Wolfgang H. kommt mal wieder von der Polizei. Erst vor zwei Wochen wurde er aus der Haft entlassen. Jetzt musste er eine DNA-Probe abgeben, angeordnet vom Amtsgericht Amberg. Damit man Wolfgang leichter identifizieren kann, wenn er wieder ein Verbrechen begeht. “Die angeordnete Maßnahme steht im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat”, heißt es in einem Schreiben der Polizei. Es klingt so, als ob der Mann mit der Glatze und den sanften Gesichtszügen ein schwerer Junge wäre. Vielleicht ein Bankräuber, Entführer oder sogar ein Mörder. Aber all das ist der 51-Jährige nicht. Wolfgang hat Cannabis geraucht. Und dafür wird er auf die härteste Weise bestraft, die der deutsche Rechtsstaat bereithält.
An Wolfgang H.s Geschichte zeigt sich das ganze Versagen deutscher Drogenpolitik. Einer Politik, die Hunderttausende Cannabis-Konsumenten zu Kriminellen macht und manche sogar ins Gefängnis schickt. Und die trotzdem nichts an der Tatsache ändert, dass um die vier Millionen Deutsche kiffen.
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Diese Politik beschäftigt einen gewaltigen Apparat. Die Polizei ermittelte allein 2019 in 186.455 Fällen wegen sogenannter konsumnaher Delikte in Verbindung mit Cannabis. Wie viele Cannabis-Konsumierende deshalb im Gefängnis landen, erfassen die Bundesländer in ihren Statistiken nicht. Dabei ist es in Deutschland gar nicht verboten, Cannabis zu konsumieren. Aber es zu kaufen, zu besitzen, zu verkaufen oder anzubauen. Wer mit Cannabis erwischt wird, kann mit bis zu fünf Jahren Haft aber mindestens einer Geldstrafe rechnen. Bei einer geringen Menge kann die Staatsanwaltschaft auf ein Strafverfahren verzichten. Oder sie zieht es durch. So wie bei Wolfgang, den sie für sieben Monate in den Knast geschickt hat. Wegen 21 Gramm Cannabis.
Wer kifft, hat sein Leben nicht im Griff, findet eine Richterin
Im Februar 2020 bezog Wolfgang eine Zelle der JVA Bayreuth. Doch die Vorgeschichte dieser Haftstrafe beginnt schon im September 2015 auf dem Münchner Oktoberfest. Dort findet die Polizei bei ihm 14,1 Gramm Haschisch. Wolfgang wollte sich am Rande der Theresienwiese gerade einen Joint anzünden, als ihn eine Streife bemerkte. Zur Gerichtsverhandlung in München einige Monate später erscheint Wolfgang ohne Anwalt. Warum auch nicht, sagt er. In Berlin gelten sogar 16 Gramm noch als geringe Menge. So schlimm könne es also nicht kommen, habe er gedacht, selbst in Bayern, wo die Justiz besonders hart gegen Cannabis-Konsumierende vorgeht.
Die Richterin verurteilt ihn zu sieben Monaten Haft, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. “Wenn Sie ihr Leben nicht auf die Reihe bekommen, mache ich das für Sie”, habe sie gesagt.
Anmaßend findet das Wolfgang. “Ja, ich kiffe seit 35 Jahren. Aber ich habe immer gearbeitet, meine Steuern gezahlt und war nie auf irgendjemanden angewiesen. Und dann sagt mir diese Richterin, ich hab mein Leben nicht im Griff?”
Zu diesem Urteil kann wohl nur kommen, wer lediglich auf einen Teil von Wolfgangs Leben schaut. Nicht auf das, was er als Freund, als Nachbar, bei seiner Arbeit als Elektriker oder in vier Jahren als Zeitsoldat geleistet hat. Sondern auf das, was über Cannabis in seinem Vorstrafenregister steht.
