Wie man einen Polizeistaat aufbaut: Ein A bis Z für Österreich
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Österreich

Wie man einen Polizeistaat aufbaut: Ein A bis Z für Österreich

Wir haben ein paar Maßnahmen der Regierung zum Thema Überwachung gesammelt. Und es sieht ziemlich übel aus.

Überall will die Polizei mitlesen und zusehen: am Handy, im Internet oder Straßenverkehr. Und die Regierungsparteien schaffen immer mehr Gesetze, um den Behörden diese Überwachung zu erleichtern. Wir haben hier alle neuen Gesetze und Veränderungen der letzten Jahre von A bis Z für euch gesammelt. Und es sieht ziemlich übel aus.

Aufrüstung

Die Polizei kauft regelmäßig neues und schweres Gerät an. Laut Presse sollen bis 2018 rund € 260 Millionen an die Polizei fließen, unter anderem für Helme, die Anschaffung gepanzerter Fahrzeuge oder für technische Geräte zur Überwachung. Parallel zur Polizei kauft auch das Bundesheer massiv neue Ausrüstung. Allein 2016 und 2017 wurden dafür rund 90 Millionen Euro ausgegeben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf sogenannter Crowd and Riot Control-Ausrüstung.

De facto handelt es sich dabei um Polizeiausrüstung, also etwa Knüppel, Helme, Schilde und Körperpanzer. Seit 2016 darf das Bundesheer auch im Inland eingesetzt werden. Möglich sind die Bewachung von Botschaften und "sensiblen Gebäuden". Im Jänner 2017 haben sich SPÖ und ÖVP darauf verständigt, dass der Einsatz des Bundesheers im Inneren nochmals ausgebaut werden soll. Es wäre also möglich, dass künftig SoldatInnen protestierenden Menschen gegenüberstehen. Am Westbalkan, wo das österreichische Bundesheer stationiert ist, ist das bereits Realität.

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Ausweispflicht in Zügen und Bussen

Bisher musste beim Kauf eines Flugtickets ein gültiges Reisedokument vorgewiesen werden. Im Regierungsprogramm von Jänner 2017 ist festgelegt, dass künftig "alle gewerblichen Beförderungsunternehmen" haftbar sind, wenn sie Personen transportieren, die keine für die Einreise erforderlichen Dokumente besitzen. Das gilt also auch für Zug, Bus oder den öffentlichen Nahverkehr.

Diskutiert wird, ob künftig beim Kauf jedes Tickets automatisch ein Ausweis verlangt werden soll. Doch oft gibt es nur Automaten oder es wird bei den FahrerInnen bezahlt. Damit müssten künftig bei jeder Station die Ausweise aller Personen kontrolliert werden, die einsteigen. An einem konkreten Beispiel festgemacht: Im Wiener Umland fährt die Schnellbahn Richtung Tschechien, Slowakei und Ungarn. Dort müssten dann künftig die SchaffnerInnen der S-Bahn permanent durch den Zug gehen und Ausweise kontrollieren (oder es endet in einer rassistischen Gesichtskontrolle und es wird aufgrund von Hautfarbe kontrolliert).

Allerdings haben diese SchaffnerInnen keine polizeilichen Befugnisse. Wenn jemand den Ausweis nicht herzeigen will, müssten sie jedes Mal die Polizei holen. Komplettes Chaos wäre vorprogrammiert, wenn dieses Vorhaben umgesetzt wird.

Auto-Lauschangriff und Erfassung von Kennzeichen

Ebenfalls im neuen Regierungsprogramm enthalten: ein Lauschangriff auf Menschen in Autos. Betroffen sollen alle Delikte sein, die mit Höchst-Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren betroffen sind. Laut Epicenter.works wäre das ein sogenannter "großer Lauschangriff". Diese höchst eingriffsintensive Maßnahme soll also zukünftig auch bei niederschwelligeren Delikten angeordnet werden können", so die Stellungnahme von Epicenter.

Ebenfalls geplant ist eine komplette Überwachung aller Fahrzeuge durch Erfassung der Kennzeichen mittels Kameras. Laut ORF Report sollen zusätzlich die Bilder aller LenkerInnen erfasst und gespeichert werden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft.

