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Die längste Wahl der Welt

Die FPÖ findet, dass Besachwaltete kein Wahlrecht haben sollten

Angeblich sollen Besachwaltete nicht in der Lage sein, selbstständig zu wählen. Wir haben mit Betroffenen gesprochen.
Foto: Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles KG / Mike Ranz

Harald Vilimsky zweifelt. An Menschen, die auf dem Papier zwar alt genug sind, aber geistig nicht einmal das Wahlmindestalter erreicht haben: "Ein Gutteil weiß im Extremfall nicht, wie sie heißen und wissen nicht, dass demokratische Wahlen stattfinden", sagt er gegenüber der Presse. Sie sollten also nicht wählen gehen dürfen.

Es ist kein Wunder, dass die Aussage von Harald Vilimsky auf viel Empörung stößt. Das Thema "Sachwalterschaft", von vielen auch abwertend als "Entmündigung" beschimpft, gerät immer wieder in die Kritik. Auch FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer unterstellt den Sachwaltern eine Wahlschiebung und verlangt, dass Besachwaltete ab sofort ihre Wahlkarten selbst beantragen und ihre eidesstattlichen Erklärungen auch selbst abgeben müssen.

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Es gibt viele Möglichkeiten, zu gewährleisten, dass auch beeinträchtigte Menschen ihr Wahlrecht ausüben können. Für Gehbeeinträchtigte gibt es eine "fliegende Wahlbehörde", für Sehbeeinträchtigte eine "Wahlschablone" und für Hörgeschädigte eine "induktive Höranlage". Für geistig Beeinträchtigte einen Sachwalter. Bis jetzt. Insgesamt 59.000 Österreicher werden derzeit besachwaltet. Dazu muss ein gerichtlicher Beschluss vorliegen, denn nicht jede Form der geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit bedeutet, dass eine Sachwalterschaft notwendig ist. Erst wenn das Leben des Betroffenen ohne gesetzliche Vertretung benachteiligt wäre, muss ein Sachwalter beauftragt werden. Das trifft auf knapp 0,7 Prozent der österreichischen Bevölkerung zu.

Seit neun Jahren zählt auch der 44-jährige Paul zu den Besachwalteten. Grund dafür ist eine Form der Schizophrenie—sein Sachwalter unterstützt ihn deswegen im Alltag: "Er kümmert sich um die finanziellen Sachen und die Amtswege. Ohne Sachwalterschaft wäre ich in diesen Belangen total verloren."

Es gibt höchstpersönliche Rechte, die nicht durch einen Sachwalter verwaltet werden können.

Es ranken sich zahlreiche Vorurteile um das Amt des Sachwalters. Ihm wird oft vorgeworfen, er würde seine Klienten bevormunden und über ihren Kopf hinweg entscheiden. Manchmal ist das Verhältnis auch einfach nicht harmonisch. Im Jahr 2014 gab es deshalb viele Beschwerden über Sachwalter. Betroffene fühlen sich teilweise in ihrer Lebensführung durch den Sachwalter eingeschränkt, und es gibt auch Fälle, in denen über Immobilien und Gelder ohne Zustimmung der Besachwalteten verfügt wurde. Zudem wird auch das Verfahren als "zu willkürlich" kritisiert.

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Innerhalb von 12 Jahren hat sich die Zahl der Besachwalteten verdoppelt. Christian Berger, Geschäftsführer der Salzburger Sachwalterschaft erklärt die Probleme des Systems: "Es ist sehr leicht, dass man derzeit vom Gericht einen Sachwalter bekommt. In der Hälfte aller Fälle wird das dann auch für alle Bereiche ausgesprochen. Das ist aber Unsinn." Im Justizministerium wird bereits ein neuer Gesetzesvorschlag geprüft, der voraussichtlich 2017 oder 2018 in Kraft treten soll.

