Überall will die Polizei mitlesen und zusehen: am Handy, im Internet oder Straßenverkehr. Und die Regierungsparteien schaffen immer mehr Gesetze, um den Behörden diese Überwachung zu erleichtern. Wir haben hier alle neuen Gesetze und Veränderungen der letzten Jahre von A bis Z für euch gesammelt. Und es sieht ziemlich übel aus.Die Polizei kauft regelmäßig neues und schweres Gerät an. Laut Presse sollen bis 2018 rund € 260 Millionen an die Polizei fließen, unter anderem für Helme, die Anschaffung gepanzerter Fahrzeuge oder für technische Geräte zur Überwachung. Parallel zur Polizei kauft auch das Bundesheer massiv neue Ausrüstung. Allein 2016 und 2017 wurden dafür rund 90 Millionen Euro ausgegeben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf sogenannter Crowd and Riot Control-Ausrüstung.De facto handelt es sich dabei um Polizeiausrüstung, also etwa Knüppel, Helme, Schilde und Körperpanzer. Seit 2016 darf das Bundesheer auch im Inland eingesetzt werden. Möglich sind die Bewachung von Botschaften und "sensiblen Gebäuden". Im Jänner 2017 haben sich SPÖ und ÖVP darauf verständigt, dass der Einsatz des Bundesheers im Inneren nochmals ausgebaut werden soll. Es wäre also möglich, dass künftig SoldatInnen protestierenden Menschen gegenüberstehen. Am Westbalkan, wo das österreichische Bundesheer stationiert ist, ist das bereits Realität.
Aufrüstung
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Ausweispflicht in Zügen und Bussen
Auto-Lauschangriff und Erfassung von Kennzeichen
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Biometrische Daten
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Bodycams
Bundestrojaner
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Um Schad-Programme einzuschleusen, braucht es oft Lücken in den Programmen. Regierungen suchen somit aktiv nach Lücken und stopfen sie nicht. Jüngstes Beispiel ist die "Wanna Cry"-Lücke, die im Mai 2017 für massive Cyberangriff sorgte. Wanna Cry stammte aus den Laboratorien der NSA. Damit gefährden staatliche Trojaner insgesamt die IT-Sicherheit.Das "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" regelt seit Mai 2017, dass an öffentlichen Orten die Gesichtszüge nicht mehr durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt werden dürfen. Wer sich daran nicht hält, muss bis zu 150 Euro Strafe zahlen. Offiziell wurde das Gesetz damit begründet, dass damit das Tragen von Burka und Niqab im öffentlichen Raum unmöglich gemacht werden soll. Es besteht allerdings die Befürchtung, dass gerade Frauen, die Burka oder Niqab nicht freiwillig tragen, nun endgültig aus dem öffentlichen Raum verschwinden.Den betroffenen Frauen würde es allerdings wahrscheinlich wesentlich mehr nützen, wenn sie sich weiter im öffentlichen Raum aufhalten könnten.Am 26.06.2017 wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrats eine völlige Neufassung des Datenschutzgesetzes beschlossen. Die Zustimmung von SPÖ und ÖVP im Parlament gilt als sicher. Die ursprünglichen Fristen zur Begutachtung wurden laut epicenter.works nicht eingehalten (siehe auch: Speed kills) und erschwerten kritische Stellungnahmen. Auch weitere Fristen waren so kurz, dass Stellungnahmen real kaum berücksichtigt werden konnten, wie Ö1 berichtet.Der Flüchtlingsbereich nimmt eine Vorreiterrolle in der Verschlechterung rechtsstaatlicher Standards ein. Ende Juni 2017 etwa wurde ein Gesetz beschlossen, wonach ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus gegen geflüchtete Menschen bereits eingeleitet wird, wenn gegen sie Anklage erhoben wurde. Egal, ob sie danach freigesprochen werden oder nicht. Alle paar Monate kommen neue Verschärfungen."Die Politik entfernt sich im Flüchtlingsbereich eindeutig vom Grundsatz, dass jeder Mensch das Recht auf ein faires Verfahren hat", kritisiert Rechtsanwalt Christian Schmaus. Der Wiener Anwalt, der sehr viel im Asylbereich arbeitet, meint: "Im Asylrecht oder im Sozialrecht werden Randgruppen immer weiter an den Rand gedrängt. Das wird achselzuckend zur Kenntnis genommen und sägt damit am rechtsstaatlichen Fundament."