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Biometrische Daten

Jede Person ist durch sogenannte biometrische Daten individuell erkennbar. Das betrifft unter anderem das Gesicht, der Fingerabdruck oder die Iris. In allen neuen österreichischen Reisepässen ist das Passfoto bereits biometrisch erfasst. Es ist also umfangreiches Datenmaterial vorhanden. Es gibt Kamerasysteme, die sich selbst auf Gesichter ausrichten. In Folge kann das dann mit den biometrischen Daten zusammengeführt werden. Ein Beispiel dafür findet sich in diesem Angebot einer Sicherheitsfirma.

Dass auch die Regierung in diese Richtung denkt, zeigen die Planungen zum sogenannten "Sicherheitspaket". Die Kamerasysteme von ÖBB, Asfinag und anderen Verkehrsbetreibern sollen nach Wunsch der Regierung künftig zusammen geschalten werden, die Daten dem Innenministerium in Echtzeit übermittelt werden. (-> Videoüberwachung)

"Eine solche Zusammenschaltung macht überhaupt nur Sinn, wenn diese Daten maschinell analysiert werden können", schreibt Eric Möchel auf FM4. Damit wäre eine biometrische Auswertung der Daten der Reisepässe Realität. Innenminister Sobotka hat Mitte Juni 2017 gegenüber der ZIB1 bestätigt, dass es genau in diese Richtung geht. (Siehe auch: Videoüberwachung) Die Regierung wüsste also immer bestens Bescheid, wer sich wo im öffentlichen Raum aufhält. Bei Demos könnten komplette TeilnehmerInnenlisten erstellt werden. Damit würde ein umfassender Überwachungsstaat Realität.

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Bodycams

Mit Jahreswechsel 2017/18 sollen Österreichs PolizistInnen flächendeckend mit sogenannten Bodycams ausgestattet werden. Damit werden Amtshandlungen auf Video aufgenommen. Für das Innenministerium ist wesentlich, "dass mit den Aufzeichnungen über ein Geschehen eine objektive Feststellung vorliegt. Es gibt dann nicht Aussage gegen Aussage", sagt Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck gegenüber Wien heute .

Der kleine Schönheitsfehler: Die PolizistInnen bestimmen selbst, wann die Kamera eingeschaltet wird. Und es ist kaum davon auszugehen, dass sie das tun werden, wenn sie sich selbst rechtswidrig verhalten. Gleichzeitig verweigert die Polizei seit Jahren ein offenes Tragen der Dienstnummer. Eine Kennzeichnungspflicht würde es ermöglichen, einzelne BeamtInnen auch im Nachhinein zu identifizieren.

Bundestrojaner

Seit Jahren möchte insbesondere die ÖVP eine staatliche Überwachungssoftware für "internetbasierte Kommunikation". Das gilt beispielsweise für WhatsApp, Skype oder andere Messenger. Im Regierungsprogramm von Jänner 2017 haben sich SPÖ und ÖVP bereits darauf geeinigt, dass so etwas kommen soll (wobei sich die SPÖ aktuell wieder abwartend gibt).

Damit eine solche Software funktioniert, müssten die Behörden einen sogenannten Trojaner, also ein Schad-Programm, am Gerät installieren. Die Regierung möchte allerdings nicht, dass dieser Bundestrojaner auch Bundestrojaner genannt wird. Gleichzeitig kann Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bis jetzt nicht erklären, wie ohne Trojaner eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geknackt werden kann. Ein zusätzliches Problem ist die IT-Sicherheit.

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Um Schad-Programme einzuschleusen, braucht es oft Lücken in den Programmen. Regierungen suchen somit aktiv nach Lücken und stopfen sie nicht. Jüngstes Beispiel ist die "Wanna Cry"-Lücke, die im Mai 2017 für massive Cyberangriff sorgte. Wanna Cry stammte aus den Laboratorien der NSA. Damit gefährden staatliche Trojaner insgesamt die IT-Sicherheit.

