Frauen mit geistiger Behinderung werden zur Sterilisation gedrängt
Illustration: Martin Cuer

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Körperliche Selbstbestimmung

Frauen mit geistiger Behinderung werden zur Sterilisation gedrängt

Was nach einer Folge 'The Handmaid's Tale' klingt, ist bittere Realität in Deutschland.

Unsere Themenreihe widmet sich den Eingriffen in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, denen Frauen mit geistiger Behinderung ausgesetzt sind. Alle Artikel findet ihr hier.


"Die Kammer ist deshalb davon überzeugt, dass […] nur durch eine endgültige Sterilisation die Gefahr einer Schwangerschaft zuverlässig und zumutbar verhindert werden kann."
Landgericht Ravensburg, 5. Oktober 2005

Eine 21-jährige Frau wird sterilisiert, obwohl sie gar nicht erfassen kann, was das eigentlich bedeutet. Der Grund: Die junge Frau ist geistig behindert, hat Sex, und eine Schwangerschaft wird für sie von Gericht und Gutachtern als unzumutbar eingestuft. Wegen der Schwere ihrer Behinderung darf sie das nicht selbst entscheiden, "dauerhaft einwilligungsunfähig" nennt der Gesetzgeber das. Es ist nicht zu erwarten, dass die Frau jemals das Konzept von Verhütung, Schwangerschaft oder Mutterschaft verstehen wird. Trotzdem hat sie Sex und Spaß daran – für die Mutter der Frau ein Risiko. Also beantragt sie, ihrer Tochter sterilisieren zu lassen. Präventiv, damit erst gar kein Kind gezeugt werden kann.

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Dass andere Menschen entscheiden, wer seine reproduktiven Rechte wie wahrnehmen darf – und das notfalls auch gerichtlich durchsetzen können – klingt wie ein Auszug aus The Handmaid's Tale, ist jedoch deutsche Realität. Paragraph 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt in Deutschland die Sterilisation dauerhaft einwilligungsunfähiger Personen. "Es reicht nicht aus, dass die Person nur aktuell nicht einwilligungsfähig ist, sie muss voraussichtlich dauerhaft einwilligungsunfähig bleiben", erklärt Julia Zinsmeister. Sie ist Juristin und Professorin für Sozialrecht an der TH Köln und zudem Expertin für die Rechte geistig behinderter Menschen. Auch dürfe der Eingriff nur vorgenommen werden, wenn ein konkretes Schwangerschaftsrisiko bestehe. Die Frau muss also Sex haben.

"Die Schwangerschaft muss für die Schwangere lebensgefährlich sein oder ähnliche schwere Beeinträchtigungen erwarten lassen. Ein Einsatz milderer Verhütungsmittel muss zudem ausgeschlossen sein", sagt Zinsmeister. Dies betrifft Fälle, in denen hormonelle Verhütung zum Beispiel deswegen nicht angewendet werden kann, weil andere Medikamente die Wirksamkeit beeinflussen. Und es betrifft Frauen, die eine Spirale nicht vertragen.

Im Fall der 21-Jährigen hatte ein Gericht zuvor geurteilt, dass eine Spirale zur Verhütung ausreichend sei. Doch bei einer Spirale kann, wie bei allen Verhütungsmitteln, eine Schwangerschaft nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Nur eine Sterilisation schafft Sicherheit.

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Ursula Windemuth ist seit fast zwei Jahrzehnten Gynäkologin in der Nähe von Koblenz und betreut Patientinnen aus umliegenden Heimen für geistig behinderte Menschen. Sie hat selbst eine dauerhaft einwilligungsunfähige Patientin bei ihrer Sterilisation nach Paragraph 1905 betreut. "Das war eine sehr junge Patientin, mit der man durchaus sprechen konnte, wo man aber schon gedacht hat: 'Ob sie die komplette Tragweite wirklich erfassen kann?'", erzählt die Ärztin. Die junge Frau sei die einzige ihrer Patientinnen in den vergangenen 16 Jahren, bei der diese Entscheidung so getroffen wurde, sagt Windemuth. Auch, weil sie noch andere gesundheitliche Probleme gehabt habe. In allen übrigen Fällen stünde die Sterilisation nicht im Vordergrund, stattdessen würden Verhütungsmittel verordnet.

