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Drogen

Wenn die Polizei von Haschisch-Plantagen träumt

In ihren Pressemeldungen bauscht die Polizei fast jeden Homegrower zu einem Walter White des Cannabis auf. Steckt dahinter ein System?
Foto: H. Lee

Letzten Mittwoch fanden Polizeibeamte in Bonn eine „professionelle Cannabis-Aufzuchtanlage". Dabei handelte es sich um ein handelsübliches „Grow-Zelt" samt acht Pflanzen. Die ganze Fabrik wurde beschlagnahmt, der Beschuldigte in U-Haft gesteckt. Angeblich, weil man davon ausgeht, dass es sich bei den gefundenen Pflanzen um eine nicht geringe Menge Cannabis handeln muss.

„Nicht gering" klingt nach „viel". Aber in Deutschland besteht eine nicht geringe Menge aus 7,5 Gramm reinem THC, weil das der Bundesgerichtshof vor 20 Jahren so entschieden hat. 7,5 Gramm THC entsprechen, je nach Wirkstoffgehalt, ungefähr 30-70 Gramm Gras. Die Menge kann bereits in einer Balkonpflanze enthalten sein, wenn sie genug Sonne, einen großen Topf und ein wenig Pflege abbekommt. Hat jemand also zwei oder drei Pflanzen in einem Zelt stehen, können die Ermittler theoretisch immer davon ausgehen, dass es sich um eine nicht geringe Menge handelt.

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Wirkliche Profi-Grower geben sich aber mit Zelten gar nicht ab, die mieten eher ganze Wohnungen oder ganze Hallen unter falschem Namen. Fast alle dieser Selbstversorger-Module im Zeltformat sind mit einer Größe zwischen 0,5 und zwei Quadratmetern für Single-Haushalte oder WGs geeignet, die ihr Gras trotz des Verbots lieber selbst anbauen, anstatt sich im nächsten Stadtpark bescheißen zu lassen. Weil die Drogenfahnder aber selten die wirklich großen Lagerhallen, dafür aber immer mehr kleine Growzelte finden, scheinen die zuständigen Pressestellen die Öffentlichkeit für dumm verkaufen zu wollen und übertreiben gerne mal.

Eine Cannabis-Pflanze in ihrem natürlichen Habitat: dem Balkon.

Von Rauschgift-Plantagen und Wärmelampen

Erst zwei Tage zuvor verursachte die Polizei Oberhausen eine Shitstorm auf Facebook, nachdem sie ein 1x1 Meter großes Zelt mit zehn Graspflanzen gefunden hatte und die Festnahme der drei Besitzer feierte, die auf einer „Haschisch-Plantage" „Rauschgift" angebaut hatten.

Das Wort „Haschisch-Plantage" impliziert große Felder und eine professionelle Produktion mit Weiterverarbeitung. Es hat jedenfalls nichts mit Leuten zu tun, die fünf, zehn oder zwanzig Pflanzen in einem Growzelt anbauen. Wer anbaut, raucht übrigens Gras. Hasch wächst gar nicht auf Plantagen.

Konfrontiert mit dieser Tatsache hat der Pressesprecher der Polizei in Oberhausen, Axel Deitermann, auf telefonische Anfrage hin eingeräumt, man habe keine Haschisch-Plantage gefunden. Die Überschrift seiner Pressemitteilung sei aus plakativen Gründen gewählt worden, schließlich enthielten die Pflanzen das Haschisch, also das THC. Super, ist ja fast wie bei der Bild, die schreibt auch über Haschplantagen, die gar keine sind, weil es so schön plakativ ist.

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Bei den Räuberpistolen aus Beamtenfeder handelt es sich auch nicht um Einzelfälle. Allein in den letzten zwei Monaten wurden so viele boulevardeske Meldungen rausgehauen, dass dahinter fast System zu stecken scheint: Am 17.10. findet die Polizei Göttingen eine „professionelle Hanfanlage" - ein Zelt mit 35 Pflanzen und sagenhaften 140 Gramm Gras. Am 11.9. enttarnen Beamte in Stuttgart einen „mutmaßlichen Rauschgifthändler" mit 15 Graspflanzen in seiner „Indoor-Plantage". Im März dieses Jahres nahmen Darmstädter Fahnder eine „Rauschgift-Plantage" hoch, die aus ein paar Pflanzen und einen „Stoffzelt" bestand.

