Bei dem Sex-Gurken-Bratpfannen-Erstickungsunfall ist ein Urteil gesprochen worden

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Bei dem Sex-Gurken-Bratpfannen-Erstickungsunfall ist ein Urteil gesprochen worden

Jetzt wissen wir, wie hoch das Strafmaß ist, wenn jemand wegen eines Stücks Fleisch in der Pfanne und einer Kippe beim Sex durch eine Gurke erstickt.

Wir berichteten bereits über den tragisch-absurden Sexunfall, bei dem eine 46-jährige Pfälzerin an einer Salatgurke und wegen eines Hunds, eines Stücks Fleisch und einer Kippe starb. Die Geliebte führte seit 2009 mit einem verheirateten Versicherungskaufmann in Mannheim eine Affäre und als dessen Frau samt Tochter wieder mal außer Haus waren, machte es sich das heimliche Paar mit vier Pullen Wein und ordentlich Schnaps gemütlich. In der Trunkenheit passierte der Sexunfall, den laut Bild der Richter Volker Schmelcher bei der gestrigen Verkündung des Strafmaßes noch mal wie folgt rekapitulierte: „Weil sie keine Dildos zur Hand hatten, kamen beide auf die Idee, eine Salatgurke zu holen. Der Angeklagte schob diese in Scheide und Anus, steckte die Gurke dann mit der Schnittseite nach vorne in den Mund der Geschädigten. Doch dann qualmte es aus er Küche, weil er dort Fleisch in der Pfanne vergessen hatte."

Das Fleisch hatte Oliver D. für seinen Hund in die Pfanne gehauen. Während er es in aller Ruhe zu Ende briet und im Anschluss noch eine Kippe auf dem Balkon rauchte, steckte die Gurke die ganze Zeit über im Rachen der Geliebten. Als ihm nach zehn Minuten wieder einfiel, dass in der Wohnung die Sexgespielin unverrichteter Dinge auf ihn wartete, war es bereits zu spät. „Ich versuchte, ihr die Gurkenstücke aus der Kehle zu holen. Doch die waren so matschig, ich bekam nicht alle zu fassen", gab Oliver vor Gericht zu Protokoll. Die unzureichende Luftzufuhr führte bei der 46-Jährigen zum Koma, kurze Zeit später verstarb sie im Krankenhaus.

Am Dienstag wurde nun im Mannheimer Amtsgericht das Urteil über Oliver D. gesprochen: Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten und einer Geldbuße von 6.000 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im Gegensatz dazu forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung, die Nebenklage sogar fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Richter Schmelcher begründete sein Urteil damit, dass die gesamte Angelegenheit „eine situationsbedingte Tat und letztlich ein tragischer Unfall" war, die Verteidigung des Versicherungskaufmann erklärte laut Bild zudem: „Mein Mandant war sich der Gefahr nicht bewusst. Beide hatten schon häufiger diese Art von Sex. Das Opfer war nicht gefesselt und er ging davon aus, dass sie sich von der Gurke hätte befreien können."

Dass eine Befreiung dem Opfer nicht gelang, könnte mitunter auf die vier Pullen Wein und die Schnäpse zurückzuführen sein—beide Protagonisten waren nämlich voll wie eine Hupe: Sie hatte 2,8 Promille, sein Tacho schlug bis 2,35 aus.