Burka und Niqab
Datenschutzgesetz
Flüchtlinge
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Schmaus sieht kontinuierliche Verschärfungen und Eingriffe in Grundrechte. "Dass beispielsweise jemals so etwas eine Obergrenze für geflüchtete Menschen kommen könnte, hätte ich mir nicht vorstellen können."Fußballfans dienen immer wieder als Testballon für den Ausbau von staatlichen Repressionsmaßnahmen. So war etwa der Paragraf "Landfriedensbruch" (siehe auch: Landfriedensbruch) lange Zeit totes Recht und wurde erstmals wieder an Fußballfans ausprobiert. Das Verbot von Pyrotechnik kam zuerst beim Fußball, seit einiger Zeit wird es auch auf Demos angewendet.Und weitere Giftzähne drohen. Im Sicherheitspolizeigesetz ist beispielsweise festgelegt, dass Fußballfans während Spielen vorgeladen werden können, um über "rechtskonformes Verhalten belehrt zu werden". Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Bestimmungen künftig auch bei politischen Protesten angewandt werden. In Deutschland wird die "Gefährderansprache" bereits gegen politische AktivistInnen angewendet. (siehe auch: Gefährder)Auch Angelika Adensamer vom Netzwerk kritische Rechtswissenschaften sieht Fußballfans als Testfeld: "Es ist offensichtlich, dass in Fußball-Milieus ausprobiert wird, was später auch gegen soziale Protestbewegungen eingesetzt werden kann."Immer wieder ist in den Medien von sogenannten Gefährdern die Rede. Das sind Menschen, die aktuell keine strafbare Handlung gesetzt haben. Sie könnten das nach Meinung der Behörde aber möglicherweise irgendwann einmal tun (oder eben nicht). Der Begriff "Gefährder" wurde zuerst im Zusammenhang mit Fußballfans bekannt.In Österreich möchte das ÖVP-geführte Innenministerium für Gefährder eine Fußfessel einführen. Damit wird diese Person 24 Stunden am Tag überwacht. Sie sitzt zwar nicht im Gefängnis, aber es wird andauernd überprüft, wo sie sich aufhält.
Fußballfans
"Gefährder" und Fußfesseln
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Aktuell ist dieser Wunsch gescheitert, doch in Deutschland wurde im April 2017 beschlossen, dass sogenannte "Gefährder" zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden können.Damit gibt es eine Strafe, die einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, ohne dass es irgendein Delikt gegeben hat. Thomas Lohninger von der Datenschutz-NGO epicenter.works stellt die Frage: "Wie und wann hört man eigentlich auf, Gefährder zu sein?" Zu den Vorschlägen sagt er: "Wenn potenziell unschuldige Menschen mit einer Maßnahme bestraft werden, die Ersatz für das Gefängnis ist, dann verschiebt sich etwas im Staat. Dann gibt es eine Gruppe, für die der Rechtsstaat nicht mehr gilt."Im Mai 2017 haben SPÖ und ÖVP mit einem neuen Gesetz angeblich die Verteilung von Koranen im öffentlichen Raum erschwert. Zumindest stand es so in der Parlamentskorrespondenz. Genannt wurde das ganze "Integrationspaket". Dabei gibt es allerdings zwei Probleme: 1. Vom Koran steht im neuen Gesetz einfach nichts drinnen. Was tatsächlich drinnen steht: Ab jetzt können alle Verteilungen von Flugblättern, Büchern, usw. im öffentlichen Raum untersagt werden, wenn sie nach Ansicht der Behörde eine Gefährdung der "öffentlichen Ordnung und Sicherheit" darstellen.Das könnte allerdings sehr schnell sehr viele Menschen betreffen, die sich an politischen oder sozialen Protesten beteiligen. 2. Tatsächlich hatten salafistische Gruppen die Koran-Verteilungen zur Agitation genutzt. Doch auch fundamentalistische christliche Gruppen treten in Österreich auf. Stellen wir uns mal kurz vor, was los wäre, wenn jemand deshalb die Verteilung von Bibeln verbieten wollen würde. Gleiches Recht für alle religiösen Überzeugungen sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Koranverteilungen
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Landfriedensbruch
Meinungsfreiheit und "Reichsbürger"