1998: Einfuhr von einem Kilo Cannabis aus den Niederlanden – Ein Jahr und neun Monate Haft auf drei Jahre Bewährung
2006: Besitz von 0,38 Gramm Cannabis – 300 Euro Geldstrafe
2008: Besitz von zwei Gramm Cannabis – 750 Euro Geldstrafe
2010: Besitz von 250 Gramm Cannabis – Zwei Jahre Haft auf drei Jahre Bewährung
Das reicht, um Wolfgang 2016 zu der erwähnten Bewährungsstrafe von vier Jahren zu verurteilen. Oder zu sieben Monate Haft, wenn er gegen seine Auflagen verstößt. Diese lauten: unangemeldete Urinproben, Suchtberatung, Bewährungshilfe, keine illegalen Drogen. Die Justiz legt ihn an die Kette. Drei Jahre lang geht das so. Doch ein knappes Jahr vor dem Ende seiner Bewährungszeit, am 1. Februar 2019, bricht die Polizei die Tür seiner Amberger Wohnung auf. Hausdurchsuchung. Die Polizei habe einen Tipp erhalten, sagt er. Und sie wird fündig: 6,9 Gramm Cannabis.
Für einen Drogentest wollen die Beamten eine Haarprobe nehmen, aber auf Wolfgangs Kopf müssten sie dafür lange suchen. “In dem Moment, wo sie mir die Haare von der Brust geschnitten haben, wusste ich, dass ich in den Bau gehe.” Man weist ihm für acht Monate rückwirkend nach, dass er Cannabis konsumiert hat. Wieder steht er vor Gericht. Für den Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen soll er für sieben Monate ins Gefängnis. Und er erhält obendrauf noch mal vier Monate Haft auf drei Jahre Bewährung. Alles wegen 14,1 Gramm vom Oktoberfest und 6,9 Gramm aus seiner Wohnung.
Gehören Kiffer ins Gefängnis?
Man könnte sagen: selbst schuld. Was Wolfgang getan hat war illegal und das wusste er auch. Also muss er mit den Konsequenzen leben.
Man könnte aber auch sagen: Vielleicht muss es ja trotzdem nicht sein, dass jemand Tausende Euro Schulden durch Gerichtskosten anhäuft, seine DNA abgeben muss, den Job verliert, seine Freiheit und seine Zukunftsaussichten, weil er eine verbotene Pflanze besitzt.
Es gibt mehrere Gründe, warum unsere Gesellschaft Menschen ins Gefängnis sperrt. Für die “Vergeltung von Schuld, Abschreckung, Sicherung der Allgemeinheit, Resozialisierung der Insassen und einer Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in Recht und Gesetz”, sagt Thomas Galli in einem Interview mit dem Dummy-Magazin. Der Jurist und Psychologe hat zwei Gefängnisse geleitet und plädiert für eine radikale Reform des Justizvollzugs. Gefängnisse erfüllen ihren Zweck nicht, sagt Galli. Wolfgang H. könnte ihm als Musterbeispiel für seine Kritik dienen.
Denn ob Wolfgang diese Strafe nach all den anderen abschrecken wird: unwahrscheinlich. Auch seine Schuld an der Gesellschaft durch das Kiffen: gering. Muss man die Allgemeinheit vor ihm schützen? Fraglich. Muss er resozialisiert werden? Ebenfalls zweifelhaft. Nur weil man Joints raucht, steht man wohl kaum außerhalb der Gesellschaft – selbst wenn man vor mehr als 20 Jahren Cannabis geschmuggelt hat. Und stärkt der Staat wirklich das Vertrauen der Allgemeinheit in Recht und Gesetz, wenn er Kiffer ins Gefängnis steckt, während es völlig legal ist, viel gefährlicheren Alkohol zu trinken?
Wolfgang legt gegen das Urteil Einspruch ein. “Wegen meiner Krankheit hätte man mir eigentlich ein Rezept für den Konsum verschreiben müssen”, sagt er. Seit einigen Jahren verschlechtert ein Glaukom, auch Grüner Star genannt, seine Sehkraft. Wolfgang könnte erblinden. “Ständig hämmert das im Kopf. Tag und Nacht. Ich habe Alpträume, meine Gedanken schweben ständig um das Thema. Ich glaube, man kann sich nicht vorstellen, wie es sich anfühlt, langsam blind zu werden.” Ein Neurologe verschreibt Tabletten. Die ersten hätten ihn nur noch verschwommen sehen lassen, die zweiten ihm höllische Kopfschmerzen beschert, sagt Wolfgang. Cannabis dagegen helfe ihm. Tatsächlich haben mehrere wissenschaftliche Studien gezeigt, dass in Cannabis enthaltenes THC den Augendruck vermindern kann. Ob es sich jedoch auch zur Behandlung von Grünem Star eignet, ist noch nicht ausreichend erforscht. Und weil Wolfgang in Bayern keinen Arzt findet, der ihm Cannabis verschreibt, therapiert er sich selbst.
