FYI.

This story is over 5 years old.

Tech

Das "Nicht wiederbeleben"-Tattoo eines 70-Jährigen stürzt Ärzte in ein ethisches Dilemma

Der Fall des mittlerweile verstorbenen Patienten sorgt noch immer für Unsicherheit unter den Ärzten.
Das DNR-Tattoo des 70-Jährigen. Ausgeblendet ist ein ebenfalls tätowierter Schriftzug, der wohl die Unterschrift des Mannes darstellen sollte | Foto:

The New England Journal of Medicine

"Nicht Wiederbeleben"-Tattoo des Patienten im Jackson-Memorial-Krankenhaus in Miami

Als im November dieses Jahres ein 70-Jähriger Mann in ein Krankenhaus in Florida eingeliefert wird, ist er bereits bewusstlos. Der Patient leidet unter chronischer Diabetes, Herzrhythmusstörungen und einer Lungenerkrankung – jetzt stellen die Ärzte auch noch einen erhöhten Alkoholanteil in seinem Blutkreislauf fest. Sein Zustand verschlechtert sich kurz nach der Einweisung dramatisch.

Der Mann schwebt in Lebensgefahr und die Ärzte geben ihr Bestes, die Herzleistung des Patienten wieder zu stabilisieren. Plötzlich werden sie auf das Tattoo aufmerksam, das der 70-Jährige auf Halshöhe trägt: "Do not Resuscitate", "Nicht wiederbeleben" steht dort in Großbuchstaben und stürzt die Ärzte in ein moralisches Dilemma: Nennt das Tattoo wirklich den ausdrücklichen Wunsch des Patienten? Oder war es nur ein Witz, ein Tattoo aus der Jugend des Patienten, das er schon lange bereut?

Anzeige

Folgt Motherboard auf Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter

Tatsächlich ist es in den USA vor allem unter älteren, kranken Patienten gängige Praxis, den Wunsch geltend zu machen, im Todesfall nicht reanimiert und an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen zu werden. Allerdings muss der Patient bereits vor einem eventuellen Zwischenfall ein dafür vom örtlichen Krankenhaus unterzeichnetes Dokument besitzen. In jedem Bundesstaat sieht dieses Dokument ein wenig anders aus, doch die Möglichkeit wird durchaus von der Bevölkerung genutzt. Weitaus ungewöhnlicher sind allerdings DNR-Tattoos, wie das des in Florida eingelieferten Mannes.

Als der Mann ins Krankenhaus eingewiesen wurde, war er nicht ansprechbar und trug keinen Ausweis bei sich. Die Ärzte hatten somit keine Möglichkeit, Familienmitglieder oder Freunde zu kontaktieren und um Rat zu bitten. Sie entschlossen sich schließlich dazu, im Zweifel für das Leben des Patienten zu kämpfen und wenn nötig Wiederbelebungsmaßnahmen einzuleiten. Doch damit war das Dilemma noch nicht gelöst.

Ethikkommission und Ärzte sind sich nicht einig

Wie die behandelnden Ärzte in einem medizinischen Fachmagazin schildern, waren sie so unsicher, dass sie die Ethikkommission des Krankenhauses zur Hilfe riefen, nachdem sie eigentlich ihre Entscheidung schon gefällt hatten: "Ursprünglich entschieden wir uns dazu, das Tattoo nicht zu berücksichtigen, um das Leben des Patienten nicht unnötig aufs Spiel zu setzen. Trotzdem hatten wir Zweifel an dieser Entscheidung, ob wir die extremen Anstrengungen des Patienten, seinen Wunsch mitzuteilen, damit nicht einfach ignorierten."

Anzeige

Nach ausführlicher Beratung plädierte diese Kommission schließlich dafür, dass die Ärzte das Tattoo als authentischen Wunsch des Patienten bewerten und im Todesfall keine Reanimierungsmaßnahmen einleiten sollten. Noch während diese Entscheidung im Krankenhaus getroffen wurde, gelang es einem herbeigerufenen Sozialarbeiter, den Patienten zu identifizieren. Kurz darauf fand er in der Wohnung des 70-Jährigen ein rechtskräftig gegengezeichnetes Dokument, das tatsächlich den Wunsch des Patienten belegte, nicht wiederbelebt zu werden. Damit hatten die Ärzte Gewissheit über die Aussagekraft des Tattoos ihres Patienten. Sie betreuten den bewusstlosen Mann, dessen Gesundheitszustand sich weiter verschlechterte. Schließlich verstarb der 70-Jährige in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages, ohne dass Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Ärzte könnten in Zukunft öfter in der ethischen Zwickmühle stecken

Zurück bleibt eine große Verunsicherung, wie Patienten mit DNR-Tattoos in Zukunft behandelt werden sollen: Laut Gregory Holt, Autor des medizinischen Berichts, habe "das Tattoo des Patienten mehr für Verwirrung als für Klarheit gesorgt". Das US-Gesetz im Bundesstaat Florida besagt zwar eindeutig, dass ein Wunsch, nicht wiederbelebt zu werden, nur mit entsprechenden Dokumenten rechtskräftig sei – doch die örtliche Ethikkommission hatte auch das Tattoo allein als ausdrücklichen Patientenwunsch interpretiert. Eine schwierige Sachlage, zumal auch ein Fall bekannt ist, in dem ein Patient aufgrund seiner DNR-Tätowierung nicht wiederbelebt wurde, sich sein Körperschmuck aber im Nachhinein als Scherz herausgestellt hatte.


Anzeige

Ebenfalls auf Motherboard: So wollen Gefrier-Fans den Tod überlisten


Studien der letzten Jahren legen nahe, dass sich Ärzte in Zukunft immer häufiger mit DNR-Tattoos und dem damit verbundenen moralischen Dilemma konfrontiert sehen werden. Immerhin 80 Prozent der befragten Patienten wünschen sich, dass sie weder an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen, noch im Todesfall reanimiert werden möchten. Aus Angst, dass dieser Wunsch übergangen werden könnte, lassen sich viele der Patienten entsprechend tätowieren.

Interessanterweise spiegelt sich diese Einstellung auch bei vielen Medizinern wider: Über 88% der Ärzte in den USA , die täglich lebenserhaltende Maßnahmen umsetzen, wünschen für sich selbst keine künstliche Lebensverlängerung, wie eine Studie gezeigt hat. In Deutschland erfüllt seit 2009 die sogenannte Patientenverfügung den Zweck der amerikanischen DNR-Requests. Doch die Idee, den Inhalt dieser Patientenverfügung mit einem Tattoo auf dem eigenen Körper zu fixieren, scheinen hierzulande kaum Menschen umzusetzen. Auf Nachfrage erklärte uns die Charité Berlin, dass "derartige Tattoos ihnen nicht bekannt sind" und man sich ausschließlich an die Vorgaben von beglaubigten Patientenverfügungen halte – wenn diese auf einem Blatt Papier stehen.