Cop Watch

Warum es so schwer ist, Polizisten für ihre Straftaten zu belangen

"Polizistinnen und Polizisten wissen genau, was sie tun müssen, um ihr Handeln bestmöglich zu verschleiern, zu verdecken und nicht geschnappt zu werden." – Oliver von Dobrowolski, Vorsitzender des Vereins PolizeiGrün e.V.
Oliver von Dobrowolski
Foto: Erik Marquardt

Es ist 2016, eine Gruppe Polizisten aus Baden-Württemberg fährt nach Augsburg, um zu feiern. Sie betrinken sich und landen irgendwann bei McDonalds. Dort sitzt auch ein Asylbewerber aus dem Senegal an einem Tisch. Anstatt wie jeder normale Mensch seinen Burger zu essen, klatscht einer der Beamten, ein 41-jähriger Oberkommisar, seinen angebissenen Burger auf den Kopf des Mannes, rempelt ihn an und sagt: "Black man, go home." Später verfolgt er den Senegalesen zusammen mit einem weiteren Polizisten, versucht ihn mit einem Plastiktablett zu schlagen, und verpasst ihm einen Hieb mit der Faust. Unabhängige Zeugen bestätigen das.

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Dafür wurde der Polizist, der auch schon AfD-Plakate, die gegen Flüchtlinge hetzen, in sozialen Medien likte, vom Amtsgericht Augsburg zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Doch das Urteil hätte ihn den Dienst gekostet. Deshalb ging der Mann in Berufung. Dieses Mal hat er die Taten zugegeben. Nun wurde er in zweiter Instanz zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Und: Er darf im Dienst bleiben. Das wirft Fragen auf. Diese Fragen stellen wir Oliver von Dobrowolski, Polizist in Berlin und Vorsitzender von PolizeiGrün e.V., einem landesweiten Verein für politisch grüne Polizeibeamte.

VICE: Warum bleibt ein Beamter, der einen Geflüchteten rassistisch beleidigt, ihm einen Hamburger auf den Kopf drückt und ihn schlägt, im Dienst?
Oliver von Dobrowolski: Es gibt immer Gründe, die eine strafrechtliche Schuld verringern oder ausschließen können. Wenn ich geistig eingeschränkt bin, wenn ich berauscht bin. Wenn der Täter aber aus einer Berufsgruppe kommt, die in besonderer Art und Weise damit befasst ist, solche Menschen vor solchen Taten zu schützen, dann verschärft das die Situation. Das wurde beim Urteilsspruch in zweiter Instanz nicht beachtet. In erster Instanz gab es die schwere Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geführt hätte. Es gibt drei Punkte, die dazu geführt haben können, dass das Urteil in zweiter Instanz nicht mehr so hart ausgefallen ist. Der Beamte könnte, gestützt durch andere Beamte, gesagt haben, dass sich das Opfer aggressiv verhalten habe. Oder aber, dass sich die anderen Kollegen nicht mehr erinnern. Das passiert leider recht oft, wenn Polizisten vor Gericht stehen.

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Was sind die anderen Punkte?
Der zweite Punkt ist, dass berücksichtigt wird, wie der mutmaßliche Täter oder die Täterin im Leben stehen. Was macht er beruflich, hat er eine Familie zu versorgen, ist er schon mal mit ähnlichen Taten aufgefallen? Wenn man ein Urteil über ein Jahr Freiheitsstrafe fällt, wird der Beamte entlassen. Das zertrümmert sein Berufsleben. Aber: Ein Berufskraftfahrer, der eine Verkehrsstraftat begeht, kann manchmal auch auf mildernde Umstände hoffen, wenn es um den Führerscheinentzug geht.

Der dritte Punkt ist: Der Polizist war alkoholisiert und das könnte auch für eine Schuldminderung sorgen. Aber zum Beleidigen und Prügeln hatte er ja noch genug Energie.



Sie haben gestern bei Twitter gepostet: "Ich wäre ja mal für eine neue Unvereinbarkeitserklärung: Polizisten, die Geflüchtete verdreschen, haben in der Polizei nichts (mehr) verloren." Das war bezogen auf den Vorfall in Augsburg. Was meinen Sie damit?
Die größte Polizeigewerkschaft GDP sagt, dass die Arbeit für die AfD und eine gleichzeitige Arbeit für die Polizei nicht funktioniert. Der Hintergrund sind die anstehenden Landtagswahlen in mehreren ostdeutschen Bundesländern. In Thüringen stehen auf den ersten 20 Listenplätzen für die AFD fünf Polizisten. Deswegen sprach die Gewerkschaft von einer solchen Unvereinbarkeitsvereinbarung. Darauf habe ich mich bezogen.

Wie stehen die Chancen, dass so eine Unvereinbarkeitserklärung durchgesetzt wird?
Gewerkschaften sind Berufsvertretungen, genauso wie mein Verein PolizeiGrün. Nur weil wir so etwas fordern, heißt es nicht, dass die zuständigen Innenministerien das auch wollen. Es gab Fälle, in denen Polizisten rechtsgesinnte Äußerungen getätigt haben und dann entlassen wurden. Aber es gibt keine allgemeine Erklärung gegen eine solche Einstellung.

