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Der mysteriöse Fall der Frau, die eine Leiche bei der Beerdigung zerstückelt hat

Abgeschnittene Brüste waren erst der Anfang, denn bei den Ermittlungen kamen dann noch weitere bizarre Details zu Shaynna S. ans Licht.

Das Verbrecherfoto von Shaynna S. | Foto: bereitgestellt von Associated Press Vor zwei Wochen wurden mehrere Zeugen in den Tulsa County District Court geladen, um von den bizarren Vorgängen zu berichten, die sich ein paar Monate vorher in einem Bestattungsinstitut im US-Bundesstaat Oklahoma ereignet hatten. Damals am 30. April rief der zuständige Bestattungsunternehmer die Polizei, weil jemand einen „Büschel Haare" vom Kopf der Leiche der 38-jährigen Tabatha L. gerissen hatte (L. war einer Krankheit erlegen). Als die Polizisten am Ort des Geschehens eintrafen, fanden sie L.s Haare neben ihrem Sarg verteilt und stellten dazu noch fest, dass das Gesicht der Verstorbenen mit einem „langen, vertikalen Schnitt" vom Haaransatz bis zur Nasenspitze versehen war. L.s Mutter sagte vor Gericht aus, dass das Gesicht ihrer Tochter mit Make-up und Lippenstift verschmiert und die Haare dazu noch im ganzen Raum verstreut gewesen wären.

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Die wohl grauenvollste Entdeckung machten dann jedoch die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens, als sie L.s Leiche für die Einäscherung vorbereiteten. Der Polizei zufolge waren sowohl die Brüste als auch eine Zehe der Frau „grob abgeschnitten und entfernt" worden. Die Körperteile wurden bis heute nicht gefunden.

Shaynna S., eine 26 Jahre alte Frau, die zuvor dabei beobachtet worden war, wie sie mit ihren Händen im Sarg herumgewerkelt hatte, wurde am Tag der Beerdigung in L.s Wohnung gestellt und verhaftet. Im Festnahme-Protokoll heißt es, dass S. ein Klappmesser bei sich trug, an dem Haare gefunden wurden, die mit denen der Leiche in Art und Farbe übereinstimmten. Außerdem wurden bei der Verdächtigen noch eine Schere, ein zusätzliches Tapetenmesser sowie verschiedene Make-up-Utensilien sichergestellt.

Anfangs nahm man S. wegen „nicht autorisierter Sektion" fest, was in Oklahoma als Vergehen angesehen wird. In den darauffolgenden Tagen wurden dann jedoch noch weitere Anklagepunkte hinzugefügt: zum einen Diebstahl (sie hatte wohl L.s Schuhe geklaut) und zum anderen Einbruch (Berichten zufolge hatte sie L.s Sohn dazu genutzt, um sich Zugang zu der Wohnung zu verschaffen). Dazu kamen dann noch die Störung einer Bestattungsfeier und die unrechtmäßige Entfernung von Leichenteilen. S. bekennt sich in allen Anklagepunkten als nicht schuldig.

Eigentlich erwartete man, dass sich S. und ihre Verteidiger diese Woche zu Wort melden würden, aber die Anklageverlesung wurde nun auf Februar verschoben. Deshalb hatte bisher nur die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, sich zu dem Fall zu äußern. Und unsere doch sehr beunruhigenden Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet.

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Dieser Fall ist nicht nur richtig schockierend, er lässt einen auch mit vielen Ungereimtheiten zurück. Wie war es zum Beispiel möglich, dass S. die Leiche während der Beerdigung und vor so vielen Leuten so zurichten konnte, ohne irgendwie aufgehalten zu werden? Mehrere Zeugen sagten aus, dass sie die Frau dabei beobachten konnten, wie sie in den Sarg griff, aber niemand weiß, wie sie es schaffte, die Leiche zu zerstückeln, ohne dass davon irgendjemand etwas mitbekam. „Wir müssen leider komplett bei Null anfangen", meinte Shane Tuell, Seargant der Polizei von Tulsa, bei der Festnahme von S. gegenüber CBS News.

Laut Associated Press setzte sich die Staatsanwaltschaft nach der Anhörung mit zwölf Zeugen in Verbindung, die „Stück für Stück rekonstruierten, wie sich S. wohl das Vertrauen der Menschen erschlich, die der Verstorbenen nahestanden. Anscheinend versicherte sie der Familie und Freunden, dass sie eine ausgebildete Visagistin sei, die die Leiche für die Beerdigung vorbereiten wollte." Und trotzdem bemerkte der Bestattungsunternehmer den Zustand der Toten erst, als die Zeremonie bereits begonnen hatte.

