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Gericht lehnt Befangenheitsantrag gegen Richter und Cannabis-Aktivist Andreas Müller ab

Die Staatsanwaltschaft wollte bewirken, dass der Richter nie wieder Urteile in Cannabis-Verfahren fällen darf.
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Foto: imago images | Olaf Wagner

Der Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Müller ist vorerst gescheitert. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder am Freitag mitteilte, hat die zuständige Richterin den Antrag als unbegründet zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde am Landgericht Frankfurt Oder.

Andreas Müller ist nicht nur als Jugendrichter am Amtsgericht Bernau bekannt, sondern auch als Aktivist für die Legalisierung von Cannabis. Im November vergangenen Jahres hatte die Staatsanwalt Frankfurt Oder deshalb den Befangenheitsantrag gegen ihn eingebracht. Sie hatte Zweifel an Müllers Neutralität, wenn er über Fälle urteilt, in denen es um Cannabis geht. 

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In dem konkreten Verfahren am Amtsgericht Bernau ging es um unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln, genauer um 28,4 Gramm Cannabis. Andreas Müller hatte beantragt, das Verfahren auszusetzen bis geklärt ist, ob das Verbot von Cannabis überhaupt der Verfassung entspricht. In einem früheren Interview mit VICE hatte der Richter erklärt, das Verbot verstoße gegen die Verfassung, weil es in unsere Grundrechte eingreife: "In das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeinen Freiheitsrechte. Und es verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes: den Gleichheitsgrundsatz." Weil Müller aus denselben Gründen nun das Verfahren ausgesetzt hatte, aber auch wegen seiner Äußerungen in seinem Buch Kiffen und Kriminalität: Der Jugendrichter zieht Bilanz, hatte die Staatsanwaltschaft am 12. November 2020 den Befangenheitsantrag gegen Müller gestellt.

Hätte der Antrag Erfolg gehabt, hätte Müller nicht mehr über Cannabis-Fälle Urteile sprechen können. Dies ist zwar nicht passiert, aber sollte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, geht der Fall nun in die nächste Runde.

Update, 22.01.2018, 17:49 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder habe bereits Rechtsmittel eingelegt. Dies ist nicht der Fall. Wir haben die entsprechende Stelle im Text geändert.

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