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Inwiefern mindern Vorfälle wie der in Augsburg Ihrer Meinung nach das Vertrauen in die Polizei?
Der Täter hat gegen Grundrechte des Betroffenen verstoßen, und damit gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Das ist ein ganz hartes Ding. Bei rund einer Viertelmillion Polizistinnen und Polizisten kann man davon ausgehen, dass ein Großteil einen hervorragenden Job macht. Aber trotzdem steht dieser Großteil wegen einiger weniger Beamter unter Verdacht. Wobei das "einige wenige" gerade auch zur Diskussion steht. Ich persönlich bin der Meinung, dass es keine Einzelfälle sind.

Was heißt das für die Beamten, die ihren Job vorschriftsmäßig und erledigen?
Die Leute, die gute Arbeit leisten, müssen durch solche Vorfälle bei null anfangen. Bei einfachen Einsätzen wie Verkehrskontrollen müssen sie sich anhören: "Kümmert euch doch erst mal um eure rechtsextremen Kollegen."

"Ich persönlich bin der Meinung, dass es keine Einzelfälle sind."

Was muss passieren, um rassistische Übergriffe seitens der Polizei und Polizeigewalt zu verhindern?
Es muss sich was am Geist der Polizei verändern. Es ist wichtig, dass man sich öffnet, toleranter und weltoffener wird, dass man eine verbesserte Kommunikations- und Diversity-Kompetenz heranbildet. Das geht nur durch intensive Fortbildung. Diese Kompetenzen spielen keine ausreichende Rolle in der Fortbildung. Außerdem ist es wichtig, dass man sich sein ganzes Dienstleben lang damit beschäftigt. Kurse dazu müssen genauso verpflichtend sein wie das Schießtraining. Auch damit man es nicht wieder verdrängt durch den täglichen Dienst auf der Straße, wo Vorurteile entstehen, weil man immer wieder mit bestimmten Gruppen aus der Gesellschaft zu tun hat. Außerdem ist es wichtig, die Vorgesetzten mehr in die Pflicht zu nehmen. Wenn Probleme mit Rassismus oder Gewalt auftreten, müssen sich die Vorgesetzten darum kümmern.

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Der Kriminologe Tobias Singelnstein sagt zum Augsburg-Fall, dass er es bemerkenswert fände, "dass es bei der Konstellation von mehreren Polizeibeamten einerseits und einem Geflüchteten andererseits zu einer Verurteilung von Polizisten kommt". Das klingt, als sei das eine Überraschung für ihn. Warum werden solche Verfahren meistens eingestellt?
Obwohl es viele solcher Fälle gibt, wird bei Erhebungen immer wieder festgehalten, dass die Bevölkerung ein großes Vertrauen in die Polizei hat. Das finde ich gut. Aber wir sind dabei, uns das durch Vorfälle wie den in Augsburg kaputtzumachen. Konservative Gruppen innerhalb der Polizei sprechen bei solchen Vorkommnissen von Einzelfällen. Aber wir haben 16 Landespolizeibehörden und drei Bundespolizeibehörden, also insgesamt 19 Institutionen. In Hessen wird gegenwärtig gegen 38 Personen wegen rechtsextremer Ausfälle ermittelt. Das ist nur eine Institution. Wenn man die Zahlen auf alle Institutionen hochrechnet, dann liegen die Zahlen deutlich höher.

Was ist nun genau der Grund, warum werden die Verfahren so oft eingestellt?
Polizistinnen und Polizisten wissen genau, was sie tun müssen, um ihr Handeln bestmöglich zu verschleiern, zu verdecken und nicht geschnappt zu werden. Das bedeutet: Wir müssen davon ausgehen, dass sich die meisten Straftaten von Polizisten im Dunkelfeld abspielen, dass wir davon also nichts mitbekommen. Einige Leute haben Angst, gegen Polizisten vorzugehen, andere kommen gar nicht erst auf die Idee. Einige Kolleginnen und Kollegen decken sich gegenseitig. Das bedingt sich alles gegenseitig. Dadurch gibt es wenig Verurteilungen.

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Wenn ich Polizisten habe, die in Uniform und bewaffnet rumlaufen, die in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen können, dann ist es eine andere Dimension, wenn sie Straftaten begehen. Das wiegt deutlich schwerer als bei anderen Menschen. Polizistinnen und Polizisten haben mehr gesetzlich legitimierte Macht.

Was sollte man tun, wenn man von der Polizei rassistisch angegangen oder geschlagen wird?
Jede Straftat sollte angezeigt werden. Aber das wird tricky. Wir haben die Polizei als mutmaßlichen Täter. Die Opfer müssen zur Behörde des mutmaßlichen Täters gehen. Viele lassen das, weil sie kein Vertrauen in die Behörde haben. Viele haben begründet Angst, dass sie sich eine Gegenanzeige einfangen, wegen Nötigung oder Beleidigung und am Ende selber verurteilt werden. Das ist ein riesengroßes Problem. Es ist wichtig, sich in solchen Fällen an Polizeibeauftragte zu wenden. Das sind externe Stellen. Die können sich darum kümmern, dass diese Fälle nicht vertuscht werden. Allerdings gibt es die bisher nur in zwei Bundesländern.

Man kann also nichts tun, ohne selbst ins Visier zu geraten?
Als Zwischenlösung würde ich empfehlen, sich an eine NGO zu wenden. Es gibt Stellen, die sich um Opfer von rassistischer Polizeigewalt kümmern. Sie erstatten dann in Absprache mit der betroffenen Person eine Anzeige. Das hat mehr Gewicht. Solche Fälle dürfen nicht ungestraft bleiben. Das würde die Täter nur in ihrem Handeln bestärken und weitere Personen können so zum Opfer werden.

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