Zinsmeister vermutet, dass viele Frauen ihre Zustimmung zur Sterilisation nur geben, weil sie überredet werden.

Zinsmeister hält die Fälle, in denen Paragraph 1905 greifen würde, für theoretisch möglich – aber selten. Eine Frau müsse einerseits Sex haben und dabei Verhütung und Schwangerschaften mit ihren möglichen Folgen nicht verstehen. Gleichzeitig müssten andere Verhütungsmethoden ausgeschlossen sein und eine mögliche Schwangerschaft das Wohl der Frau gefährden. "Das ist eine ganze Wenn-und-Aber-Kette, die zeigt, wie statistisch gesehen absolut selten so ein Fall auftauchen dürfte." Zwar sind die Zahlen der durch Paragraph 1905 genehmigten Sterilisationen seit Jahren rückläufig, doch von 2005 bis 2015 wurden laut Bundesamt für Justiz insgesamt 552 der 796 beantragten Sterilisationen genehmigt. Das sind mehr als zwei Drittel. 2015 befand sich die Zahl der genehmigten Anträge mit 26 Fällen auf einem vorläufigen Tiefststand, neuere Zahlen sind noch nicht bekannt.

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Gemessen an den ganzen theoretischen Bedingungen, seien die durchgeführten Sterilisationen nach Paragraph 1905 jedoch "immer noch bedenklich hoch", sagt Zinsmeister. Für die Juristin sind aber nicht nur diese gerichtlich angeordneten Sterilisationen ein Problem, sondern die viel größere Zahl an Sterilisationen, die außerhalb des gerichtlichen Verfahrens erfolgen. Dies betrifft alle Frauen, die einwilligungsfähig sind – also prinzipiell auch verstehen, was Verhütung, Schwangerschaft und Mutterschaft bedeutet. Ärzte würden sich häufig darauf berufen, dass ihre Patientinnen sich freiwillig sterilisieren lassen wollten. "Ich würde allerdings ein Fragezeichen dahinter setzen, ob diese Einwilligung wirklich wirksam ist." Zinsmeister vermutet, dass viele geistig behinderte Frauen ihre Zustimmung zur Sterilisation nur geben, weil sie überredet werden.

"Die haben das einfach gemacht. Das war eigentlich nicht richtig. Ich wollte ja vielleicht doch ein Kind haben."

Der Anteil sterilisierter Frauen in der Gruppe geistig behinderter Frauen liegt einer Erhebung zufolge bei 18 Prozent – ein Vielfaches des Bundesdurchschnitts, der bei gerade einmal fünf Prozent liegt. Für Zinsmeister wirft das vor allem eine Frage auf: Warum willigen behinderte Frauen scheinbar freiwillig so häufig ein, sich sterilisieren zu lassen?

"Eine Sterilisation ist ein operativer Eingriff, und den würde ich nach Möglichkeit vermeiden wollen", sagt die Gynäkologin Windemuth. Da der Eingriff endgültig ist, müsse man sich sehr gut überlegen, ob man diesen Schritt wirklich gehen möchte. Die Begleitumstände, die zu der Entscheidung geführt hätten, könnten sich schließlich auch wieder ändern. Zudem sei eine solche Entscheidung auch abhängig vom Alter. "Auch bei nicht-behinderten Frauen wird altersabhängig entschieden, ob man eine Sterilisation durchführen würde oder nicht", erklärt die Medizinerin. "Bei einer 30-jährigen Frau würde man schon sehr viel mit ihr diskutieren, ob das wirklich gemacht werden soll."

