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Dr. Theo Öhlinger: Der Bundespräsident kann diese Funktionen nicht zusammenlegen. Erstens rechtlich nicht: Das ginge als eine "Gesamtänderung der Bundesverfassung" nur mit einer Volksabstimmung über ein vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit beschossenes Verfassungsgesetz und zweitens faktisch nicht: Er hat keinerlei polizeiliche oder militärische Gewaltmittel, mit denen er etwa das Bundeskanzleramt besetzen und sich zum Bundeskanzler ausrufen könnte.
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Er kann keinen Krieg erklären, das würde formell eines Beschlusses des Nationalrats erfordern, der selbst dabei verfassungswidrig handeln würde, weil das immer noch das Neutralitäts-Verfassungsgesetz nicht erlaubt. Wenn er ein entsprechendes Schreiben nach Rom schicken würde, würde dort wohl die Frage an den österreichischen Botschafter gerichtet werden, ob das ein Aprilscherz ist oder der Bundespräsident den Verstand verloren habe.Sagen wir, der Bundespräsident macht einfach alles, was er will, was wäre dann?
Wenn er alles machen würde, was er will—wie Sie es beschreiben—, dann müsste man von einer geistigen Verwirrung ausgehen: Der Bundespräsident wäre daher wegen Krankheit an der Ausübung seines Amtes verhindert und seine Funktionen würden zunächst auf den Bundeskanzler übergehen. Der Bundeskanzler als Vertreter eines an der Amtsführung verhinderten Bundespräsidenten kann alle Befugnisse ausüben, die dem Bundespräsidenten laut Verfassung zustehen.Zusätzlich müsste er, wenn das nicht schon seine Angehörigen tun, veranlassen, dass der Bundespräsident in eine entsprechende Klinik, allenfalls mit polizeilicher Gewalt, eingeliefert und dort ärztlich behandelt wird. Wäre der Bundespräsident nach 20 Tagen immer noch nicht amtsfähig, würde seine Funktion auf die drei Präsidenten des Nationalrats übergehen. Würde von den Ärzten eine unheilbare geistige Erkrankung des Bundespräsidenten festgestellt, wäre eine Neuwahl auszuschreiben.Absurdestes Szenario: Der Bundespräsident erlässt eine Notstandsverordnung, entlässt die Regierung, verschanzt sich in der Hofburg und plant mit engen Vertrauten einen Putsch. Was passiert dann?
Wenn der Bundespräsident einen Putsch plant und dabei die Regierung, im Besonderen den Innen- und den Verteidigungsminister, auf seiner Seite hätte, ist allerdings—siehe 1934—rechtlich dagegen kein Kraut gewachsen. Wahrscheinlich gäbe es dann, wie damals, einen Bürgerkrieg. Man sollte mit so etwas allerdings gar nicht spekulieren. Ich meine, dass der beste Schutz gegen Machtallüren irgendeines Politikers eine tief in der Bevölkerung verankerte Überzeugung des Werts der Demokratie ist.Hanna ist eh sehr glücklich, dass sie in einer Demokratie lebt, da darf sie nämlich auf Twitter schreiben, was sie denkt: @HHumorlos