Burka und Niqab

Das "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" regelt seit Mai 2017, dass an öffentlichen Orten die Gesichtszüge nicht mehr durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt werden dürfen. Wer sich daran nicht hält, muss bis zu 150 Euro Strafe zahlen. Offiziell wurde das Gesetz damit begründet, dass damit das Tragen von Burka und Niqab im öffentlichen Raum unmöglich gemacht werden soll. Es besteht allerdings die Befürchtung, dass gerade Frauen, die Burka oder Niqab nicht freiwillig tragen, nun endgültig aus dem öffentlichen Raum verschwinden.

Den betroffenen Frauen würde es allerdings wahrscheinlich wesentlich mehr nützen, wenn sie sich weiter im öffentlichen Raum aufhalten könnten.

Datenschutzgesetz

Am 26.06.2017 wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrats eine völlige Neufassung des Datenschutzgesetzes beschlossen. Die Zustimmung von SPÖ und ÖVP im Parlament gilt als sicher. Die ursprünglichen Fristen zur Begutachtung wurden laut epicenter.works nicht eingehalten (siehe auch: Speed kills) und erschwerten kritische Stellungnahmen. Auch weitere Fristen waren so kurz, dass Stellungnahmen real kaum berücksichtigt werden konnten, wie Ö1 berichtet.

Flüchtlinge

Der Flüchtlingsbereich nimmt eine Vorreiterrolle in der Verschlechterung rechtsstaatlicher Standards ein. Ende Juni 2017 etwa wurde ein Gesetz beschlossen, wonach ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus gegen geflüchtete Menschen bereits eingeleitet wird, wenn gegen sie Anklage erhoben wurde. Egal, ob sie danach freigesprochen werden oder nicht. Alle paar Monate kommen neue Verschärfungen.

"Die Politik entfernt sich im Flüchtlingsbereich eindeutig vom Grundsatz, dass jeder Mensch das Recht auf ein faires Verfahren hat", kritisiert Rechtsanwalt Christian Schmaus. Der Wiener Anwalt, der sehr viel im Asylbereich arbeitet, meint: "Im Asylrecht oder im Sozialrecht werden Randgruppen immer weiter an den Rand gedrängt. Das wird achselzuckend zur Kenntnis genommen und sägt damit am rechtsstaatlichen Fundament."

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Schmaus sieht kontinuierliche Verschärfungen und Eingriffe in Grundrechte. "Dass beispielsweise jemals so etwas eine Obergrenze für geflüchtete Menschen kommen könnte, hätte ich mir nicht vorstellen können."

Fußballfans

Fußballfans dienen immer wieder als Testballon für den Ausbau von staatlichen Repressionsmaßnahmen. So war etwa der Paragraf "Landfriedensbruch" (siehe auch: Landfriedensbruch) lange Zeit totes Recht und wurde erstmals wieder an Fußballfans ausprobiert. Das Verbot von Pyrotechnik kam zuerst beim Fußball, seit einiger Zeit wird es auch auf Demos angewendet.

Und weitere Giftzähne drohen. Im Sicherheitspolizeigesetz ist beispielsweise festgelegt, dass Fußballfans während Spielen vorgeladen werden können, um über "rechtskonformes Verhalten belehrt zu werden". Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Bestimmungen künftig auch bei politischen Protesten angewandt werden. In Deutschland wird die "Gefährderansprache" bereits gegen politische AktivistInnen angewendet. (siehe auch: Gefährder)

Auch Angelika Adensamer vom Netzwerk kritische Rechtswissenschaften sieht Fußballfans als Testfeld: "Es ist offensichtlich, dass in Fußball-Milieus ausprobiert wird, was später auch gegen soziale Protestbewegungen eingesetzt werden kann."

"Gefährder" und Fußfesseln

Immer wieder ist in den Medien von sogenannten Gefährdern die Rede. Das sind Menschen, die aktuell keine strafbare Handlung gesetzt haben. Sie könnten das nach Meinung der Behörde aber möglicherweise irgendwann einmal tun (oder eben nicht). Der Begriff "Gefährder" wurde zuerst im Zusammenhang mit Fußballfans bekannt.

In Österreich möchte das ÖVP-geführte Innenministerium für Gefährder eine Fußfessel einführen. Damit wird diese Person 24 Stunden am Tag überwacht. Sie sitzt zwar nicht im Gefängnis, aber es wird andauernd überprüft, wo sie sich aufhält.