Die Reihe grotesker Meldungen, die von der Lokalpresse oft im Wortlaut übernommen werden, ließe sich fast endlos fortsetzen, doch eigentlich klingen fast alle gleich: Da wird von Wärmelampen gefaselt, mit denen man gar nicht anbauen kann, weil das Gras darunter verbrennen würde. Bei Pflanzenlampen handelt es sich weder um Speziallampen noch UV- oder Wärmelampen, sondern um die gleichen profanen Glühbirnen, die in herkömmlichen Straßenlaternen leuchten. Asservate, die als „professionelles Equipment" bezeichnet werden, sind Lüfter, Dünger und Aktivkohlefilter, ohne die selbst der kleinste und unprofessionellste Hobby-Gärtner nicht unter Licht anbauen könnte. Die meisten der angeführten Beispiele wurden wegen der Geruchsbelästigung enttarnt, was eher auf eine dilettantische als auf eine professionelle Herangehensweise schließen lässt, denn Profis kaufen teure Aktivkohlefilter. Was in den Polizeiberichten regelmäßig als Indiz für eine „Profi-Anlage" gilt, gibt es schon ab 199 Euro bei ebay zu kaufen. Growzelte als Profi-Equipment zu bezeichnen, ist, als ob es einer elektrischen Saftpresse für 59 Euro ein Indiz für eine professionelle Großproduktion von Hektolitern Orangensaft wäre.

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In Städten wie Berlin oder Hamburg wird den kleinen Fischen gar keine mediale Beachtung mehr geschenkt, wenn sie erwischt werden. Wer unter 20 Pflanzen anbaut, wird sogar für die Statistik uninteressant oder gar störend, hätte man doch in der diesjährigen „Rauschgiftlage" der Bundesregierung gar nicht genug Platz gehabt, die Säule der Kleingrower abzudrucken. Wohl nicht nur deshalb hat man die einfach unter den Tisch fallen lassen und nur die erwähnt, die mehr als 20 Pflanzen angebaut haben. Wäre ja auch ein wenig peinlich, wenn man einerseits behauptet, Konsumierende entkriminalisieren zu wollen, auf der anderen Seite aber über 90 Prozent der Grower, die bestraft werden, eindeutig für den eigenen Bedarf Gras anbauen, das den ach so üblen Schwarzmarkt nie erreicht.

Vergleicht man die hiesige Stigmatisierung mit anderen Ländern, ist die deutsche Haltung gegenüber ein paar Pflanzen im eigenen Garten oder in der Abstellkammer schon fast peinlich. Spanien hat mit seinen Cannabis Social Clubs schon eine legale Option für Selbstversorger, Tschechien oder Niederlande dulden den Anbau von bis zu fünf Pflanzen, in Belgien ist es eine und auch in der Schweiz oder in Österreich käme niemand auf die Idee, wegen ein Graspflanzen ein mediales oder strafrechtliches Fass aufzumachen. In Deutschland kann ein kleiner Indoor-Grow unter schlechten Umständen direkt in den Knast führen, sofern man in Bayern oder Baden-Württemberg erwischt wird. Eine Bewährungsstrafe ist auf jeden Fall sicher. Ein schlechter Umstand wäre Besuch direkt vor der Ernte, denn zu diesem Zeitpunkt verfügen selbst ein paar Pflanzen über eine Menge THC, bei der der Gesetzgeber keinen Spaß versteht. Ein Besuch bei den gleichen Pflanzen sechs Wochen zuvor zöge eine viel geringere Strafe nach sich, da die Hanfdamen zu diesem Zeitpunkt kaum THC enthalten. Wirklich grotesk hieran ist, dass hier die gleiche Tat mit unterschiedlichen Strafmaßen belegt ist. Auch wenn ein Messer am falschen Platz liegt, erscheint die Tat in der bald folgenden Anklageschrift oft als „bewaffneter Drogenhandel", selbst wenn es rein gärtnerischen Zwecken dienen sollte. Bargeld wird auch bei Mini-Growern gerne als „Drogengeld" beschlagnahmt und bleibt so lange in der Staatskasse, bis man das Gegenteil bewiesen hat.

Gebt uns fünf

In Deutschland wird auf Länderebene seit 20 Jahren an der geringen Menge geschraubt, je nach Farbe der jeweiligen Landesregierung spielt man auf Kosten der Kiffer Bullshit-Bingo. In Schleswig-Holstein waren es mal 30 Gramm, jetzt sind es nur noch sechs. Auch Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Hamburg heben oder senken immer dann an, wenn die Regierung wechselt. In einigen Bundesländern ist die Einstellung des Strafverfahrens eine „Muss"-Bestimmung, in den meisten ist es eine „Kann"-Regelung. Trotz der geringen Menge steigt die Zahl der Strafverfahren gegen Konsumierende jährlich weiter an, das juristisch seltsame Konstrukt funktioniert als Entkriminalisierungswerkzeug definitiv nicht.

Es wird Zeit, dass man sich über eine einheitliche Regelung Gedanken macht, die auch den Anbau von ein paar Pflanzen für den eigenen Bedarf nicht mehr unter Strafe stellt. In Deutschland darf man ja auch 99 Tabakpflanzen für den eigenen Bedarf anbauen. Wieso hält man es mit Hanf, der weniger gesundheitsschädlich ist, nicht einfach genauso? Dürfte man hier fünf oder sechs Pflänzchen anbauen, wären auch die echten Hasch-Plantagen endlich Geschichte.

Titelbild: H. Lee, aus dem Buch Grassland(Kehrer Verlag)