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meinungsfreiheit

Free Mario: Wir holen Balotelli aus seinem Knebelvertrag!

Mario Balotelli hat beim AC Mailand einen Vertrag unterschrieben, der so ähnlich Offizieren der italienischen Luftwaffe vorgelegt wird. Heißt: Kein Twitter, kein Irokese etc.. Im Dienst der Menschlichkeit werden wir jeden einzelnen Punkt anfechten.

Mit großem Entsetzen mussten wir heute morgen lesen, dass Stürmer-Star a.D. Mario Balotelli bei seiner Vertragsunterzeichnung mit dem AC Mailand mit vorgehaltenem Nudelholz dazu gezwungen wurde, einem separaten Verhaltenskodex zuzustimmen. Dieser soll laut Medienberichten von der italienischen Luftwaffe inspiriert sein. Wir fragen uns: Wie kann es sein, dass ein Spieler von seinem Arbeitgeber in Spe dermaßen schikaniert wird? Aus diesem Grund haben wir uns intensiv—aber nie ganz ernst gemeint—mit den Vorgaben dieses Knebelvertrags auseinandergesetzt, um herauszufinden, ob und in wieweit er gegen geltendes (Pseudo-)Recht verstößt. So viel sei gesagt: Wir müssen Super Mario aus diesem Knebelvertrag unbedingt befreien!

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Twitterverbot

Dieser Passus beschneidet neben der Handlungsfreiheit ganz eindeutig auch die Meinungsfreiheit von Super-Mario. Dabei ist die Meinungsfreiheit ein absolutes Grundrecht und wurde schon 1789 in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als „eines der kostbarsten Rechte des Menschen" bezeichnet. Heute gilt sie außerdem als eine der Grundvoraussetzungen für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates. Obwohl: Der AC Mailand wird ja von Silvio Berlusconi regiert. Und der lässt in Sachen Rechtsstaatlichkeit auch schon mal fünfe gerade sein. Aber jetzt mal im Ernst: Mario Balotelli Twitter wegzunehmen ist fast genauso fies, wie Loddar Matthäus das Heiraten zu verbieten!

Übrigens: Sein Instragram-Account scheint er weiterhin benutzen zu dürfen. Hätten sie ihm das auch noch verbieten wollen, wäre es für die Milan-Verantwortlichen wohl eng geworden:

Irokesenverbot

Die Tatsache, dass der Verein Balotelli verbieten möchte, zu seiner berühmten Irokesen-Frise zurückzukehren, berührt glasklar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG, auch wenn das natürlich nur für Deutschland gilt. Aber hey, die werden doch da unten auch ein Grundgesetz haben! Und wie soll er jetzt bitte seine Kinderschuhe gewinnbringend vermarkten können, wenn er selber gar keinen Iro mehr trägt? Wenn er übrigens gegen eine der im Verhaltenskodex festgelegten Regeln verstößt, soll das bis zur Auflösung seines Vertrags führen können. Wir stellen die (rein rhetorische) Frage: Ist das nicht schon Nötigung?

Pünktlichkeit

Super Mario musste sich dazu verpflichten, stets pünktlich zum Training zu erscheinen. Eindeutig ein weiterer Eingriff (zumindest laut VICE-Sports-Rechtsprechung) in sein Persönlichkeitsrecht und wohl auch in die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2. Abs. 1 GG. Wer Mario kennt, weiß, dass er gerne mal ausschläft und/oder ein bisschen länger im Bad braucht. Auch seine Brillis müssen ordnungsgemäß geputzt werden. Außerdem kommt man einfach nicht pünktlich aus dem Bett, wenn man den Tag zuvor ordentlich feiern war—oder eben mit der Lieblingsgespielin von Wayne Rooney im Bett.

Tanzverbot

Sein alter und neuer Arbeitgeber hat ihm verboten, vor Pflichtspielen in die Disco zu gehen. Wir sagen: Noch so ein Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und eine fiese Beschneidung seiner Handlungsfreiheit. Wenn man schon das Vormittagstraining (schuldlos) verschlafen hat, sollte man dafür abends eine extra Trainingsschicht einschieben dürfen. Das sollte doch auch im Interesse seines Vereins liegen, oder? Und was gibt es da Besseres, als umringt von schönen Frauen und bei saunaähnlichen Temperaturen und im völligen Einklang mit dem eigenen Körper an seiner Fitness zu arbeiten? Bikram-Yoga ist doch auch nichts anderes!