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Aktuell ist dieser Wunsch gescheitert, doch in Deutschland wurde im April 2017 beschlossen, dass sogenannte "Gefährder" zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden können.

Damit gibt es eine Strafe, die einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, ohne dass es irgendein Delikt gegeben hat. Thomas Lohninger von der Datenschutz-NGO epicenter.works stellt die Frage: "Wie und wann hört man eigentlich auf, Gefährder zu sein?" Zu den Vorschlägen sagt er: "Wenn potenziell unschuldige Menschen mit einer Maßnahme bestraft werden, die Ersatz für das Gefängnis ist, dann verschiebt sich etwas im Staat. Dann gibt es eine Gruppe, für die der Rechtsstaat nicht mehr gilt."

Koranverteilungen

Im Mai 2017 haben SPÖ und ÖVP mit einem neuen Gesetz angeblich die Verteilung von Koranen im öffentlichen Raum erschwert. Zumindest stand es so in der Parlamentskorrespondenz. Genannt wurde das ganze "Integrationspaket". Dabei gibt es allerdings zwei Probleme: 1. Vom Koran steht im neuen Gesetz einfach nichts drinnen. Was tatsächlich drinnen steht: Ab jetzt können alle Verteilungen von Flugblättern, Büchern, usw. im öffentlichen Raum untersagt werden, wenn sie nach Ansicht der Behörde eine Gefährdung der "öffentlichen Ordnung und Sicherheit" darstellen.

Das könnte allerdings sehr schnell sehr viele Menschen betreffen, die sich an politischen oder sozialen Protesten beteiligen. 2. Tatsächlich hatten salafistische Gruppen die Koran-Verteilungen zur Agitation genutzt. Doch auch fundamentalistische christliche Gruppen treten in Österreich auf. Stellen wir uns mal kurz vor, was los wäre, wenn jemand deshalb die Verteilung von Bibeln verbieten wollen würde. Gleiches Recht für alle religiösen Überzeugungen sollte eigentlich selbstverständlich sein.

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Landfriedensbruch

Der Mittelalter-Paragraf Landfriedensbruch war lange Zeit totes Recht. Im Wesentlichen steht da drinnen, dass es ausreicht, Teil einer Menschenansammlung zu sein, in der strafbare Handlungen geschehen – auch wenn man selbst nichts getan hat. Vor einigen Jahren wurde dieser Paragraf wieder ausgegraben und zuerst auf Fußballfans des SK Rapid (siehe auch: Fußballfans), dann in mehreren Prozessen auf AntifaschistInnen angewendet. Betroffen waren unter anderem Hüseyin C. und im großen Prozess rund um den Akademikerball Josef S. aus Jena.

Nach Protesten wurde der Paragraf verändert und heißt jetzt "schwere gemeinschaftliche Gewalt". Leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung (außer im Bereich kritischer Infrastruktur) sind nun draußen, dafür wurde die Größe der Gruppe von 100 auf nur noch 30 Personen heruntergesetzt. Im Kern hat sich aber nichts geändert. Denn eigentlich wäre zu hinterfragen, ob es diesen Paragrafen überhaupt braucht (und er wurde ja auch sehr lange nicht angewandt). Denn die im Paragraf genannten Delikte wie etwa Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung können ohnehin auch alleine bestraft werden.

Meinungsfreiheit und "Reichsbürger"

Mit einem neuen Paragrafen will die Regierung angeblich gegen die rechten sogenannten "Reichsbürger" vorgehen. Die Bewegung ist bekannt dafür, vor allem mit Nötigungen gegen StaatsbeamtInnen zu arbeiten. Einige SympathisantInnen der Reichsbürger sind höchst gefährlich. Im vergangenen Oktober etwa wurde ein Polizist in Bayern von einem Reichsbürger erschossen.

