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Verbrechen

Ein Mann hat seiner Freundin heimlich eine Abtreibungspille ins Essen gemischt

Dann soll er sie mehrfach dazu aufgefordert haben aufzuessen.
Foto: imago | UPI Photo

In den 70ern forderte die deutsche Frauenbewegung: "Mein Bauch gehört mir." Damals kämpften die Aktivistinnen für eine Reform des Paragrafen 218, der Abtreibungen unter Strafe stellt – und das bis heute tut. Deswegen fordern auch moderne Feministinnen: Jede Frau darf selbst darüber entscheiden, ob sie das Embryo in ihrem Bauch behält oder nicht. Eine Entscheidung, die ein 31-Jähriger so nicht akzeptieren wollte. Er versuchte, seine Freundin zur Abtreibung ihres Babys zu zwingen. Am Dienstag wurde er dafür verurteilt.

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Damit seine damalige Freundin ihr Baby verliert, hat der Angeklagte ihr heimlich eine Abtreibungspille ins Essen gemischt – davon ist das Amtsgericht Ansbach überzeugt. Die Tat soll sich im Sommer 2016 in der gemeinsamen Wohnung des Paares im bayrischen Dietenbach zugetragen haben. Der 31-Jährige soll seine Ex-Partnerin mehrfach dazu aufgefordert haben aufzuessen. Die erklärte allerdings, nur Teile des Wraps zu sich genommen zu haben.

Vor Gericht leugnete der Mann, dass er sein eigenes Kind abtreiben wollte: Es sei immer sein Traum gewesen, Kinder zu haben. Seiner Meinung nach wolle sich seine Ex aus Eifersucht an ihm rächen.


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Die 34-Jährige konnte allerdings nachweisen, dass sie das Abtreibungsmittel eingenommen hatte. Vor Gericht sagte sie, dass sie die leere Tablettenschachtel unter dem Autositz ihres damaligen Partners entdeckt und abfotografiert habe. Nachdem sie das Bild ihrer Mutter geschickt und ihrem Anwalt übergeben habe, habe sie im Dezember 2016 eine Haarprobe im Labor abgegeben. Seit Juni 2017 liegt ein Gutachten vor, das beweist, dass sich der Wirkstoff in ihrem Körper befunden hat. Der Angeklagte erklärte unterdessen, er habe keine Ahnung, wie die Tabletten in sein Auto gekommen seien.

Seine Ex äußerte der SZ zufolge ihrerseits aber einen Verdacht: Als er mit einem Kumpel für einen Tagesausflug nach Tschechien gereist sei, habe sie nicht mitfahren dürfen. An dem Tag habe er wohl die Pille besorgt, so die Geschädigte. Die Abtreibungspille wird in Tschechien seit 2014 in Apotheken verkauft, ist allerdings rezeptflichtig. Demzufolge müsse ihr Ex-Partner das Medikament auf dem Schwarzmarkt besorgt haben, so die Frau.

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In den meisten Fällen wird für die Pillen das Präparat RU-486 verwendet, der Wirkstoff Mifepriston löst den Schwangerschaftsabbruch aus. Somit ist die Abtreibungspille nicht das gleiche wie die Pille danach, die in Deutschland rezeptfrei erhältlich ist. Wenn eine Eizelle bereits befruchtet wurde, ist die Pille danach wirkungslos.

Ob es nun am dünnen Erklärungsversuch oder an den eindeutigen Beweisen lag: Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht. Es verurteilte den 31-Jährigen zu 15 Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für den versuchten Schwangerschaftsabbruch und die versuchte Körperverletzung ein Jahr ohne Bewährung gefordert.

Im September 2016 brachte die Frau kurz nach der Tat übrigens einen Jungen zur Welt. Der Junge sei äußerlich gesund, sagte seine Mutter am Dienstag, allerdings habe er Probleme mit Puls und Atmung und müsse nachts mit einem Monitor überwacht werden. Ob das auf die Abtreibungspille zurückzuführen ist, ist unklar, aber immerhin: Das Kind lebt – und das, obwohl sein eigener Vater offenbar genau das verhindern wollte.

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