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Anfang Juni wurde S. auf Kaution freigelassen—mit der Auflage, dass sie sich mit der Ausnahme von Arztterminen und Notfällen nicht in Tulsa County aufhalten würde. S. verstieß bereits vier Tage nach ihrer Entlassung gegen dieses Übereinkommen, als sie zu der Wohnung zurückkehrte, wo L.s Kinder leben. Die Zeitung Tulsa World berichtete, dass S. gerade dabei gewesen war, sich ein Handy in besagtem Wohnkomplex zu besorgen, als der Hausmeister und zwei andere Frauen sie erkannten und auch den GPS-Sender an S.s Knöchel bemerkten. Im Antrag auf die Aufhebung des Freilassungsurteils heißt es außerdem, dass S. eine Perücke getragen hätte, um nicht erkannt zu werden. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde dem Antrag stattgegeben und S. befindet sich seitdem wieder hinter Gitter.

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„Du hast ihr nicht wehgetan. Sie ist genauso schön von dieser Welt gegangen, wie sie sie betreten hat." - JuliAnn L.

Aber warum nimmt jemand solche Mühen auf sich, um eine Leiche zu schänden, und besucht dann weiterhin die Kinder der Toten in deren Wohnung—vor allem, wenn das Ganze gegen die Auflagen eines Gerichtsbeschlusses verstößt? Derzeit kann man darüber nur spekulieren. Anfangs wurde noch vermutet, dass L. vielleicht eine Ex-Freundin von S.s derzeitigem Freund ist, aber diese Theorie wurde inzwischen auch schon wieder verworfen. L.s Schwägerin JuliAnn erzählte einem lokalen Nachrichtensender, dass S.s Ehemann (nicht Freund) L. schon in der High School kennengelernt hatte und die beiden seitdem in Kontakt gestanden waren—jedoch nie auf irgendeine romantische Art und Weise. Auch JuliAnn kann sich nicht erklären, was genau S. zu ihrer Tat bewegte.

Schließlich richtete sich JuliAnn noch direkt an S.: „Du hast ihr nicht wehgetan. Sie ist genauso schön von dieser Welt gegangen, wie sie sie betreten hat. Du hast jedoch vielen anderen Menschen wehgetan, die so viel durchmachen mussten—ihrer Mutter, ihrem Bruder, ihren Kindern, ihren Nichten, ihren Neffen und anderen geliebten Leuten. Aber ihr selbst hast du nicht wehgetan."

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Stephen Money, S.s erster Anwalt (inzwischen wurde er ersetzt), schien sich auch keinen Reim auf S.s Beweggründe machen zu können. In seinem Antrag vom Mai, in dem er die ihre Fähigkeit anzweifelte, vor Gericht zu erscheinen, schrieb er: „Der Rechtsbeistand hat die Angeklagte mehrmals besucht und ihm fällt es nun schwer, eine überzeugende und rationale Verteidigungsstrategie zu diesen Anklagepunkten zu entwickeln. Auf Grundlage des Eindrucks des Rechtsbeistands im Bezug auf die irrationalen Vorstellungen hinsichtlich des Zustands der Angeklagten im Zusammenhang mit der derzeitigen Anklage und der Revokation des verschobenen Urteilsspruchs war sie nicht in der Lage, den Rechtsbeistand bei ihrer Verteidigung vernünftig zu unterstützen."

Im gleichen Dokument heißt es auch, dass S.s Familie Money erzählt hat, dass S. früher sowohl an einer bipolaren Störung als auch an Schizophrenie gelitten habe. Der zuständige Richter war davon jedoch nicht überzeugt. Nachdem sie von einem forensischen Psychologen untersucht worden war, hielt man S. für fähig, weiter vor Gericht erscheinen zu können.

Was den Fall noch weiter verkompliziert, ist die Tatsache, dass S. sich zwei Wochen vor L.s Beerdigung in einem Fall von Körperverletzung schuldig bekannt hatte: Im Februar zeichnete eine Überwachungskamera auf, wie sich S. aggressiv mit Christina P. anlegte—eine Frau, die S. schon vorher angeblich mehrere Monate lang gestalkt und belästigt haben soll. P. sagt, dass sie vor fünf Jahren mit S.s Ehemann Montie Smith zusammen gewesen sei, und behauptet, dass S.s Belästigungen irgendwann so unerträglich geworden sind, dass sie eine einstweilige Verfügung gegen sie beantragen musste. Komischerweise hat aber auch S. mehrere Verfügungen gegen P. beantragt, von denen allerdings keine bewilligt wurde. S. erhielt eine 18-monatige Bewährungsstrafe, aber das Urteil wird im Anbetracht der aktuellen Geschehnisse jedoch überdacht.

Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis wir herausfinden, wie S.s Verteidigung vorgehen wird. Derzeit wissen wir nur, dass die Anklageschrift am 26. Februar 2016 verlesen werden soll. Es ist unklar, ob S. selbst vor Gericht erscheinen wird, und ihr neuer Anwalt Chad Greer hat sich zu der ganzen Sache noch nicht großartig geäußert. Er meint nur, dass S. immer noch von ihrer Unschuld ausgeht, „so wie wir das in ihrer Situation alle tun würden."