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Irmi ist 67 Jahre alt, geistig behindert und wurde sterilisiert, als sie 30 Jahre alt war. Sie war bereit mit Broadly zu sprechen, wenn wir nur ihren Vornamen verwenden. "Die haben das einfach gemacht", erzählt sie. "Das war eigentlich nicht richtig. Ich wollte ja vielleicht doch ein Kind haben." Gefragt habe sie damals niemand, ihre gesetzliche Betreuung und die Pflegerin hätten miteinander gesprochen und beschlossen, dass sie keine Kinder bekommen können sollte. Die genauen Umstände weiß Irmi nicht mehr so ganz, sich an alles zu erinnern, fällt ihr schwer. Nur eins sagt sie im Gespräch immer und immer wieder, sodass kein Zweifel bestehen kann: "Ich wollte das nicht!"

Die Rentnerin glaubt rückblickend, dass sie "wahrscheinlich" überredet wurde – aus Angst der Betreuenden, dass sie ein ebenfalls behindertes Kind zur Welt bringen könnte. Ihre Stimme bricht, als sie diese Sorge ausspricht, die gar nicht ihre eigene war. Irmi war damals in einer Beziehung, lebte zur Unterbringung in einem Mutter-Kind-Heim und sah jeden Tag junge Familien heranwachsen. Auch nach der Sterilisation blieb sie dort und wusste, dass ihr diese Erfahrung für immer verwehrt bleiben würde. Wirklich über die Sterilisation reden konnte Irmi nie.

Eine repräsentative Studie fand heraus, dass viele Frauen ihre Zustimmung zur Sterilisation nur erteilt hatten, weil sie falsch informiert oder überredet worden waren.

"Wenn man mit älteren Menschen mit Behinderung arbeitet, dann ist der Großteil der 50-, 60-jährigen Frauen sterilisiert", sagt Simone Hartmann von pro familia in Nürnberg. "Es gab früher wenig Bewusstsein darüber, dass das ein schwerwiegender Eingriff ist und kein pauschales Mittel." Sie selbst berät seit fast 30 Jahren Menschen mit Behinderung zu den Themen Aufklärung, Verhütung und Familienplanung. "Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit Behinderung ist nach wie vor der umstrittenste und emotionalste Themenbereich", so Hartmann.

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Auch heute noch erhält sie Anfragen von Eltern und Betreuern zum Thema Sterilisation, es gebe viele Ängste und Befürchtungen, vor allem von Eltern, zum Teil auch von den Fachkräften. Überlegungen wie "Die können das nicht, die schaffen das nicht – was ist mit dem Kind?" seien häufig. Man sorge sich, dass Behinderungen vererbt würden. "Dabei kommt das Kind ja oft ohne Behinderung zur Welt", sagt Hartmann. Die vielerorts fehlenden Unterstützungsangebote und gesellschaftlichen Vorurteile tun ihr übriges. Menschen mit geistiger Behinderung werden nicht als selbstbestimmte potenzielle Eltern wahrgenommen, obwohl sie mit entsprechender Unterstützung häufig durchaus für Kinder sorgen können. Je nach Grad der Behinderung gibt es Mutter-Kind-Heime, Kurse und andere Unterstützungsangebote, vor Ort und im Netz. Pädagoginnen und Krankenschwestern sind in Heimen als Ansprechpartnerinnen verfügbar. Woran es meist jedoch fehlt, ist eine flächendeckende Versorgung mit genau diesen Angeboten, und der Wille, geistig behinderten Müttern eine Chance zu geben.

In einer von der Bundesregierung finanzierten repräsentativen Studie fand ein Forschungsteam unter der Leitung von Dr. Monika Schröttle von der Universität Bielefeld 2012 heraus, dass viele Frauen ihre Zustimmung zur Sterilisation nur erteilt hatten, weil sie falsch informiert oder überredet worden waren. Das Forschungsteam, zu dem auch Zinsmeister gehörte, stellte in der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Studie fest, wie wenig reproduktive Selbstbestimmung Frauen mit geistiger Behinderung insgesamt zugetraut wird. Sie befragten 1.561 geistig behinderte Frauen aus eigenen Haushalten und Heimen unter anderem zu Sexualität und Verhütung. Von den Frauen, die in einem Heim lebten und sterilisiert waren, gaben 14 Prozent an, überhaupt nicht sexuell aktiv zu sein. Sterilisiert waren sie dennoch. Unter den Befragten fand sich keine Frau, deren Sterilisation durch eine gerichtliche Anordnung erfolgt war. Theoretisch müsste man folglich davon ausgehen, dass alle sterilisierten Frauen einwilligen konnten – also die Folgen auch verstanden und wollten. Dennoch sagten 15 Prozent, dass sie explizit gegen ihren Willen sterilisiert wurden. Ganze 42 Prozent antworteten, Betreuer oder Ärzte hätten ihnen gesagt, sie sollen sich sterilisieren lassen.