Im Fall des Mordes in Nürnberg ist ein Polizist mitangeklagt, da er den Reichsbürger kannte und vor dem Polizeieinsatz Kontakt mit dem Mann gehabt, seine KollegInnen aber nicht über die Gefährlichkeit des Mannes informiert hatte. Es kommt immer wieder vor, dass PolizistInnen mit der Bewegung sympathisieren. Doch wenn es der Regierung tatsächlich um die Reichsbürger gegangen wäre, stünden eigentlich bereits genug Paragrafen zur Verfügung, von Nötigung bis Mord. Der aktuelle Gesetzesentwurf der Regierung zeigt aber ein anderes Bild. Und wie schon in anderen Fällen ist auch hier das Problem:

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Im Gesetzesentwurf steht schlicht etwas anderes, als öffentlich behauptet wird. Denn im Entwurf ist keine Rede von Reichsbürgern. Stattdessen wird ganz allgemein von "staatsfeindlichen Bewegungen" gesprochen, die die Hoheitsrechte der Republik "rundweg ablehnen". Der ursprüngliche Entwurf war noch unklarer, wurde dann aber nach heftiger Kritik etwas eingegrenzt.

Doch immer noch könnten Bewegungen ins Visier der Behörden geraten, die generell staatskritisch sind. Das beträfe dann etwa auch radikale linke Gruppen, wenn sie unter anderem die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen "hoheitlichen Entscheidungen" von Behörden verhindern wollen. Epicenter.works hat das Gesetz analysiert und spricht von einem "Gesinnungsstraftatbestand". Strafandrohung: bis zu zwei Jahre.

Polizei

Die Polizei gibt sich gern als eine neutrale Instanz, die über den Parteien steht. Doch Angelika Adensamer sieht die Polizei als eigenständige politische Akteurin: "Polizei und Verfassungsschutz setzen Gesetze nicht nur um, sondern treten als sogenannte Experten auch dafür ein, dass ihre eigenen Befugnisse immer mehr ausgeweitet werden." Für sie wäre es an der Zeit, die Behörden auch politisch verantwortlich zu machen. Gleichzeitig hat die Polizei (siehe auch: "Tätliche Angriffe" auf PolizistInnen) eine relativ eindeutige politische Schlagseite.

Bei der letzten Personalvertretungswahl 2014 gingen fünf Sitze an die ÖVP, vier an die SPÖ und drei an die FPÖ. Schwarz und Blau haben also eine mehr als komfortable Mehrheit (und die SPÖ bei der Polizei gilt nicht unbedingt als am weitesten links stehender Flügel der Sozialdemokratie). Einen weiteren aufschlussreichen Anhaltspunkt liefert der Wahlsprengel 44 in Wien-Ottakring. Der Sprengel besteht aus einem Wohngebäude, in dem vor allem PolizistInnen und ihre Angehörigen wohnen. Die FPÖ hat dort zumeist ihre wienweit besten Ergebnisse, bei der Bundespräsidentschaftswahl etwa wählten fast 65 Prozent Norbert Hofer.

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Scheiße vor der Tür

Innenminister Wolfgang Sobotka erklärte, dass ihm vor einigen Jahren jemand regelmäßig vor die Tür geschissen hätte. Als er eine Kamera (siehe auch: Videoüberwachung) installiert hätte, wäre das sofort vorbei gewesen. Damit begründet er verstärkte Videoüberwachung. Es stellen sich (mindestens) zwei Fragen: 1. War die Aufstellung dieser Kamera nach Datenschutzrecht überhaupt legal? 2. Sollte die Aushöhlung von Grundrechten für alle Menschen in diesem Land tatsächlich von den Fäkalproblemen des Innenministers abhängig sein?

Soziale Bewegungen

Sehr viele der neuen gesetzlichen Regelungen sind angeblich für terroristische Gruppen bestimmt. Tatsächlich aber könnten eine Reihe dieser Gesetze künftig auch gegen soziale Bewegungen eingesetzt werden. Bereits in der Vergangenheit waren politische AktivistInnen immer wieder im Visier der Behörden (siehe auch: Landfriedensbruch, Tierschutz, Versammlungsrecht). Künftig könnte das noch einfacher werden. Insbesondere das angebliche Reichsbürger-Gesetz (siehe auch: Meinungsfreiheit), aber auch die weiteren Verschärfungen beim Versammlungsrecht könnten höchst problematische Auswirkungen haben.

Speed kills

Das Rad dreht immer schneller. Immer mehr neue Gesetze werden in immer kürzeren Abständen erlassen beziehungsweise vorgeschlagen. Manchmal soll gleich ganz auf die Begutachtungsfrist verzichtet werden. Denn in dieser Zeit können kritische Stellungnahmen verfasst und die Öffentlichkeit kann sensibilisiert werden.

