bis 20 Zigaretten" davon rauchen oder 10 bis 20 Gramm davon in einen Kuchen backen, um überhaupt eine leichte Wirkung zu spüren. Stattdessen hebt er in dem Gutachten, das VICE vorliegt, die medizinischen Vorteile von CBD hervor und verweist unter anderem auf die relativ gut belegte anti-epileptische Wirkung. Auch das Gericht folgt dieser Bewertung – Pietschs konfiszierter CBD-Hanf liegt unter der 0,2-Prozent-Grenze. Das steht im schriftlichen Urteil, das VICE ebenfalls vorliegt.

Bleibt noch die Sache mit dem Vertrieb zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken. Wenn Kunden die Hanfblüten rauchen, ist das laut Auffassung des Gerichts kein gewerblicher Zweck. Aber Pietsch und sein Anwalt argumentieren, dass wissenschaftliche Zwecke nicht näher definiert seien und daher auch der Konsum zur Erforschung der gesundheitlichen Wirkung darunter falle. Dem folgt die Richterin jedoch nicht.

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Am Ende der viertägigen Verhandlung fordert die Staatsanwältin 14 Monate auf Bewährung. In dem vergleichbaren Verfahren um die Braunschweiger "Hanfbar" wurden die Angeklagten zu Bewährungsstrafen von sieben und neun Monaten verurteilt. Dann passiert etwas Unerwartetes.

Die Richterin verurteilt Tobias Pietsch Ende Juni zu 50 Tagessätzen á 40 Euro auf Bewährung. Das heißt, er muss das Geld nur zahlen, wenn er innerhalb eines Jahres straffällig wird. Ein mildes Urteil, bei dem es Pietsch eigentlich hätte belassen können. Aber darauf hat Pietsch keine Lust.

"Ein Freispruch wäre das einzig gerechte Urteil", sagt Tobias Pietsch heute. Und zwar nicht nur, weil ihm das die Gerichtskosten und andere Auslagen ersparen würde – 50.000 Euro Schaden seien ihm durch die ganze Sache entstanden. Sondern auch, weil man endlich Rechtssicherheit schaffen müsse. Denn im Moment gebe es zu dem Thema keine einheitliche Rechtsprechung. Und das wolle er mit seiner Selbstanzeige beweisen, sagt Pietsch.

"Jede andere könnte das Verfahren einstellen, aber nicht diese Staatsanwältin. Denn diese große Handelskette begeht laut Gutachten das gleiche Vergehen wie ich."

"Nachdem der Gutachter erklärt hatte, das man sich mit meinen sogenannten CBD-BIüten berauschen könnte, wenn auch auf sehr umständliche und unwahrscheinliche Weise, habe ich ihn gefragt, ob das für jede Art von Hanfblütentee gilt. Das hat er eindeutig bejaht, und die Staatsanwaltschaft im Gericht hat das akzeptiert", sagt Pietsch. Deshalb müsse man jede Teemischung so behandeln wie die Blüten, für die er verurteilt wurde. Und diese Teemischungen verkaufen Supermarktketten und Drogeriemärkte in ganz Deutschland. "Da dachte ich mir, es kann doch nicht sein, dass die Staatsanwältin mich mit 14 Monaten bedroht, aber niemand diesem offenbar so schweren Vergehen aktiv nachgeht." Also kümmerte sich Pietsch selbst darum.

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Um das willkürliche Vorgehen der Justiz beim Thema CBD-Hanf aufzuzeigen, hat Pietsch am Mittwoch bei einer großen Supermarktkette in Freiburg Hanftee gekauft. "Es war mir wichtig, nicht bei einem kleinen Einzelhändler einzukaufen, den ich damit in Schwierigkeiten bringen könnte", sagt Pietsch. Mit dem Hanftee habe er sich dann bei der Staatsanwältin angezeigt, die so eine hohe Strafe für ihn gefordert hatte. "Jede andere könnte das Verfahren einstellen, aber nicht diese Staatsanwältin. Denn diese große Handelskette begeht laut Gutachten das gleiche Vergehen wie ich." Aber auch wenn man das Verfahren doch einstellen würde, müsse die Polizei die Supermarktkette wegen bandenmäßigen Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln genauso durchsuchen wie seine Geschäfte, sagt Pietsch. "Sonst würde man Gleiches ungleich bewerten, und das ist in Deutschland zum Glück eigentlich nicht möglich."

Bei seinem Besuch in der Staatsanwaltschaft habe er eine Packung Hanftee überreichen wollen, sagt Pietsch. "Die Staatsanwältin sagte, sie dürfe nichts annehmen. Ich war perplex. Hat sie gerade wirklich ein Beweismittel abgelehnt? Das wäre ja so, als ob ich mit fünf Gramm Heroin vorbeigekommen wäre, und sie gesagt hätte: 'Die Anzeige nehme ich, aber das Heroin können Sie wieder mitnehmen'", sagt Pietsch und lacht.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg bestätigte, dass Pietsch sich am Mittwoch selbst angezeigt hat. Dazu, ob Pietsch wirklich Hanftee dabei gehabt habe, konnte er nichts sagen. Es sei aber nicht üblich, dass Beweismittel gleichzeitig mit der Anzeige entgegengenommen werden. Besonders, wenn es sich um Betäubungsmittel handele.

Davon abgesehen sieht es nicht danach aus, dass die Staatsanwaltschaft Tobias Pietschs Fall inzwischen anders betrachtet. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt – ebenso wie Pietsch, der einen Freispruch anstrebt. Sollte keine Seite damit Erfolg haben, ist das Urteil rechtskräftig. Dann würde Pietsch gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, wenn er aufgrund seiner Selbstanzeige verurteilt wird. Aber das, sagt Pietsch, sei es ihm auf jeden Fall wert.

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