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Waren sie überhaupt richtig informiert worden? Wussten sie wirklich, was sie tun?

In der Studie zitierte Aussagen wie "Der Arzt wollte das, ich wollte das dann auch." zeigen, wie leicht diese Frauen manipuliert werden können. Eine Einschätzung, die auch Hartmann zur Sprache bringt. Laut ihr bestehe ein großes Abhängigkeitsverhältnis und gerade Menschen mit geistiger Behinderung könnten leicht manipuliert werden. "Die Frauen haben uns häufig gesagt, dass sie das zum Teil nicht freiwillig gemacht haben, sondern wirklich gezwungen oder überredet wurden", ergänzt Rechtsprofessorin Zinsmeister.

Eine wichtige Rolle spielen dabei Fachkräfte und Betreuende. Die Caritas betreut verschiedene Einrichtungen und Heime für Menschen mit geistiger Behinderung in ganz Berlin. "Sterilisation wird [von uns] abgelehnt und widerspricht der Selbstbestimmung", sagt die Fachreferentin für Behindertenhilfe Gabriela Hockertz vom Caritasverband für das Erzbistum Berlin. Auf Anfrage von Broadly, inwiefern ein so großer Trägerverband sicherstellen kann, dass die in ihren Einrichtungen betreuten Frauen nicht manipuliert werden, verweist Hockertz auf regelmäßige Teamberatung und Fallbesprechungen mit fachlicher Begleitung. "Sexualpädagogische Konzepte bieten den Rahmen für die Betreuung und gewährleisten, dass die Intimsphäre der Einzelnen gewahrt wird", erklärt Hockertz. Auch Supervision und Fortbildungen sollen sicherstellen, so die Expertin, dass im Arbeitsalltag in geeigneter Weise pädagogisch Einfluß genommen werden könne, ohne zu manipulieren".

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Frauen mit geistiger Behinderung seien aber nicht per se leichtgläubig, erklärt Zinsmeister, sondern oft einfach schlechter informiert. Es sei ein Problem, dass sie kaum Zugang zu Informationen in leichter Sprache hätten. "Bei denjenigen, die Gründe für ihre Sterilisation nannten, musste man sich fragen: Waren sie überhaupt richtig informiert worden, wussten sie wirklich, was sie tun? Kannten sie die Alternativen, wussten sie, dass es auch die Pille und Kondome gibt? Das ist zu bezweifeln", erläutert Zinsmeister in Bezug auf die Studienergebnisse. Einwilligungen, die aufgrund von unzureichenden, fehlenden oder falschen Informationen getroffen werden, sind rechtlich unwirksam.

Die Familienexpertin Hartmann wird selbst immer wieder von Eltern auf Sterilisationsmöglichkeiten angesprochen – und erfährt häufig Unmut, wenn sie auf die Selbstbestimmung der geistig Behinderten verweist. "Was es in Elternkreisen durchaus gibt: dass Adressen von Ärzten weitergegeben werden, die es am Gesetz vorbei machen", erzählt sie. "Ich hatte auch mal eine Mutter da, die sagte, sie wäre mit ihrer Tochter nach Österreich gefahren und hätte sie dort sterilisieren lassen, weil das ja in Deutschland so nicht geht." Hartmann zufolge sei das zwar nicht die Regel, aber dass solche Dinge passieren, sei unbestreitbar.

