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Drogen

Auf dem Rücken der Patienten: Die Bundesärztekammer vs Cannabis als Medizin

Kaum eine Substanz ist so gut erforscht wie Cannabis, es gibt geschlagene 15.000 Studien. Der Bundesärztekammer ist das aber immer noch zuwenig.

Foto: Imago | Blickwinkel

Die Bundesregierung hatte sich entschlossen, dem Elend deutscher Cannabis-Patienten ein Ende zu setzen und angekündigt, eine Cannabis-Agentur ins Leben zu rufen, die den Anbau von „Medizinal-Hanfblüten" für Patienten organisiert und überwacht. Vielen ist bei der Euphorie über den vorläufigen Gesetzesentwurf aber nicht ganz klar, dass die einflussreichen Lobbyverbände auch noch ein Wörtchen mitreden wollen, um die jeweiligen Interessen zu wahren. Deshalb haben die Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) und die Bundesärztekammer (BÄK) letzte Woche jeweils eine Empfehlung an die Bundesregierung geschickt und um Berücksichtigung ihrer Einwände gebeten.

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Die Apotheker begrüßen die Abgabe von pflanzlichen Cannabis und Sativex sowie Dronabinol grundsätzlich. Sie bestehen aber darauf, dass sich die Einnahmeempfehlung bei Cannabisblüten auf das Verdampfen (Vaporisieren) beschränkt und dazu eine genauere Dosierempfehlung als derzeit gegeben sein soll sowie andere, kleinere Änderungen. Auch Backen und Rauchen sollen als Einnahmeform nicht unterstützt werden, weil eine genaue Dosierung beim Essen sehr schwer und das Rauchen generell zu vermeiden sei. Grundsätzlich aber haben die Apotheker kein Problem damit, fortan neben Sativex und Dronabinol auch echte Buds über die Apo-Theke abzugeben.

Kommt nicht in die Tüte

Die Bundesärztekammer (BÄK) will weiterhin um jeden Preis vermeiden, dass pflanzliches Cannabis in Deutschland an Patienten abgegeben wird. In ihrer Stellungnahme fordern der Verband, lediglich Fertigarzneien und allenfalls Rezeptursubstanzen besser verfügbar zu machen. Wer, so wie mehr als 500 Inhaber einer Ausnahmegenehmigung, nachweislich die echten Blüten mit dem vollen Cannabinoid-Spektrum benötigt, ist nach Meinung der BÄK nicht in der Lage, seine Medizin ohne Selbstgefährdung zu zu dosieren und einzunehmen. Als Betroffener könnte ich das fast schon als Bevormundung auffassen, schließlich ist es mir seit vielen Jahren nur dank pflanzlichen Cannabis möglich, meinen Beruf auszuüben und den Pflichten als Vater nachzukommen.

„Die Bundesärztekammer und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) begrüßen grundsätzlich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, eine erweiterte Verordnungsfähigkeit cannabinoidhaltiger Arzneimittel zu schaffen. Eine Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten wird jedoch abgelehnt."

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Das war eigentlich schon vor einem Jahr klar, als der Ärztekammer-Präsident Montgomery die Kompetenz des Bundestages grundsätzlich in Frage gestellt hatte: „Wir wollen die Apotheke nicht zum Coffeeshop machen. Es muss klar sein, in welcher Dosis Cannabis verabreicht wird. Die Produkte müssen zugelassen, sicher und verträglich sein, so wie jedes andere Medikament auch. […..] Da ist nicht der Bundestag gefragt, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss und die Krankenkassen."

Ganz so drastisch wie damals formuliert die BÄK ihre Empfehlung ans Hohe Haus nicht, anscheinend herrscht bei den Kassenärzten angesichts der Aussicht auf in Deutschland angebautem, medizinischem Cannabis gerade Torschlusspanik. Die Abgeordneten müssten den Wunsch der BÄK nachträglich in den Gesetzentwurf einbauen, wahrscheinlich will man sich deswegen von Seiten der Ärzte nicht zu kritisch zeigen.