Die meist ehrenamtlich oder mit nur wenigen MitarbeiterInnen aktiven NGOs sind da natürlich im Nachteil. Und in einer breiteren Öffentlichkeit blicken ohnehin nur noch die wenigsten durch. So treiben SPÖ und ÖVP mit ihren personell gut ausgestatteten Ministerien den Überwachungsstaat immer weiter voran. Und wenn ein Gesetz nicht durchgeht, wird es eben einige Zeit später nochmals versucht (siehe auch: Bundestrojaner).

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Spitzel

Mit dem neuen Staatsschutzgesetz wurde im Jänner 2016 der Einsatz von Spitzeln in Österreich breitflächig legalisiert. In Deutschland ist das bereits länger möglich, die Ergebnisse sind ernüchternd.

So wurde etwa das Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, weil vor Gericht klar wurde, dass die gesamte NPD (wie überhaupt große Teile der deutschen Neonazi-Szene) bis in die Spitze von Spitzeln durchsetzt sind. Geld und Ressourcen des Geheimdienstes dienten wesentlich zum Aufbau der NS-Strukturen in Deutschland. Ein weiteres Problem: V-Leute haben immer auch Eigeninteressen, sie übertreiben, um interessant zu bleiben und Geld zu verdienen.

Spitzel und V-Leute können auch zu AnstifterInnen von Straftaten werden, die ohne sie nicht geschehen wären. Damit können sie staatlichen Stellen dazu dienen, missliebige Gruppen zu zerstören. Hier habe ich mir zu diesem Thema aufgeschrieben.

SPÖVP

Seit Anfang 2007 regieren SPÖ und ÖVP gemeinsam in einer immer kleiner werdenden Koalition. Davor waren sie bereits zwischen 1986 und 2000 gemeinsam in der Regierung.

In den letzten Jahren war es zwar zumeist die ÖVP, die weitere Verschärfungen vorgeschlagen hat. Dennoch tragen beide Parteien die volle Verantwortung. Denn alle bisher umgesetzten Maßnahmen wurden nur zu Gesetzen, weil die Abgeordneten beider Parteien im Parlament zugestimmt haben.

Staatsschutzgesetz

Mit dem Staatsschutzgesetz wurde im Jänner 2016 ein neuer Geheimdienst geschaffen, der umfangreiche Befugnisse hat. Geregelt sind unter anderem der Einsatz von Spitzeln und eine sogenannte erweiterte Gefahrenerforschung. Dazu sind breite Überwachungsmaßnahmen erlaubt. Laut Schätzungen der Grünen sind durch das neue Gesetz rund 200.000 Menschen in Österreich von Überwachungsmaßnahmen betroffen.

Thomas Lohninger nennt das Gesetz den "Christbaum" für die Geheimdienste. "Zuerst wird als Struktur eine Behörde geschaffen, die verdachtsunabhängig überwachen kann und abstrakte Gefährder sucht. Und jetzt kommen Schritt für Schritt die nächsten Gesetze zur Überwachung. Sie sind die Kugeln auf dem Christbaum."

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"Tätliche Angriffe" auf PolizistInnen

Wenn jemand PolizeibeamtInnen (siehe auch: Polizei) angreift, ist das ein sogenannter "tätlicher Angriff". Egal, ob dabei irgendetwas passiert oder nicht. Sogar dann, wenn es zu keiner körperlichen Berührung kommt, gilt der Paragraf. Künftig soll das mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Bereits bisher waren es sechs Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe, die jetzt überhaupt nicht mehr möglich ist.

Neben PolizistInnen sollen auch MitarbeiterInnen von öffentlichen Verkehrsmitteln diesen Paragrafen nutzen können (hier gilt: sechs Monate Gefängnis oder Geldstrafe). Bereits eine aus dem Ruder laufende Fahrscheinkontrolle könnte also künftig im Gefängnis enden.

Dieses neue Gesetz ist Teil eines Pakets von Maßnahmen, der sogenannten Strafgesetznovelle. Sie könnte in Kürze im Parlament verabschiedet werden. Ob ein solcher Paragraf überhaupt notwendig ist, ist übrigens umstritten. Denn natürlich sind Polizisten bereits jetzt geschützt, etwa durch den Paragraf Körperverletzung.