Die meisten Frauen arrangieren sich damit – ändern können sie es ohnehin nicht.

Dinge passieren, einfach so, im Privaten, im Kleinen. Doch um das noch einmal deutlich zu sagen: Viele Sterilisationen geistig behinderter Frauen erfolgen ohne rechtlich wirksame Einwilligung und gegen den Willen der Frauen. Ein unerträglicher Zustand – und theoretisch eine Körperverletzung, bei der sich Eltern oder Betreuer der Beihilfe strafbar machen, erklärt Zinsmeister. Die Abhängigkeit von Betreuern oder Eltern verhindere jedoch, dass die Sterilisation als "Verbrechen" oder ähnliches wahrgenommen werde. "Wo kein Kläger, da kein Richter", fasst sie das Dilemma zusammen.

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Die Folgen für die Frauen hingegen sind schwerwiegend. "Wenn wir in der Gruppe oder Beratung über das Thema Verhütung sprechen, kommt Sterilisation meist schnell auf den Tisch." Meist seien Frauen dabei, die sterilisiert wurden, nur einige seien in die Entscheidung einbezogen worden. "Die Frauen sind oft traurig darüber, kein Kind bekommen zu können und dass einfach so entschieden wurde", berichtet Hartmann gegenüber Broadly. Die meisten würden sich jedoch damit arrangieren – ändern können sie es ohnehin nicht.

Eine einzige Verurteilung eines Arztes wegen rechtswidriger Sterilisation könne Wunder bewirken.

Doch was tun? Der Fachausschuss der Vereinten Nationen forderte Deutschland bereits auf, den Paragraph 1905 ersatzlos zu streichen. Piotr Malachowski, Pressesprecher des Bundesjustizministeriums sagte auf Anfrage von Broadly, dass es sich bei dem Paragraphen um einen Schutzparagraphen für die dauerhaft einwilligungsunfähige Personen handle: "Würde die Vorschrift ersatzlos gestrichen, würde dieser spezifische Schutz entfallen." Anders als der Ausschuss der Vereinten Nationen, "geht der deutsche Gesetzgeber nicht davon aus, dass jede Person aufklärungs- und einwilligungsfähig ist", so Malachowski weiter.

"Dem Ausschuss der UN zufolge ist Paragraph 1905 eine Regelung, die eindeutig menschenrechtsverletzend ist", sagt hingegen Professorin Zinsmeister. Doch selbst ihn zu streichen, werde alleine kaum etwas bewirken. "Es bedarf einer Bewusstseinsveränderung", sagt die Juristin. Eine einzige Verurteilung eines Arztes wegen rechtswidriger Sterilisation – Mindestfreiheitsstrafe: drei Jahre – könne in der Ärzteschaft und der Behindertenhilfe schon Wunder bewirken, sagt sie.

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Doch passiert ist bislang nichts. Dabei gibt es noch weitere Verbesserungsvorschläge: Die umfangreiche Aufklärung aller Beteiligten, flächendeckende Betreuungsangebote auch für geistig behinderte Eltern, finanzielle Unterstützung und natürlich klare gesetzliche Regeln. Das Bundesjustizministerium verspricht hingegen, das Schutzniveau des Paragraphen 1905 kritisch zu hinterfragen. "Diese Prüfung soll in die geplanten Reformüberlegungen zur Verbesserung des Betreuungsrechts, insbesondere zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts nach Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention, einbezogen werden", sagt Malachowski.

Irmi hat trotz allem noch Wünsche für die Zukunft. Einen Partner würde sie gerne finden, mit dem sie über alles sprechen kann: "Der Charakter und das Zusammenleben ist mir wichtig. Und wie er ist. Und wie ich bin. Da soll er sich drauf einstellen." Hätte sie sich gewünscht, dass manches anders gelaufen wäre, ist sie zufrieden mit ihrem Leben? Irmi schweigt. Die Frage ist schwierig für sie. Schließlich findet sie doch noch ein paar Worte.

"Das Wichtigste ist, dass man gesund bleibt."

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