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Politik

So einfach kommt man in Österreich an eine Schusswaffe

Mit einer Gesetzesnovelle soll es Polizeibeamten einfacher gemacht werden, auch privat Schusswaffen zu tragen. In Österreich an eine Waffe zu kommen, ist aber ohnehin nicht sehr schwierig.
Kleinkaliber Pistolen sind für Polizisten einfach zu bekommen (Symbolbild)
Foto: Plastic Labs | flickr | CC BY-ND 2.0

Wie Mitte März bekannt wurde, arbeitet das österreichische Innenministerium an einer Gesetzesnovelle, die es Polizistinnen und Polizisten einfacher machen soll, privat eine Waffe tragen zu dürfen. Bis jetzt galten für Polizeibedienstete die selben Regelungen wie für alle anderen Österreicherinnen und Österreicher auch. Begründet wird eine solche Novelle nicht zuletzt mit der erhöhten Terrorgefahr. Nach Meinung des Innenministeriums sollten Beamte auch in ihrer Freizeit wehrhaft sein können. Man wolle aber niemanden dazu verpflichten, eine Waffe zu tragen, heißt es aus dem Ressort.

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Doch wie schwer ist es eigentlich, in Österreich an eine Waffe zu kommen und wer darf eine solche im Alltag mit sich führen? Kannst du einfach in ein Waffengeschäft gehen, dir eine Pistole aussuchen und beliebig viel Munition dazu kaufen? Eine kurze Internetsuche ergibt schnell, dass es in Österreich für Privatpersonen relativ einfach ist, an eine sogenannte Waffenbesitzkarte zu kommen, die dich etwa zum Erwerb und Besitz bestimmter Waffen berechtigt. An einen Waffenpass zu kommen, der dir erlaubt deine Waffe im Alltag auch mit zu führen, ist hingegen etwas schwieriger.

Beim Kauf von Gewehren gibt es kaum Voraussetzungen oder Einschränkungen. Du schnappst dir einfach deinen amtlichen Lichtbildausweis, fährst zum Waffengeschäft deiner Wahl und lässt dir eine gute Begründung einfallen, warum du eine Waffe kaufen möchtest. Legitime Gründe wären beispielsweise eine Waffensammlung, die du erweitern möchtest, Selbstverteidigung oder das samstägliche Sportschießen mit den Stammtischkameraden. Der Kauf deines Gewehrs wird dann noch im Zentralen Waffenregister ZWR registriert. Für den Besitz von Waffen der Kategorie C und D—also Gewehren mit mindestens einem gezogenen Lauf (Büchsen), oder ausschließlich glatten Läufen (Flinten)—musst du außerdem mindestens 18 Jahre alt sein. Eine nehmbare Hürde.

Willst du auf legalem Wege an einen Revolver oder eine Pistole herankommen, gestaltet sich das ganze Prozedere schon ein bisschen schwieriger. Die gehören nämlich—genau so wie Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen—zu der Waffenkategorie B. Und für diese Klasse brauchst du eine sogenannte Waffenbesitzkarte.

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Um diese zu beantragen, musst du mindestens 21 Jahre alt und EWR-Bürgerin oder -Bürger sein. Bei Drittstaatsangehörigen liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie eine Waffenbesitzkarte ausgestellt bekommen. Wieder muss dafür begründet werden, warum man im Besitz einer Waffe sein will. Außerdem wird ein psychologisches Gutachten erstellt, das herausfinden soll, ob du in Extremsituationen dazu neigst, leichtfertig mit Waffen umzugehen. Das kostet beispielsweise hier 236 Euro. Aber selbst, wenn das Gutachten beim ersten Mal negativ ausfallen sollte, ist das kein Problem—denn die Tests kannst du beliebig oft wiederholen.

Frau auf einem Schießstand

Ob du bei der Waffenschulung auch triffst, ist eigentlich völlig egal. Foto: Jamal Fanaian | flickr | CC BY 2.0

In den Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte steht außerdem, dass du nachweisen musst, mit einer Waffe umgehen zu können. Dieser Nachweis wird umgangssprachlich auch Waffenführerschein genannt und ist nichts anderes als eine Schulungsbestätigung. Beim Waffenhandel Joh. Springer's Erben dauert diese Schulung 2,5 Stunden und kostet dich lediglich 80 Euro.

Der Pressesprecher Alexander Skoff-Salomon sieht keinen Anlass für eine Verschärfung dieser Regelung. Der Workshop bestehe aus 1,5 Stunden Theorie und bis zu einer Stunde Übungspraxis am Schießstand. Ob das genug sei, um einem Menschen eine Waffe anzuvertrauen, hält Skoff-Salomon für eine schwierige Frage, die er grundsätzlich mit Nein beantworten würde. Aber: „Die meisten Interessierten haben ein bisschen Ahnung." Außerdem sei Schießen keine komplexe Angelegenheit: „Wenn man das mal gemacht hat, dann kann man das auch. Trotzdem gehört es geübt."

Bei der Ausstellung von Waffenpässen, die zum Führen einer Waffe berechtigen, ist man zurückhaltender. Im Jahr 2015 besaßen dennoch fast 75.000 Personen in Österreich einen Waffenpass, Neuausstellungen seien laut Behörde aber bis dato eher selten. Neben den Anforderungen, die du für eine Waffenbesitzkarte erfüllen musst, ist es nötig, auch nachzuweisen, dass bei dir ein tatsächlicher Bedarf besteht, eine Waffe zu führen. Falls die geplante Gesetzesnovelle tatsächlich in Kraft treten sollte, könnte dann aber zumindest für Polizistinnen und Polizisten der Beruf als Exekutivbeamte ausreichen, um diesen Bedarf zu begründen.

Als Privatperson, die bisher lediglich in GTA V und beim lokalen Schützenverein Schießerfahrung gesammelt hat, wirst du deine Waffe aber zum Glück immer noch nicht in der U-Bahn spazieren fahren können. Darüber sind wir sehr froh.