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Satire

Satiresendung darf AfD-Politikerin "Nazi-Schlampe" nennen

Spitzenkandidatin Alice Weidel war wenig amüsiert über die Begründung des Gerichts.
Foto: imago | Metodi Popow

Es kommt eben immer auf den Kontext und die korrekte Wortwahl an. Auch bei der Beleidigung von Politikern. Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel hatte im April einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk eingereicht, weil Christian Ehring, Moderator der Sendung extra 3, sie als "Nazi-Schlampe" bezeichnet hatte. Das Landgericht Hamburg hat nun ihren Antrag abgewiesen.

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Ende April fand in Köln der AfD-Parteitag statt. "Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte", hatte sich Weidel dort in ihrer Rede echauffiert. Was letztendlich eine freundliche Einladung zur Beleidigung darstellt. Und so verwundert es wenig, dass die Satire-Sendung kurz darauf reagierte. "Jawoll, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht", so der extra 3-Moderator Christian Ehring in der Sendung.

Weidel fand das dann doch zu unkorrekt und forderte vom NDR eine Unterlassungserklärung. Die hat der NDR abgelehnt, der Fall ging vor Gericht. Das Landgericht Hamburg argumentiert, Weidel habe als Person der Öffentlichkeit und mit ihrer Rolle als Spitzenkandidatin überspitzte Kritik hinzunehmen. Weil sie zuvor beim Parteitag die Abschaffung der politischen Korrektheit gefordert habe, sei Ehrings satirischer Beitrag klar als Reaktion erkennbar gewesen, zitiert der Spiegel aus dem Gerichtsbeschluss. In jedem Fall stünde hier die Meinungsfreiheit vor dem Persönlichkeitsrecht, so das Gericht weiter. Die Übertreibung sei als Satire "klar erkennbar".

So ähnlich hatte das vor Kurzem auch der NDR selbst gesagt. In einem Statement schrieb der Sender: Der Moderator zeige "mit seiner satirischen Überspitzung", "dass (…) ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte."

Die Entscheidung des Landgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Weidel, nach wie vor sichtlich empört über soviel Unkorrektheit, will vor dem Oberlandesgericht Beschwerde einlegen.

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