Kaum eine Substanz ist so gut erforscht wie Cannabis

Was in der Stellungnahme auf den ersten Blick ziemlich wissenschaftlich anmutet, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als besserer Witz. Man verweist auf die nicht ausreichende Zahl von Studien, erwähnt aber dabei nicht, dass es bei uns rechtlich sehr schwierig bis unmöglich ist, Studien mit echtem Cannabiskraut an Patienten durchzuführen. Ginge es nach dem Wunsch der BÄK, bliebe das aufgrund des derzeitigen Status von Cannabis auch weiterhin so. Dabei würde ein Blick über den Großen Teich ausreichen, um sich ein besseres Bild zu machen. In den USA und Kanada gibt es mehr Studien zu medizinischem Cannabis als zu den meisten anderen Substanzen, von denen die meisten dem Kraut positive, therapeutische Eigenschaften bescheinigen. Angaben der Fachzeitschrift „Medicinal Research Reviews" zufolge gab es bis 2008 schon 15.000 Studien oder wissenschaftliche Arbeiten zu Cannabis oder zu Cannabinoiden. NORML-Direktor Paul Armentano hat recherchiert, dass es bis 2010 sogar schon über 20.000 waren. Zudem gab es zwischen 2005 und 2009 37 kontrollierte Studien zum therapeutischen Einsatz von Cannabis und Cannabinoiden: In neun von ihnen wird eine Linderung von Spastiken bei Multipler Sklerose, bei vier eine Symptomlinderung und Appetitsteigerung bei HIV/AIDS belegt. Die Linderung chronischer Schmerzen und die Wirkungen von Cannabis bei Darm-Fehlfunktionen, bei Übelkeit und Erbrechen und bei Schizophrenie wird von jeweils zwei Studien behandelt, jeweils eine behandelt den Grünem Star sowie zwei andere Indikationen. Seit viele Staaten pflanzliches Cannabis als Medizin legalisiert haben, sind weit über 100 Studien dazugekommen. Anders als die BÄK meint, belegen zahlreiche dieser Studien einen medizinischen Nutzen von natürlichem Cannabiskraut oder Cannabis-Präparaten, werden in Europa jedoch weitestgehend ignoriert. Was die Bundesärztekammer zu ihrer Cannabis-feindlichen Haltung veranlasst, kann nur spekuliert werden. Der Preis für Fertigprodukte und Rezeptursubstanzen, deren Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von der BÄK ausdrücklich unterstützt wird, sind jedenfalls vier bis achtmal so hoch wie für pflanzliches Cannabis. Selbst das kostet immer noch stolze 15 Euro pro Gramm.

Die dritte Stellungnahme zum Thema, die von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) veröffentlicht wurde, stammt vom Cannabinoid-Spezialisten Dr.Franjo Grotenhermen und spiegelt die Sicht der meisten Betroffenen wider.

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„Die ACM begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Erleichterung des Zugangs der Bevölkerung zu einer Therapie mit Cannabis bzw. auf Cannabis basierenden Medikamenten. Insbesondere begrüßt sie die Pläne zur Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten, Möglichkeiten zur Erstattungsfähigkeit von Cannabis basierten Medikamenten sowie den Aufbau einer Cannabis-Agentur zur Sicherstellung der Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten in Deutschland. Nach Auffassung der ACM sollte die Entscheidung über eine Therapie mit Cannabis basierten Medikamenten im Dialog zwischen Arzt und Patient über mögliche Ansätze zur Behandlung schwerer Erkrankungen erfolgen. Insbesondere sollte diese Entscheidung bzw. diese Behandlungsoption nicht von den finanziellen Ressourcen der betroffenen Patienten abhängen. […]. Dieser restriktive Umgang wird dazu führen, dass die erforderliche Therapiefreiheit in anderen Fällen weiterhin nur für vermögende Patienten besteht."

Schlechte Versorgungslage als Dauerzustand

Vorausgesetzt, es gibt überhaupt Gras. Denn derzeit sieht sich das Cannabis-Büro der Niederlande (BMC) außer Stande, den steigenden Bedarf deutscher Cannabis-Patienten im benötigten Umfang zu decken.

„[…]. Im Laufe der Jahre ist die Anzahl von Patienten in den Niederlanden und im Ausland langsam angestiegen. Eine erhöhte Nachfrage seit 2013 hat zum Aufbau einer zweiten Anbaulokalität durch die vom BMC beauftragten Produzenten geführt. Diese zweite Produktionsstätte öffnete ungefähr vor einem Jahr und konnte zur Verdreifachung der Produktion führen. Allerdings war es nicht möglich, den gewachsenen Bedarf vollumfänglich zu decken. Ein Anbauzyklus dauert ungefähr vier Monate, danach folgen die Analyse und der Verpackungsprozess. Derzeit ist genug Cannabis auf Lager, um den niederländischen sowie den Bedarf der meisten anderen Länder zu decken. Wir haben im vergangenen Jahr schon viel mehr nach Deutschland exportiert, aber wie Sie wissen, hat sich die Situation in Deutschland verändert und die Zahl der Patienten steigt schnell an. Die deutschen Behörden und der Anbieter Fagron stehen in engem Kontakt [mit uns], um über Lösungen zu reden. Für weiterreichende Informationen zu diesem Thema rate ich Ihnen, Ihre eigenen Behörden zu zu kontaktieren, da diese sich bezüglich der Import-Mengen und der aktuellen Entwicklung in Deutschland besser auskennen," antwortete die Rechtsabteilung des BMC auf Anfrage.

Passend dazu kann meine Apotheke die vor einer Woche bestellte Medizin erst heute liefern, ursprünglich hieß es sogar, ich müsse bis Ende des Monats warten. Da die Cannabisagentur mindestens ein bis zwei Jahre brauchen wird, um die Versorgung selbst sicher zu stellen, wird sich trotz der angekündigten Erleichterung vorerst wenig ändern. Schließt das geplante Gesetz pflanzliches Cannabis mit ein, wird die Zahl der Patienten noch schneller ansteigen, was zu weiteren Lieferengpässen führen wird. Schafft es die Empfehlung der BÄK gar ins Gesetz, bleibt Cannabispatienten wohl nur noch der illegale Eigenanbau. Es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht gestattet Günther Weiglein und seinen Mitklagenden in diesem Jahr endgültig, ihre Medizinal-Blüten als Übergangslösung ganz legal selbst anzubauen, bis die Regierung das mit dem Anbau irgendwann einmal für uns in die Hand nimmt.