Das reicht vor dem Amberger Landgericht im Berufungsverfahren nicht aus. Es bestätigt das Urteil. Er sei für etwas bestraft worden, womit er niemandem wirklich geschadet hat, sagt Wolfgang. Das kennt er aus der Kindheit.
Streng erzogen von einem Berufssoldaten und einer gläubigen Katholikin wächst er in Amberg auf. “Wenn ich etwas angestellt habe, wurde das gleich sanktioniert.” Mit zwölf Jahren wirft er zusammen mit Freunden Silvesterkracher in einen Garten. Die Polizei erwischt ihn und bringt ihn nach Hause. “Ich bekam einen riesigen Anschiss, Hausarrest und dann musste ich mich bei den Leuten entschuldigen, bei denen wir die Kracher in den Garten geschmissen haben. Dabei wussten die noch nicht einmal etwas davon. Ich stand da wie ein Depp und entschuldigte mich für etwas, wovon die gar keine Ahnung hatten.”
Jetzt vor Gericht habe er sich wieder so gefühlt. “Wenn ich jemanden geschädigt habe, dann nur mich. Sonst keinen. Wenn ich von einer Brücke springe und mir beide Beine breche, werde ich dann auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt?”
Also Knast. Wie es dort war? “Scheiße.” Die ersten drei Monate habe er 22 Stunden im Einschluss gesessen. Im Bau A, Inhaftierte nennen ihn den “Rattenbau”, sagt Wolfgang. Fernsehen, vielleicht mal Kartenspielen mit Mitgefangenen, irgendwie die Endlosigkeit der Tage verkürzen. Jeder, dem er dort seine Geschichte erzählte, habe mit dem Kopf geschüttelt, gesagt, er gehöre nicht hierher. “Ich glaube, ich habe denen leid getan.” Nach sieben Monaten und einer Woche kam er am 13. Oktober 2020 frei.
Und jetzt? Jetzt will Wolfgang H. zurück in den Knast.
Nach der Haft habe ihn sein Arbeitgeber wegen Corona nicht mehr einstellen können. Ohne den Knast hätte man ihn wohl in Kurzarbeit geschickt, glaubt Wolfgang. Der Job ist weg, die alte Wohnung auch – er wohnt bei einer Freundin. So wie “die”, also die Richter, das gerne hätten, sagt Wolfgang: “Der drogensüchtige Arbeitslose, der auf der Couch hängt und sich das Zeug reinpfeift.” Aber in diese Ecke lasse er sich nicht drängen, auch nicht von seiner Bewährungshelferin. “Ich kenne diese Frau gar nicht, aber sie will über mein ganzes Leben bescheid wissen und mir vorschreiben, was ich tun soll.” Die Frau rede mit ihm, wie mit einem 20-Jährigen. Das mache er nicht mit. “Lieber setze ich mich noch mal drei Monate und drei Wochen in den Knast, bevor ich jemandem drei Jahre lang Märchen über mein Leben erzähle.”
Vielleicht – weil einem bei all den Gerichtsverhandlungen und Strafen schon mal schwindelig werden kann – ist jetzt der Zeitpunkt, um noch einmal an den Grund für all das zu erinnern. Wolfgang H. hat Teile einer verbotenen Pflanze besessen. Einer Pflanze, die als Medizin ganz legal verschrieben wird. Deshalb wurde er “im Namen des deutschen Volkes” verurteilt.
“Das Volk” würde wohl anders über Wolfgang urteilen. Mehr als 80 Prozent der Deutschen sind für eine teilweise oder vollständige Legalisierung von Cannabis. Aber solange sich das nicht in Politik und Gesetzen widerspiegelt, akzeptieren wir als Gesellschaft, dass Gerichte ihren rechtlichen Spielraum auch in einem Fall wie diesen voll ausnutzen.
Wolfgang H. sagt, er habe das, was mit ihm passiert ist, zwar akzeptiert, aber noch immer nicht verstanden. “Ich bin traumatisiert.” Aber er sei einer, der immer wieder aufsteht, sich schüttelt und weitermacht. Er will so bald wie möglich wieder ins Gefängnis und die restlichen drei Monate absitzen. Um rechtzeitig rauszukommen, wenn der Sommer da ist.
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