Eine der Antworten auf die Frage 'was soll schon groß passieren, wenn die FPÖ regiert?' — Bernhard Torsch (@Der_Lindwurm)15. September 2016

Die erwähnten Bereiche beziehen sich auf Fragen zum Thema Finanzen, Wohnen und Gesundheit. Das Wahlrecht ist aber nicht eingeschränkt, wie Christian Berger mir erklärt: "Es gibt höchstpersönliche Rechte, die nicht durch einen Sachwalter verwaltet werden können. Bei uns im Verein beantragen wir auch keine Wahlkarten, wir weisen die Klienten lieber darauf hin, selbst zur Gemeinde zu gehen."

Es werden Alltagstrainings angeboten, die den Besachwalteten eine organisatorische Hilfestellung geben sollen, wie man wählt, aber nicht wen. "Auch wenn der Klient zu uns kommt und fragt, wen er wählen soll, wird es von uns keine Wahlempfehlung geben. Wir sagen dann, er soll sich das Wahlprogramm im Internet anschauen und dann kann man nochmal darüber reden, wenn man sich nicht auskennt", meint Christian Berger.

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So fragt Paul beispielsweise manchmal seinen Sachwalter, wenn er die Meldungen in den Nachrichten nicht richtig einordnen kann. Er fühlt sich dadurch aber in keiner Weise beeinflusst: "Ich hatte nie das Gefühl, dass er mir was einreden will. Ich habe meine Wahlkarte selbst beantragt und sie ganz normal ausgefüllt."

Lest hier, wie sich Schizophrenie anfühlt

Auch Roman hat seit 13 Jahren einen Sachwalter. Er hatte sich durch eine psychische Erkrankung damals viele Schulden angehäuft. Ein Sachwalter unterstützt ihn deswegen in finanziellen Angelegenheiten: "Wir wählen ganz normal. Man geht zum Gemeindeamt oder bestellt sich die Karte und dann ist das erledigt. Das wird vor unseren Augen zugeklebt."

Er fühlt sich durch die Aussagen von Vilimsky diskriminiert: "Ich sehe nicht ein, warum wir nicht wählen sollen dürfen. Das ist eine Diskriminierung. Wir sind genauso Menschen und keine Aussätzigen."

Und genau das ist das Problem: Harald Vilimsky unterstellt mit seiner Kritik knapp 59.000 Wahlberechtigten, dass sie ohne fremde Hilfe nicht wählen könnten. Sachwalter dürfen das Wahlrecht aber nicht beeinflussen. Trotzdem wird ihnen unterstellt, dass sie durch ihren Klienten mehrmals wählen könnten.

Wenn man bei besachwalteten Menschen anfängt, wo hört man auf?

Vielen Menschen soll also grundlos ihr Wahlrecht genommen werden: "Wir stellen immer wieder fest, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung sehr unterschätzt werden. Kognitiv oder sprachlich können sie sich vielleicht nicht ausdrücken, aber sie haben trotzdem viel mehr Fähigkeiten, als man ihnen zutraut. Wenn jemand sehr pflegebedürftig ist, dann wird er das Wahlrecht aus faktischen Gründen nicht ausüben können", erklärt Christian Berger.

Vilimskys Aussage ist also nur die oberflächliche Schlussfolgerung eines viel tiefgreifenderen Problems. Alles dreht sich um die Problematik, wer mitentscheiden darf und wer nicht. 0,7 Prozent sind kein unwesentlicher Anteil für eine Wahl, wenn man bei besachwalteten Menschen anfängt, wo hört man auf? Mit ihren Forderungen sorgt die FPÖ neben Empörung vor allem für eins: Unverständnis. Der Vorschlag macht Paul traurig: "Dass ich jetzt nicht wählen dürfen soll, verstehe ich nicht. Das ist deprimierend."

Christian Berger versteht ebenfalls nicht, warum man gerade den Besachwalteten das Wahlrecht entziehen will: "Ich kenne auch in meinem Umfeld nur wenige Menschen, die von sich selbst behaupten, dass sie sich aktiv mit dem Wahlprogramm beschäftigen. Ich sehe es überhaupt nicht ein, dass Menschen mit einem Sachwalter nicht wählen gehen sollen oder dürfen, wenn andere sich genauso wenig oder noch weniger damit beschäftigen."


Foto: Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles KG / Mike Ranz