Terrorbekämpfung?

Wer tatsächlich anonym bleiben möchte, findet immer Schlupflöcher. Verschlüsselte Kommunikation (etwa Messenger mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Browser wie Tor), Geheim-Wörter in scheinbar harmlosen Gesprächen, Einweg-Handys, persönliche Kommunikation oder gemeinsamer Zugriff auf eine E-Mail-Adresse, wo die Mails im Entwurf-Ordner abgespeichert werden. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, der Überwachung zu entgehen.

Gleichzeitig dient der angebliche "Kampf gegen den Terror" zu Überwachungsmaßnahmen, die sich real gegen große Teile der Bevölkerung wenden. Und wer sagt, er oder sie hätte nichts zu verbergen, hat möglicherweise einfach noch nicht über die Konsequenzen nachgedacht.

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Wer würde wirklich wollen, dass alles, was er oder sie jemals am Telefon gesagt hat, per Handy verschickt oder per Chat geschrieben hat, irgendwo verfügbar ist?

TierschützerInnen

Im großen Tierschutz-Prozess von Wiener Neustadt wurden zwischen März 2010 und Mai 2014 mehrere TierschützerInnen angeklagt. Der Vorwurf lautete auf Bildung einer kriminellen Organisation ("Mafia-Paragraf"). Dieser Paragraf sollte eigentlich, wie der Name sagt, gegen mafiöse Organisationen angewendet werden. Nun kam er gegen politische AktivistInnen zum Einsatz.

Die Betroffenen wurden im Mai 2008 verhaftet und saßen teils über 100 Tage in Untersuchungshaft. Während des Prozesses wurde bekannt, dass die Polizei eine verdeckte Ermittlern (siehe auch: Spitzel) in den "Verein gegen Tierfabriken" eingeschleust hatte. Erst 2014 waren alle Angeklagten nach rund sechs Jahren freigesprochen. Der Prozess kann somit auch ohne Verurteilung als enorme Strafe angesehen werden, der die Betroffenen Jahre ihres Lebens gekostet hat. Bis heute verweigert die Republik Österreich adäquate Schadenersatzzahlungen, unter anderem für die Kosten der Verteidigung.

Überwachungspaket

Ende Jänner 2017 haben SPÖ und ÖVP ein neues Regierungsprogramm vorgelegt. Im Bereich "Sicherheit und Integration" sind viele der Vorhaben zusammengefasst, die in den letzten Monaten diskutiert wurden, umgesetzt wurden oder noch umgesetzt werden sollen. Unter anderem geht es dabei um das sogenannte Reichsbürger-Gesetz (siehe auch: Meinungsfreiheit), die Videoüberwachung, Kennzeichenerfassungssysteme (siehe auch: Auto-Lauschangriff), die Fußfessel für Gefährder oder die Registrierung von Wertkarten. Epicenter.works hat die verschiedenen Vorschläge der Regierung unter dem Titel "Überwachungspaket" zusammengefasst. Auf der Kampagnenseite der NGO wird zu Protesten aufgerufen.

Verfassungsgerichtshof

Sehr viele Gesetze, die in jüngster Zeit auf den Weg gebracht wurden, halten der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht stand. Thomas Lohninger erklärt: "Wir gewinnen meist vor dem Verfassungsgerichtshof. Das passiert aber erst Jahre, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist." Sein Vorschlag: "Es wäre viel besser, wenn bereits vorher gecheckt würde, ob ein Gesetz überhaupt verfassungskonform ist."

Versammlungsrecht

Im Mai 2017 wurde ein neues Versammlungsgesetz beschlossen. Die Anmeldefrist für Demos wurde dabei auf 48 Stunden verdoppelt, künftig gibt es Sperrzonen rund um Kundgebungen und Versammlungen von nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen können unter bestimmten Umständen untersagt werden.

Die ÖVP und verschiedene Unternehmer hatten im Vorfeld zusätzlich noch die Beschränkung von Kundgebungen auf bestimmte Orte und das Verbot angeblicher "Spaß-Demos" gefordert. Die Krone führte als Beispiel dafür unter anderem eine Kundgebung gegen Homophobie an.

