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Verbrechen

Warum eineiige Zwillinge der Albtraum jeder Staatsanwaltschaft sind

"Wir vertreten in unserer Kanzlei auch ein Zwillingspärchen und das ist immer eine helle Freude, die in Bußgeldsachen zu verteidigen", sagt ein Strafverteidiger.
Zwillinge verbunden mit Handschellen
Symbolfoto: imago | Torsten Becker || Bearbeitung: VICE

Den ersten Einblick in die Verbrecher-Welt, in Raub, Betrügerei und Diebstahl, bekommen viele von uns schon als Kind. Beim Durchblättern von Micky Maus-Comics. Dort lernen wir, dass die Bösen – die Männer von der Panzerknacker-Bande – alle irgendwie gleich aussehen. Blaue Mütze, roter Pullover, schwarze Augenbinde, die gleiche Knollenase im Gesicht. Nur durch eine Nummer auf der Brust kann man die Gangster unterscheiden. Ein Glück für Staatsanwaltschaften, dass die Realität anders aussieht. Zumindest meistens. Denn wenn wirklich mal Menschen vor Gericht stehen, die exakt gleich aussehen, eineiige Zwillinge, wird es für die Justiz oft anstrengend.

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Einer der bekanntesten deutschen Zwillings-Kriminalfälle ist wohl der Einbruch ins KaDeWe vor zehn Jahren. Die Täter ließen damals Schmuck und Uhren im Millionenwert mitgehen. Bis heute ist das meiste verschollen. Die beiden Hauptverdächtigen, eineiige Zwillingsbrüder, wurden wieder freigelassen. Die ohnehin dürftige DNA-Spur – ein Schweißtropfen in einem Handschuh – passte nicht eindeutig zu einem der beiden. Weil die DNA bei eineiigen Zwillingen nahezu gleich ist, konnte man den Träger des Handschuhs, und damit den Täter, nicht zweifelsfrei ermitteln. Das Beweisstück: nutzlos. Auch ein Bewegungsprofil, erstellt aus Aufnahmen einer Überwachungskamera, konnte die beiden nicht überführen. "Wir haben uns die Zähne ausgebissen – das Verfahren ist tot", sagte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra jetzt der dpa. Es wird ihn kaum trösten, dass eineiige Zwillinge Ermittlungsbehörden auch auf andere Weise das Spiel verderben können.


Auch bei VICE: Warum es wirklich wichtig ist, vor Gericht die wahren Täter zu finden


Das Problem mit der DNA kann man heute lösen. Inzwischen gibt es Verfahren, die winzige DNA-Unterschiede finden. Die bestehen selbst bei eineiigen Zwillingen. Weil diese Verfahren teuer sind, muss man aber bei jedem Fall abwägen, ob das öffentliche Interesse den finanziellen Aufwand rechtfertigt. In jedem Fall sind das schlechte Nachrichten für Leute, die den Kray-Zwillingen nacheifern wollen, den britischen Gangster-Brüdern, deren Leben 2015 mit Legend in den Kinos lief. Die modernen DNA-Methoden spielen jedoch keine Rolle, wenn die einzigen Beweismittel zur Identifizierung der Täter Fotos oder Videos sind. Das kann der Fall sein, wenn jemand mit einer gestohlenen Kreditkarte Geld abhebt und am Automaten gefilmt wird. Oder wenn jemand durch eine Radarfalle fährt.

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Zwillinge vor Gericht: Einer war's, aber wer?

"Wir vertreten in unserer Kanzlei auch ein Zwillingspärchen und das ist immer eine helle Freude, die in Bußgeldsachen zu verteidigen", sagt der Berliner Strafverteidiger Carsten R. Hoenig. Auch in Bußgeldverfahren muss man genau wissen, wer der Täter war, um ihn bestrafen zu können. Aber wenn die Polizei nach dem Abgleich von Blitzerfoto und Passbild sicher ist, den Richtigen gefunden zu haben, hat Hoenig noch einen Joker parat.

"Wir schicken dann ein weiteres Passbild, nämlich vom Bruder, und fragen, ob es nicht auch der gewesen sein könnte." Dann könne man nicht mehr zweifelsfrei feststellen, welcher von den beiden es war, und müsse das Verfahren einstellen, sagt Hoenig, der für seine Zwillingsmandanten inzwischen Textvorlagen mit den jeweiligen Passbildern erstellt hat. Wichtig sei in solchen Fällen nur, dass die beiden von ihrem Auskunfts-, beziehungsweise Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Denn das haben beide – und zwar in doppelter Hinsicht.

"Sie müssen als naher Angehöriger nicht zu Lasten ihres Bruders aussagen. Und sie müssen sich auch nicht selber belasten." Wenn eineiige Zwillinge in einem Verfahren einfach behaupten würden, der jeweils andere zu sein, um so weiter die Identitätsfeststellung zu erschweren, wären sie anwaltlich aber schlecht beraten, sagt Hoenig: "Die wechselseitige Belastung ist zwar möglich, aber weil dann einer der beiden lügen müsste, könnte das zu einem weiteren Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung führen." Stattdessen solle man einfach schweigen. Vor Gericht muss man lediglich Namen, Alter, Wohnort und Beruf angeben. Davon abgesehen muss die Staatsanwaltschaft die Schuld nachweisen und nicht der Angeklagte seine Unschuld – auch bei Zwillingen. "Wenn die Zwillinge sich durch Schweigen verteidigen und es keine anderen eindeutigen Beweise gibt, ist es vorbei." Im Zweifel für den Angeklagten.

Es sei die erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie, wenn es einem gelingt, dass die Polizei die Identität des Täters nicht zweifelsfrei feststellen kann, sagt Strafverteidiger Hoenig. Und das kann bei Zwillingen nunmal erheblich komplizierter sein. Das Beispiel mit dem Blitzer gilt aber auch für Menschen ohne eineiige Zwillingsgeschwister: Auch wenn auf einem Blitzerfoto das Gesicht teilweise verdeckt ist, kann das ein Grund sein, warum man die Identität des Fahrers oder der Fahrerin nicht sicher feststellen kann und das Verfahren einstellen muss.

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