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Im Gesetzesentwurf steht schlicht etwas anderes, als öffentlich behauptet wird. Denn im Entwurf ist keine Rede von Reichsbürgern. Stattdessen wird ganz allgemein von "staatsfeindlichen Bewegungen" gesprochen, die die Hoheitsrechte der Republik "rundweg ablehnen". Der ursprüngliche Entwurf war noch unklarer, wurde dann aber nach heftiger Kritik etwas eingegrenzt.Doch immer noch könnten Bewegungen ins Visier der Behörden geraten, die generell staatskritisch sind. Das beträfe dann etwa auch radikale linke Gruppen, wenn sie unter anderem die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen "hoheitlichen Entscheidungen" von Behörden verhindern wollen. Epicenter.works hat das Gesetz analysiert und spricht von einem "Gesinnungsstraftatbestand". Strafandrohung: bis zu zwei Jahre.Die Polizei gibt sich gern als eine neutrale Instanz, die über den Parteien steht. Doch Angelika Adensamer sieht die Polizei als eigenständige politische Akteurin: "Polizei und Verfassungsschutz setzen Gesetze nicht nur um, sondern treten als sogenannte Experten auch dafür ein, dass ihre eigenen Befugnisse immer mehr ausgeweitet werden." Für sie wäre es an der Zeit, die Behörden auch politisch verantwortlich zu machen. Gleichzeitig hat die Polizei (siehe auch: "Tätliche Angriffe" auf PolizistInnen) eine relativ eindeutige politische Schlagseite.Bei der letzten Personalvertretungswahl 2014 gingen fünf Sitze an die ÖVP, vier an die SPÖ und drei an die FPÖ. Schwarz und Blau haben also eine mehr als komfortable Mehrheit (und die SPÖ bei der Polizei gilt nicht unbedingt als am weitesten links stehender Flügel der Sozialdemokratie). Einen weiteren aufschlussreichen Anhaltspunkt liefert der Wahlsprengel 44 in Wien-Ottakring. Der Sprengel besteht aus einem Wohngebäude, in dem vor allem PolizistInnen und ihre Angehörigen wohnen. Die FPÖ hat dort zumeist ihre wienweit besten Ergebnisse, bei der Bundespräsidentschaftswahl etwa wählten fast 65 Prozent Norbert Hofer.
Polizei
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Scheiße vor der Tür
Soziale Bewegungen
Speed kills
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Spitzel
SPÖVP
Staatsschutzgesetz
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"Tätliche Angriffe" auf PolizistInnen
Terrorbekämpfung?
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Wer würde wirklich wollen, dass alles, was er oder sie jemals am Telefon gesagt hat, per Handy verschickt oder per Chat geschrieben hat, irgendwo verfügbar ist?Im großen Tierschutz-Prozess von Wiener Neustadt wurden zwischen März 2010 und Mai 2014 mehrere TierschützerInnen angeklagt. Der Vorwurf lautete auf Bildung einer kriminellen Organisation ("Mafia-Paragraf"). Dieser Paragraf sollte eigentlich, wie der Name sagt, gegen mafiöse Organisationen angewendet werden. Nun kam er gegen politische AktivistInnen zum Einsatz.Die Betroffenen wurden im Mai 2008 verhaftet und saßen teils über 100 Tage in Untersuchungshaft. Während des Prozesses wurde bekannt, dass die Polizei eine verdeckte Ermittlern (siehe auch: Spitzel) in den "Verein gegen Tierfabriken" eingeschleust hatte. Erst 2014 waren alle Angeklagten nach rund sechs Jahren freigesprochen. Der Prozess kann somit auch ohne Verurteilung als enorme Strafe angesehen werden, der die Betroffenen Jahre ihres Lebens gekostet hat. Bis heute verweigert die Republik Österreich adäquate Schadenersatzzahlungen, unter anderem für die Kosten der Verteidigung.Ende Jänner 2017 haben SPÖ und ÖVP ein neues Regierungsprogramm vorgelegt. Im Bereich "Sicherheit und Integration" sind viele der Vorhaben zusammengefasst, die in den letzten Monaten diskutiert wurden, umgesetzt wurden oder noch umgesetzt werden sollen. Unter anderem geht es dabei um das sogenannte Reichsbürger-Gesetz (siehe auch: Meinungsfreiheit), die Videoüberwachung, Kennzeichenerfassungssysteme (siehe auch: Auto-Lauschangriff), die Fußfessel für Gefährder oder die Registrierung von Wertkarten. Epicenter.works hat die verschiedenen Vorschläge der Regierung unter dem Titel "Überwachungspaket" zusammengefasst. Auf der Kampagnenseite der NGO wird zu Protesten aufgerufen.Sehr viele Gesetze, die in jüngster Zeit auf den Weg gebracht wurden, halten der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht stand. Thomas Lohninger erklärt: "Wir gewinnen meist vor dem Verfassungsgerichtshof. Das passiert aber erst Jahre, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist." Sein Vorschlag: "Es wäre viel besser, wenn bereits vorher gecheckt würde, ob ein Gesetz überhaupt verfassungskonform ist."Im Mai 2017 wurde ein neues Versammlungsgesetz beschlossen. Die Anmeldefrist für Demos wurde dabei auf 48 Stunden verdoppelt, künftig gibt es Sperrzonen rund um Kundgebungen und Versammlungen von nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen können unter bestimmten Umständen untersagt werden.Die ÖVP und verschiedene Unternehmer hatten im Vorfeld zusätzlich noch die Beschränkung von Kundgebungen auf bestimmte Orte und das Verbot angeblicher "Spaß-Demos" gefordert. Die Krone führte als Beispiel dafür unter anderem eine Kundgebung gegen Homophobie an.
