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LGBTQ

Von der Lebenspartnerschaft zur Ehe für alle: Was sich jetzt ändert

Gute Nachrichten für alle, die finden, dass Liebe einfach nur Liebe ist.
Foto: imago | Westend61

Ein viel zu langer Weg war es von der Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität über die Einführung von Lebenspartnerschaften bis hin zur vollständigen Gleichstellung der Ehe. Mit 393 Ja-Stimmen und 226 Nein-Stimmen wurde der Gesetzesentwurf heute im Bundestag beschlossen. Aus der Unionsfraktion stimmten immerhin 75 Abgeordnete mit Ja – darunter auch Kristina Schröder, Ursula von der Leyen, Jens Spahn und Peter Tauber. Dabei stimmten in der CDU/CSU-Fraktion überproportional Frauen der Ehe für Alle zu: Insgesamt stimmten 30 Prozent der Frauen in der Unionsfraktion mit Ja, bei den Männern waren es gerade einmal 22 Prozent.

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"Die Phase der Toleranz ist beendet. Die Epoche der Akzeptanz kann heute beginnen" sagte Volker Beck von den Grünen während der Debatte. Dieser Vorstellung folgten die Fraktionen von SPD, Grünen und der Linken auch prompt und stimmten bis auf zwei abwesende Abgeordnete geschlossen mit Ja. Kanzlerin Merkel, deren Äußerungen am Montag in einem Brigitte-Interview den Stein ins Rollen brachte, blieb ihrem Bauchgrummeln treu und stimmte gegen die Ehe für Alle.

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Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wo die Eheschließung gesetzlich geregelt wird, steht nun: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Doch was genau bedeutet das für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits in einer Lebenspartnerschaft befinden?


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Im Gesetzesentwurf ist dieser Fall bereits geregelt. Dort wird vorgeschlagen, im Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 einen neuen Abschnitt 5 einzufügen. Unter §20a heißt es künftig:

"Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden."

Das bedeutet, dass alle verpartnerten Paare einen Termin beim Standesamt machen, ihre Dokumente zur Lebenspartnerschaft mitbringen und vor Ort ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen können. Das geht, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt. Mit der Umwandlung in eine Ehe haben alle gleichgeschlechtlichen Paare dann endlich alle Rechten und Pflichten einer Hetero-Ehe. "Endlich gleiches Recht für gleiche Liebe" twitterte Justizminister Heiko Maas im Anschluss der heutigen Abstimmung. Gleiches Recht bedeutet neben der sprachlichen Gleichstellung vor allem, dass gleichgeschlechtliche Paare endlich adoptieren können.

Der Gesetzesentwurf wandert jetzt noch zum Bundesrat, dann zum Bundespräsidenten, und dann müssen wir noch ein wenig warten, bis es in Kraft treten kann. Das wird voraussichtlich Ende des Jahres sein. Ab dann wird es auch nicht mehr möglich sein, eine Lebenspartnerschaft neu abzuschließen. Einzig die Lebenspartnerschaften, die schon bestehen und die ihr nicht in eine Ehe umwandeln wollt, können bestehen bleiben. In dem Fall ändert sich für euch nichts. Für alle anderen ändert sich alles. Und das ist auch gut so.

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