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Prozess

Gericht: Schüler haben kein Recht auf veganes Essen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Schulen nicht alle Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Schülern berücksichtigen müssen. Geklagt hatte ein Vater einer Schülerin und sich dabei auf die im Grundgesetz verankerte Gewissensfreiheit...
Hilary Pollack
Los Angeles, US
Bild via Imago

Ach, Angestellte in der Schulkantine haben es heutzutage nicht leicht. Ständig kommen die kleinen Kunden mit ihrem Tablett in der Hand und Unmengen an speziellen Anforderungen: Einer hat eine Glutenallergie, der Nächste isst keine Kohlenhydrate, einer hat eine Erdnussallergie und wieder ein anderer ernährt sich nur noch ausschließlich von Gummibärchen. Da wird jede Mensafrau wahnsinnig.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den gestressten Cafeteria-Angestellten jetzt die Arbeit ein bisschen erleichtert: Gestern entschied das Gericht, dass Schulen nicht alle Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Schülern berücksichtigen müssen, wie zum Beispiel „Steinzeiternährung, Low Carb, Low Fat, Rohkost, Trennkost, Fruitarismus und Veganismus".

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Der Vater einer Schülerin einer Ganztagsgrundschule in Berlin-Köpenick hatte geklagt, da das Bezirksamt es abgelehnt hatte, seiner Tochter ein veganes Essen in der Schulspeisung bereitzustellen. Die Behörden meinten, dass sie dazu ein ärztliches Attest bräuchte, das bescheinigt, dass sie sich vegan ernähren muss.

Der Kläger allerdings berief sich auf die im Grundgesetz verankerte Gewissensfreiheit und die Gleichbehandlung. Andere Ernährungsüberzeugungen, zum Beispiel aus religiösen Grundsätzen, werden nämlich bei der Schulspeisung berücksichtigt; seine Tochter aber wird dadurch ausgeschlossen.

Das interessierte das Gericht aber weniger: Die Schülerin wird schließlich nicht gezwungen, das nicht-vegane Schulessen in Anspruch zu nehmen oder gar nichts zu essen. Sie könnte sich veganes Essen liefern lassen oder ihr eigenes Essen mitbringen, wie sie das bisher auch gemacht hat. Auch orientiere sich die Schulspeisung an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die eine vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche nicht empfiehlt. Aus diesen und anderen Gründen ist die Schule nicht verpflichtet, auch ein veganes Mittagessen bereitzustellen.

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Dass im Beschluss des Gerichts eine vegane Ernährung in einen Topf geworfen wurde mit meist kurzzeitigen Ernährungsweisen, wird den vielen Veganern in Berlin nicht schmecken—erst letzten Monat haben sie bewiesen, für wie viel Aufruhr sie sorgen können, als bei der Eröffnung eines veganen Restaurants wegen des Massenandrangs die Polizei ausrücken musste.

Damit ist die Meuterei der kleinen Rohköstler in Berliner Schulkantinen vorerst beendet—bis ein neuer „-ismus" daher kommt und man sich wieder vor Gericht streitet.