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Für die Tiroler Polizei war das noch nicht genug. Sie forderte in ihrer Stellungnahme zum Gesetz, dass künftig die Anzahl der TeilnehmerInnen von Demos von der Behörde vorgeschrieben werden kann. Parallel zu dieser Verschärfung gehen die Behörden auch immer häufiger mit Strafandrohungen gegen die AnmelderInnen von Demonstrationen vor.

Videoüberwachung

Das Innenministerium möchte eine umfassende Videoüberwachung des öffentlichen Raums. Dazu sollen etwa die Übertragungen von ÖBB, Verkehrsverbünden wie den Wiener Linien und den Graz Linien, der Asfinag und anderen in Echtzeit an das Innenministerium überspielt werden. Diese Daten sollen dann mindestens einem Monat gespeichert werden.

Die Wirkung solcher Kameras ist allerdings stark umstritten. Sogar die Wiener Polizei hat den Großteil ihrer Überwachungskameras wieder abgebaut, wie im Jänner dieses Jahres bekannt wurde. Die wenig überraschende Begründung: Kriminelle weichen den Kameras einfach aus.

Vorratsdatenspeicherung

Ab 2006 haben sich alle EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Speicherung von Daten zur Feststellung der Identität umzusetzen. Gespeichert wird etwa bei Telefonaten die Telefonnummer oder bei Internetnutzung die benutzte IP-Adresse. Es geht also darum, jedes Handy und jeden Computer einer bestimmten Person zuzuordnen. In Österreich wurde die "VDS" 2012 in nationales Recht übernommen. Angeblich sollte es um Terror und schwere Kriminalität gehen. Tatsächlich aber wurden vor allem Bagatelldelikte überwacht. 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof nach einer Klage aus Österreich die EU-Richtlinie für ungültig. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) drängt allerdings regelmäßig auf eine Neuauflage.

Wertkarten

Seit Anfang des Jahres fordert Innenminister Sobotka eine neue Regelung, die den anonymen Kauf von Handy-Wertkarten verbieten soll. Die geplante Regelung dürfte nun erst mal auf Eis liegen, doch es ist wahrscheinlich, dass das Thema nach der Nationalratswahl erneut auf den Tisch kommt. Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme ist sehr umstritten. Wer tatsächlich kriminell ist, wird sich eine SIM-Card besorgen können oder auf andere Formen der Kommunikation ausweichen. Doch die breite Masse der Bevölkerung hat wieder ein Stück Anonymität verloren.

Zukunft

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP ziehen seit mehreren Jahren ein eindeutiges Programm von Überwachung, Aufrüstung und Gesinnungsstrafrecht durch. Gleichzeitig werden soziale Proteste immer weiter erschwert, etwa durch Einschränkungen beim Versammlungsrecht oder das angebliche Reichsbürger-Gesetz (siehe auch: Meinungsfreiheit). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass nach der nächsten Wahl die FPÖ in die Regierung kommt.

Es bedarf keiner großen Fantasie, um davon auszugehen, dass sie all die gesetzlichen Möglichkeiten, die SPÖ und ÖVP geschaffen haben, extensiv nützen würde. "Überwachungsmaßnahmen können nicht einzeln betrachtet werden. Denn Daten werden ja verknüpft", sagt Thomas Lohninger. "Nur eine Gesamtschau kann zeigen, ob die Verhältnismäßigkeit zwischen Freiheit und Sicherheit gegeben ist."

Alle Maßnahmen, die hier genannt wurden, müssen also zusammen gedacht werden. Komplette Überwachung von Internet und Handys, Kameras im öffentlichen Raum, die Möglichkeit, alle Gesichter auf diesen Kameras durch biometrische Daten zu erkennen. Ausweiskontrollen im öffentlichen Verkehr und Kennzeichenüberwachung von PKW. Dazu noch umfangreiche Strafdrohungen für politische AktivistInnen.

Diese Gesamtschau sieht reichlich düster aus. Es geht hier nicht um einzelne Gesetze, sondern um die Flut an Maßnahmen, die hier seit einigen Jahren offensichtlich konsequent und geplant umgesetzt wird. Es geht um den Umbau des Staates in einen Polizeistaat.