TierschützerInnen
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Verfassungsgerichtshof
Versammlungsrecht
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Für die Tiroler Polizei war das noch nicht genug. Sie forderte in ihrer Stellungnahme zum Gesetz, dass künftig die Anzahl der TeilnehmerInnen von Demos von der Behörde vorgeschrieben werden kann. Parallel zu dieser Verschärfung gehen die Behörden auch immer häufiger mit Strafandrohungen gegen die AnmelderInnen von Demonstrationen vor.Das Innenministerium möchte eine umfassende Videoüberwachung des öffentlichen Raums. Dazu sollen etwa die Übertragungen von ÖBB, Verkehrsverbünden wie den Wiener Linien und den Graz Linien, der Asfinag und anderen in Echtzeit an das Innenministerium überspielt werden. Diese Daten sollen dann mindestens einem Monat gespeichert werden.Die Wirkung solcher Kameras ist allerdings stark umstritten. Sogar die Wiener Polizei hat den Großteil ihrer Überwachungskameras wieder abgebaut, wie im Jänner dieses Jahres bekannt wurde. Die wenig überraschende Begründung: Kriminelle weichen den Kameras einfach aus.Ab 2006 haben sich alle EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Speicherung von Daten zur Feststellung der Identität umzusetzen. Gespeichert wird etwa bei Telefonaten die Telefonnummer oder bei Internetnutzung die benutzte IP-Adresse. Es geht also darum, jedes Handy und jeden Computer einer bestimmten Person zuzuordnen. In Österreich wurde die "VDS" 2012 in nationales Recht übernommen. Angeblich sollte es um Terror und schwere Kriminalität gehen. Tatsächlich aber wurden vor allem Bagatelldelikte überwacht. 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof nach einer Klage aus Österreich die EU-Richtlinie für ungültig. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) drängt allerdings regelmäßig auf eine Neuauflage.Seit Anfang des Jahres fordert Innenminister Sobotka eine neue Regelung, die den anonymen Kauf von Handy-Wertkarten verbieten soll. Die geplante Regelung dürfte nun erst mal auf Eis liegen, doch es ist wahrscheinlich, dass das Thema nach der Nationalratswahl erneut auf den Tisch kommt. Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme ist sehr umstritten. Wer tatsächlich kriminell ist, wird sich eine SIM-Card besorgen können oder auf andere Formen der Kommunikation ausweichen. Doch die breite Masse der Bevölkerung hat wieder ein Stück Anonymität verloren.Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP ziehen seit mehreren Jahren ein eindeutiges Programm von Überwachung, Aufrüstung und Gesinnungsstrafrecht durch. Gleichzeitig werden soziale Proteste immer weiter erschwert, etwa durch Einschränkungen beim Versammlungsrecht oder das angebliche Reichsbürger-Gesetz (siehe auch: Meinungsfreiheit). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass nach der nächsten Wahl die FPÖ in die Regierung kommt.Es bedarf keiner großen Fantasie, um davon auszugehen, dass sie all die gesetzlichen Möglichkeiten, die SPÖ und ÖVP geschaffen haben, extensiv nützen würde. "Überwachungsmaßnahmen können nicht einzeln betrachtet werden. Denn Daten werden ja verknüpft", sagt Thomas Lohninger. "Nur eine Gesamtschau kann zeigen, ob die Verhältnismäßigkeit zwischen Freiheit und Sicherheit gegeben ist."Alle Maßnahmen, die hier genannt wurden, müssen also zusammen gedacht werden. Komplette Überwachung von Internet und Handys, Kameras im öffentlichen Raum, die Möglichkeit, alle Gesichter auf diesen Kameras durch biometrische Daten zu erkennen. Ausweiskontrollen im öffentlichen Verkehr und Kennzeichenüberwachung von PKW. Dazu noch umfangreiche Strafdrohungen für politische AktivistInnen.Diese Gesamtschau sieht reichlich düster aus. Es geht hier nicht um einzelne Gesetze, sondern um die Flut an Maßnahmen, die hier seit einigen Jahren offensichtlich konsequent und geplant umgesetzt wird. Es geht um den Umbau des Staates in einen Polizeistaat.